Bestattungskultur Erstes Bundesland schafft Friedhofspflicht ab

Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz erregt die Gemüter. Kritiker sehen die Friedhofspflicht bundesweit in Gefahr.
Wie Bestatter und Steinmetze die Situation einschätzen.

Friedhofspflicht in Rheinland-Pfalz abgeschafft
Die Friedhofspflicht galt im christlich geprägten Deutschland als unverrückbarer Teil der Bestattungskultur. Nun rückt mit Rheinland-Pfalz das erste Bundesland von dieser Tradition ab. - © Ulrich Steudel

Als erstes Bundesland hebt Rheinland-Pfalz die Friedhofspflicht auf. Das neue Bestattungsgesetz, das am 11. September vom Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der AfD beschlossen wurde, gilt als das liberalste Bestattungsrecht in Deutschland. In den betroffenen Handwerksbranchen sind die Meinungen dazu geteilt.

Einig sind sich Bestatter und Steinmetze darin, dass das Gesetz ohne Dringlichkeit in aller Eile durchgepeitscht wurde. "Von der ersten Meinungsbildung Ende 2024 bis zum fertigen Gesetz liegen gerade einmal neun Monate. Da gibt es noch viele Unklarheiten, die ausgeräumt werden müssen", sagt Christian Jäger, Ge­schäftsführer des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz. Er kann sich nicht vorstellen, dass bis Oktober eine entsprechende Durchführungsverordnung vorliegt. Denn geht es nach der Landesregierung in Mainz, soll das neue Bestattungsrecht schon ab kommenden Monat gelten.

Sebastian Holz, Landesinnungsmeister des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks, hätte sich ebenfalls eine breitere gesellschaftliche De­batte gewünscht. "Wir waren bei der Anhörung im Landtag gar nicht erst eingeladen", kritisiert Holz. Er schätzt, dass durch das neue Gesetz die Friedhöfe mit einer Abwanderung von bis zu 20 Prozent rechnen müssen.

"Leider gibt es keine genauen Zahlen. Aber Betriebe, die nur vom Friedhof leben, müssen mit Einbußen rechnen", fürchtet der Landesinnungsmeister. Gleichzeitig würden für Kommunen und Kirchgemeinden als Betreiber der Friedhöfe die Kosten steigen. In der Folge müssten sie die Gebühren erhöhen, was die Abwanderung weiter befördere, befürchtet Holz eine Abwärtsspirale in der Friedhofskultur.

Flussbestattungen von Angehörigen stark nachgefragt

Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz sieht eine Reihe von Änderungen vor, die im deutschen Bestattungsrecht neu sind. Demnach können Totenaschen zukünftig auch in Rhein, Mosel, Saar und Lahn beigesetzt werden. Hinterbliebene dürfen die Urne mit der Totenasche zuhause aufbewahren oder die Asche im heimischen Garten verstreuen. Auch die sogenannte Diamantbestattung wird in Rheinland-­Pfalz künftig möglich sein.

Vor allem die Flussbestattungen würden in den Beratungsgesprächen bei den Bestattern stark nachgefragt, bestätigt Christian Jäger. "Das neue Gesetz wird den Angehörigen helfen, die Beisetzung der Verstorbenen un­konventionell, eigenverantwortlich und modern zu gestalten", sagt er. Trotzdem sehen die Bestatter die "Urne für zuhause" kritisch. Sie hatten in der Anhörung zum Gesetzentwurf für eine zeitlich begrenzte Aufbewahrung der Totenasche in Privaträumen plädiert.

Insgesamt sehen die Bestatter das neue Gesetz weniger kritisch als die Steinmetze. So dürfen die neuen Beisetzungsarten ausschließlich von professionellen Bestattungsunternehmen vorgenommen werden. Und der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung getroffen haben, in der auch festgelegt sein muss, welche Person den letzten Willen des Verstorbenen um­setzen soll. Außerdem muss die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben. Das soll Bestattungstourismus verhindern.

Steinmetze fürchten um die Friedhofskultur in Deutschland

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sieht in dem neuen Gesetz das bundesweit modernste Bestattungsrecht. "Wir sehen den Friedhof aber immer noch als Regelfall an", erklärte Hoch. Der CDU-Abgeordnete Christoph Gensch bezeichnete den Gesundheitsminister in der hitzig geführten Debatte im Landtag hingegen als "Totengräber unserer Friedhöfe".

Ähnlich formuliert es die Ge­schäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Steinmetze: "Der Friedhof wird dem Tod preisgegeben", bedauert Sybille Trawinski die Entscheidung im rheinland-pfälzischen Landtag. Der Verband hatte schon im Frühjahr den Gesetzentwurf scharf kritisiert und davor gewarnt, die deutsche Friedhofskultur als anerkanntes immaterielles Kulturerbe der Beliebigkeit zu opfern. "Wir sehen große Gefahren, dass sich der Angriff auf die Friedhofskultur aus Rheinland-­Pfalz auf andere Bundesländer überträgt", warnt Trawinski. Gerade mit solch sensiblen Themen wie Tod, Totenruhe und Trauer müsse man wieder viel sorgsamer umgehen und nicht jeder beliebigen neuen Idee folgen, rät sie politischen Entscheidungsträgern.

Zumindest in Sachsen-Anhalt bleibt die Friedhofspflicht bestehen. Dort wurde Anfang September ebenfalls ein neues, liberaleres Bestattungsgesetz beschlossen. Es erlaubt Angehörigen, bis zu fünf Gramm der Totenasche für einen Gedenkdiamanten entnehmen zu lassen, sofern der Verstorbene dem nicht schriftlich widersprochen hat und seinen letzten Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt hatte.