Je früher sich klären lässt, ob eine Krebserkrankung beruflich bedingt ist, desto schneller und gezielter kann die Berufsgenossenschaft den Betroffenen helfen. Zahlen der BG Bau verdeutlichen, wie häufig Krebserkrankungen in der Bauwirtschaft auftreten. Diese Unterstützung steht Erkrankten zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr wurden der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mehr als 6.000 berufsbedingte Krebserkrankungen gemeldet. Besonders häufig waren darunter Lungenkrebs durch Asbest, Hautkrebs durch eine zu starke Sonnenstrahlung sowie Blasenkrebs und Blutkrebs durch Chemikalien. Geht eine Meldung auf den Verdacht einer Berufskrankheit bei der BG ein, beginnt die Prüfung bzw. ein sogenanntes "Feststellungsverfahren". Dann wird geklärt, ob die berufliche Tätigkeit eine Ursache der Erkrankung ist.
Dabei ist es wichtig, dass die BG möglichst frühzeitig von der Erkrankung erfährt. In einem aktuellen Aufruf erklärt die BG Bau, wie eine sogenannte Verdachtsanzeige erfolgen sollte und dass es nach einer Krebsdiagnose besonders wichtig ist, schnell zu handeln. Die Vorteile der Absicherung über die BG können dann besser und umfassender genutzt werden. Es sei wichtig, Erkrankte so schnell wie möglich im persönlichen Gespräch zu beraten und dann auch alle notwendigen Nachweise für die Anerkennung als Berufskrankheit frühzeitig zu sichern, heißt es bei der BG Bau.
Berufskrankheit Krebs: Die Leistungen der BG im Überblick
Eine Verdachtsmeldung kann aber auch durch den Arbeitgeber oder die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Diese sind laut BG Bau sogar gesetzlich dazu verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle zu melden. Entsprechende Formulare für eine Verdachtsmeldung gibt es auf der Website der BG Bau.
Geht es schließlich um die Leistungen, die Erkrankte mit einer bestätigten Berufskrankheit von der Berufsgenossenschaft erwarten können, umfassen diese sowohl Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und für den Erhalt der Lebensqualität, als auch eine finanzielle Unterstützung für die Betroffen und für Angehörige. Zu den Leistungen gehören:
- eine Heilbehandlung,
- eine Kostenübernahme für spezielle Therapien, Hilfsmittel und weitere Maßnahmen, die die Lebensqualität der Erkrankten erheblich verbessern können und
- Rentenzahlungen, Pflegegeld und im Todesfall eine Hinterbliebenenrente.
Schwer Berufserkrankte werden nach Angaben der BG Bau im Rahmen der nachgehenden Betreuung ein Leben lang begleitet. jtw