Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz steht vor einer Reform. Diese betrifft gleich mehrere Handwerksbranchen – nach den Friseuren nun auch die Fleischer. Sie sollen von der Fleischindustrie unterschieden und aus dem Gesetz genommen werden.

Schon im Frühjahr 2025 bekam das Friseurhandwerk grünes Licht für die Aufnahme in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit kontrolliert der Zoll die Betriebe der Branche schwerpunktmäßig. Außerdem gelten besondere Dokumentationspflichten für Arbeitgeber. Arbeitnehmer wiederum müssen dadurch ihre Ausweispapiere stets bei sich führen. Schwarzarbeit ist im Friseurhandwerk seit langem ein großes Problem.
Anders sieht es im Fleischerhandwerk aus. In den Betrieben der Fleischwirtschaft, die handwerklich statt im industriellen Maßstab arbeiten, sind weder illegale Beschäftigung noch gehäufte Verstöße gegen den Mindestlohn bekannt. Auch für die Mindestlohnkontrollen sind die Mitarbeiter des Zolls zuständig. Bislang ist dennoch die gesamte Fleischwirtschaft als solche im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt. Künftig soll sich das ändern.
Dem Deutschen Fleischer-Verband (DFV) zufolge soll das Fleischerhandwerk im Zuge der Gesetzesreform von der Fleischindustrie unterschieden und aus dem Gesetz genommen werden. Auch der DFV setzt sich schon seit Jahren für diese Änderung ein und begrüßt entsprechend die von der Bundesregierung geplanten Schritte. Wann die Reform umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest. Der DFV hatte die Forderung nach eigenen Angaben zuletzt im Zuge der Gespräche über mögliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau erneut vorgetragen.
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Fleischer sollen ausgenommen werden
"Durch das Einbeziehen des Fleischerhandwerks unter den allgemeinen Begriff 'Fleischwirtschaft' ist bei den Unternehmen in der Vergangenheit immer wieder unnötiger bürokratischer Aufwand entstanden", erklärt dazu Thomas Trettwer, Justiziar des DFV. Das Fleischerhandwerk selbst habe hierfür aber keinen Anlass gegeben. Die Betriebe des Fleischerhandwerks seien eher mit denen anderer Lebensmittelhandwerke als mit der Fleischindustrie zu vergleichen. Auch die zur Einhaltung des Mindestlohns durchgeführten Schwerpunktkontrollen des Zolls bestätigten, dass im Fleischerhandwerk keine systematischen Verstöße vorliegen.
Eine Neufassung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die das Fleischerhandwerk herausnimmt, führt laut Trettwer entsprechend zu einer spürbaren bürokratischen Entlastung. "Dies betrifft insbesondere die Sofortmeldepflichten oder die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten", erklärt der Rechtsexperte. Dann wären auch die mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eingeführten Erleichterungen von Formerfordernissen auch im Fleischerhandwerk anwendbar. Er nennt beispielsweise die dann mögliche elektronische Übermittlung der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz.