Eine neue EU-Verordnung soll Betrug bei Überweisungen erschweren: Banken überprüfen, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen. Was das für Verbraucher bedeutet und warum Unternehmen jetzt ihre Rechnungsdaten kontrollieren sollten.

Banken müssen ab dem 9. Oktober 2025 bei Überweisungen den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen. Eine neue EU-Verordnung soll Betrug verhindern. Auch für Handwerksbetriebe und Selbstständige bedeutet das: Sie müssen ihre Rechnungsdaten genau prüfen, damit Zahlungen nicht fehlschlagen.
Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr
Hintergrund ist eine neue EU-Verordnung (EU 2024/886), die den Zahlungsverkehr im Euroraum sicherer machen soll. Kernstück ist die sogenannte Empfängerüberprüfung, im Englischen "Verification of Payee" (VOP). Künftig prüfen Banken und Zahlungsdienstleister vor der Freigabe einer Überweisung, ob der angegebene Empfängername und die IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Bisher überprüften Banken meist lediglich die formale Korrektheit der IBAN – unabhängig vom Namen.
Die Regelung soll Betrugsmaschen erschweren und vor Zahlungen schützen, die aufgrund von täuschend echt aussehenden Rechnungen falsch ausgeführt werden. Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). "Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?" Künftig werden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz.
So funktioniert die Prüfung in der Praxis
Gibt ein Kunde im Online-Banking die Empfängerdaten ein, erhält er innerhalb von Sekunden eine Rückmeldung. Ein Ampelsystem informiert dann, ob Name und IBAN zusammenpassen.
- Grün bedeutet, Name und IBAN stimmen überein.
- Gelb zeigt geringe Abweichungen, z. B. Tippfehler, und der korrekte Name wird angezeigt.
- Rot warnt vor einer Nichtübereinstimmung, und die Bank rät zur Vorsicht.
Der Kunde kann dann entscheiden, ob er die Überweisung freigibt oder abbricht. Die Prüfung findet auch bei Überweisungsbelegen statt, die Kundinnen und Kunden am Bankschalter abgeben.
Eine Abweichung muss jedoch nicht immer Betrug bedeuten. Etwa dann, wenn auf einer Rechnung der bekannte Name eines Betriebs steht, das Konto aber auf den Inhaber persönlich läuft. Auch dann meldet das System eine Nichtübereinstimmung.
Was Betriebe jetzt tun müssen
"Das neue System ist deutlich sicherer als das bisherige", sagt Dennis Schäuble vom Unternehmensservice der Handwerkskammer Konstanz. Damit eingehende Zahlungen nicht scheitern, sollten Unternehmer selbst aktiv werden. Um Zahlungsausfälle und verärgerte Kunden zu vermeiden, ist eine korrekte und unmissverständliche Angabe der Bankverbindung entscheidend.
- Schäuble rät in einer Mitteilung der Handwerkskammer, auf den eigenen Rechnungen den Kontoinhaber immer anzugeben und ihn anfangs hervorzuheben, um Kunden auf die korrekte Schreibweise hinzuweisen.
- Um bei eigenen Überweisungen sicherzugehen, empfiehlt Schäuble, auch die Stammdaten von Lieferanten zu prüfen und gegebenenfalls den Namen des richtigen Kontoinhabers abzuändern oder zu ergänzen.
Neuer Service soll kostenlos sein
Auf die Umstellung ab 9. Oktober sind die deutschen Privatbanken aus Sicht des Dachverbandes BdB technisch gut vorbereitet. "Wir erwarten keine Probleme dabei", sagt Ingo Beyritz. Nach Maßgabe der Europäischen Union soll der neue Service für die Kundschaft keine zusätzlichen Entgelte und Gebühren verursachen.
Nicht alle Staaten im Euro-Zahlungsverkehrsraum machen mit
Die neue Sicherheitsregelung gilt in den 27 EU-Staaten und einigen Ländern darüber hinaus. Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.
>> Eine Übersicht zur Empfängerüberprüfung stellt der Bankenverband bereit
Echtzeitüberweisung ist Bestandteil der EU-Verordnung
Die EU-Verordnung sieht zudem vor, dass Banken Überweisungen künftig in Echtzeit ausführen müssen. Binnen zehn Sekunden soll das Geld auf dem Empfängerkonto verfügbar sein. Auch für Echtzeitüberweisungen fallen laut EU-Vorgabe keine zusätzlichen Kosten an, ebenso wie für die Empfängerüberprüfung. mit dpa