Ausbildungsserie Berufsschule: Was Ausbilder über den zweiten Lernort wissen sollten

Für Auszubildende ist die Berufsschule zentrale Anlaufstelle für theoretisches Wissen. Aber wer ist in der Berufsschule wofür zuständig und wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb? Ausbildungsberater Peter Braune erklärt Zusammenhänge und Begriffe, die Ausbilder kennen sollten.

Die Auszubildenden verbringen viel Zeit in der Berufsschule. Dort werden sie auch von Fachpraxislehrkräften betreut. - © industrieblick - stock.adobe.com

Für Auszubildende ist die Berufsschule ein bedeutender Ort. Doch wer ist dort wofür zuständig? Auf einer Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe erklären Vertreter von Schulamt und Schulträger die klare Aufgabenteilung und stellen sich den Fragen der Ausbilder.

Das Schulamt: Zuständig für Personal und Pädagogik

Die Berufsschule agiert als eigenständiger Lernort, für den die Schulgesetze der jeweiligen Bundesländer gelten. Das Schulamt ist dabei die verantwortliche Aufsichtsbehörde für den pädagogischen Betrieb. Zu seinen Kernaufgaben gehört es, die Qualität des Unterrichts, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen und die Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen zu sichern. Zudem berät das Amt die Schulleitungen in Sachen des Personalhaushalts und bietet schulpsychologische Unterstützung an.

Für den Unterricht sind laut dem Vertreter vor allem Berufsschullehrer mit Lehramtsbefähigung zuständig, die theoretisches Wissen vermitteln. Ergänzt werden sie durch sogenannte Fachpraxislehrkräfte, die sich auf den fachpraktischen Unterricht konzentrieren. Auf die Frage eines Ausbilders, ob einer seiner Mitarbeiter – ein Handwerksmeisterals Lehrer arbeiten könne, erklärt der Vertreter die Möglichkeit des Seiteneinstiegs. Voraussetzung sei oftmals ein Hochschulabschluss auf Masterniveau, aus dem sich ein Unterrichtsfach ableiten lässt. Gerade bei den Fachpraxislehrkräfte ist allerdings ein Meister- oder Technikerabschluss in vielen Bundesländern eine gängige und ausreichende Qualifikation. Die fehlende pädagogische Ausbildung wird berufsbegleitend nachgeholt.

Der Lehrplan: Von Lernfeldern und Handlungskompetenz

Grundlage für den Unterricht sind die Rahmenlehrpläne der Bundesländer. Diese sind mit den bundesweiten Ausbildungsordnungen abgestimmt und beschreiben Mindestanforderungen, die in der Regel auf einem Hauptschulabschluss aufbauen.

Der Unterricht ist dabei nicht mehr in klassische Fächer, sondern in Lernfelder gegliedert. Diese orientieren sich an konkreten beruflichen Aufgaben und Arbeitsabläufen. Methodische Vorgaben enthalte ein Rahmenlehrplan nicht, so der Vertreter des Schulamts. Ziel sei es, die Handlungskompetenz der Auszubildenden zu fördern. Auf Nachfrage eines Ausbildungsbeauftragten definiert er diesen Begriff: Auszubildende sollen in die Lage versetzt werden, berufliche Aufgaben selbstständig, angemessen und verantwortungsbewusst zu lösen.

Der Schulträger: Verantwortlich für Gebäude und Ausstattung

Während das Schulamt die Pädagogik verantwortet, ist der Schulträger für die sächlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zuständig. Wie dessen Vertreter beim Infoabend ausführte, handelt es sich dabei meist um eine kommunale Behörde wie einen Landkreis. Der Schulträger finanziert und unterhält die Schulgebäude, sorgt für deren Einrichtung, IT-Ausstattung und Lernmittel. Er schließt zudem die Arbeitsverträge für das nicht-lehrende Personal wie Sekretariatskräfte, Hausmeister und Reinigungsangestellte.

Auf die Frage einer Ausbilderin nach dem Zweck von Schulsozialarbeit an Berufsschulen erklärt der Vertreter, diese diene der Begleitung von Lehrlingen in schwierigen Lebenslagen. Sozialpädagogische Fachkräfte könnten dort unterstützen, wo Lehrkräfte an ihre Grenzen stoßen.

Zusammenarbeit und Unterstützung

Für Ausbilder ist die Kooperation zwischen Betrieb und Berufsschule entscheidend. Bei regelmäßigen Treffen, der sogenannten Lernortkooperation, tauschen sich Lehrkräfte und Ausbilder aus. Laut dem Vertreter des Schulamts geht es dabei um den Lernfortschritt der Auszubildenden, die Abstimmung von Ausbildungsinhalten oder die Planung gemeinsamer Projekte.

Für Auszubildende mit erheblichen theoretischen Schwierigkeiten gibt es zudem spezielle Hilfsangebote. Auf Anfrage eines Ausbildungsleiters verweist der Amtsvertreter auf die Assistierte Ausbildung (AsAflex). Dabei unterstützt ein externer öffentlicher Träger als dritter Partner sowohl den Lehrling als auch den Betrieb und die Berufsschule.

Abschlüsse und Kosten

An berufsbildenden Schulen können verschiedene Schulabschlüsse erworben oder nachgeholt werden. Das Spektrum reicht laut den Vertretern vom Haupt- und Realschulabschluss bis zur Fachhochschulreife und der allgemeinen Hochschulreife.

Die Kosten für das System werden geteilt: Die Bundesländer tragen die Personalkosten für die Lehrkräfte, während die Kommunen als Schulträger für die Sachkosten aufkommen. Für die Auszubildenden ist der Besuch der Berufsschule kostenlos.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.