Das Kabinett will Unternehmen von Bürokratie entlasten. Doch dem Handwerk geht das nicht weit genug. Verbände befürchten, dass die Entlastung in der Praxis nicht ankommt.

Die Bundesregierung will Unternehmen bei der Lieferketten-Bürokratie entlasten. "Mit der Streichung der Berichtspflicht aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten", sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss zur Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ihres Ministeriums. Dem Handwerk gehen die Entlastungen jedoch nicht weit genug.
Bas: Gesetz gilt weiter
Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Unternehmen bis auf Weiteres nicht mehr mit umfangreichen Berichten an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) nachweisen müssen, dass die Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette eingehalten werden. Auch sollen Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht nur noch bei "schweren Verstößen" sanktioniert werden. Gleichzeitig betont die Bundesarbeitsministerin aber: "Das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist." Dies soll bis zum 26. Juli 2027 passieren, heißt es im zuständigen Ministerium.
Handwerk: Reform bleibt hinter Erwartungen zurück
Für das Handwerk sieht wirklicher Bürokratieabbau anders aus. "Diese halbherzige und ambivalente Deregulierung des LkSG bleibt hinter den Erwartungen des Handwerks zurück", heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. Dieser befürchtet, dass große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, für die das Gesetz unmittelbar gilt, auch weiterhin bei ihren Zulieferern im In- und Ausland entsprechende Nachweise einfordern werden.
Peteranderl: Keine spürbare Bürokratieentlastung
Und Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages meint: "Anstatt das Gesetz, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, komplett abzuschaffen, bleibt es im Grundsatz erhalten." Zwar sollten die Berichtspflichten rückwirkend gestrichen und die Ordnungstatbestände reduziert werden, doch gleichzeitig werde an den Dokumentationspflichten festgehalten. "Mit solchen marginalen Änderungen kann keine spürbare Bürokratieentlastung erzielt werden, die unsere Betriebe so dringend brauchen."