Steuertipp Tankgutschein: Dieser häufige Fehler macht ihn steuerpflichtig

Ein monatlicher Tankgutschein ist ein beliebter Weg, um Mitarbeitern einen steuerfreien Sachbezug zukommen zu lassen. Doch eine weit verbreitete Methode bei der Abrechnung kann zur teuren Steuerfalle werden.

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Wenn ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber einen Gutschein erhält, mit dem er bei einer Tankstelle Waren oder Leistungen im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat beziehen kann, liegt grundsätzlich ein steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug vor. Doch hier passieren in der Praxis leider oftmals fatale Fehler, die die Steuerfreiheit kippen lassen.

Typischer Fehler beim Tankgutschein

Häufig erstellen Arbeitgeber den Tankgutschein über 50 Euro selbst am Computer und händigen ihn einmal im Monat an die Mitarbeiter aus. Die Mitarbeiter können dann an einer Tankstelle ihrer Wahl tanken und geben nach Ablauf des Monats die Tankquittungen dem Arbeitgeber, der diese entgegennimmt und den Betrag mit dem Gehalt steuerfrei überweist.

Frage: Ist das zulässig oder führt diese Tankgutschein-Methode zu steuerpflichtigem Arbeitslohn? Die Antwort lautet leider, dass steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht. Denn die Steuerfreiheit für Sachbezüge von 50 Euro im Monat setzt voraus, dass die Tankstelle direkt mit dem Arbeitgeber abrechnet (siehe BMF-Schreiben vom 15. März 2022, Az. IV C 5 - S 2334/19/10007 :007).

Steuertipp: Arbeitgeber, die erstmals einen steuerfreien Tankgutschein über 50 Euro monatlich gewähren möchten, sollten das BMF-Schreiben vom 15. März 2022 beachten und zusätzlich ihren Steuerberater konsultieren. Wer dann noch unsicher ist, kann beim Finanzamt anklopfen und im Rahmen einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG um eine Einschätzung bitten, ob die Gutscheingewährung tatsächlich steuerfrei ist. dhz