Altersvorsorge Betriebsrente soll für kleine Betriebe attraktiver werden

Ein neues Gesetz soll es besonders kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Das plant die Regierung.

Das "Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz" soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren. - © zabanski - stock.adobe.com

Die Bundesregierung will die Hürden für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) senken, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Ein neues Gesetz soll es für Arbeitgeber attraktiver und einfacher machen, ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anzubieten.

Ziel ist es, dass mehr Beschäftigte, vor allem mit geringem und mittlerem Einkommen, eine zusätzliche Absicherung für das Alter aufbauen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Sozialministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) hervor, der nun im Kabinett verabschiedet wurde und in den nächsten Wochen in Bundestag und Bundesrat beraten werden soll.

Nach Angaben eines Regierungssprechers soll das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Opting-Out-Systeme erleichtern

Eine zentrale Neuerung betrifft sogenannte Opting-Out-Systeme. Diese sollen erleichtert werden. Konkret bedeutet das: Mitarbeiter werden automatisch in die Betriebsrente aufgenommen, und ein Teil ihres Lohns fließt in den Sparvertrag. Nur wer aktiv widerspricht ("Opt-Out"), nimmt nicht teil.

Die Regierung plant zudem, das bestehende Sozialpartnermodell weiterzuentwickeln. Dabei handeln Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften die Konditionen für die Betriebsrente aus.

Auch die steuerliche Förderung der bAV soll laut Gesetzentwurf erhöht werden. So soll die Einkommensgrenze beim sogenannten "bAV-Förderbetrag" für Beschäftigte mit geringen Einkommen moderat erhöht und künftig regelmäßig angepasst werden. Auch den jährlichen bAV-Förderhöchstbetrag will die Koalition anheben.

Mehr Rendite durch flexiblere Anlagen

Um die Betriebsrente für Mitarbeiter attraktiver zu machen, sollen beim Ansparen höhere Risiken und damit potenziell höhere Renditen möglich sein. Die Vorschriften für Pensionskassen sollen dazu flexibilisiert werden, wie es im Entwurf heißt.

Hintergrund der Pläne ist die sinkende Verbreitung der Betriebsrente. Zwar hatten Ende 2023 mit 18,1 Millionen Beschäftigten mehr Menschen eine Betriebsrentenanwartschaft als noch 2017. Da die Gesamtbeschäftigung jedoch stärker stieg, sank die Quote der abgesicherten Mitarbeiter leicht auf 52 Prozent.

Sozialministerin Bas betonte: "Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei." Sie seien effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert würden. Finanzminister Klingbeil nannte die Betriebsrente eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. dpa/fre