Dass es derzeit keine Stromsteuersenkung gibt, ist bitter für viele Handwerksbetriebe. Die Anschaffung einer PV-Anlage kann sich daher umso mehr lohnen. Selbst erzeugter Strom schafft Kostenvorteile. Zusätzlich bringt eine neue Sonderabschreibung Möglichkeiten mit sich, Investitionskosten schnell zu senken.

Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regelungen für die sogenannte degressive Abschreibung für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens. Damit hat der Gesetzgeber eine Sonderabschreibung geschaffen, die Handwerksbetriebe auch dafür nutzen können, sich eine Photovoltaik-Anlage zu kaufen und Teile der Investitionskosten über die Steuerabrechnung zurückzubekommen. Angesichts der ausbleibenden Stromsteuersenkung wird dies attraktiv.
Unternehmen mit der Möglichkeit, selbst erzeugten Strom zu nutzen, sparen stark. Einer Strompreisanalyse des Bundesverbandes Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge zahlen kleine und mittelständische Firmen derzeit durchschnittlich rund 18 Cent pro Kilowattstunde Strom. Die Gestehungskosten für selbstgenutzten Solarstrom aus gewerblichen PV-Dachanlagen liegen laut einer Studie des Fraunhofer ISE in Abhängigkeit vom Standort und weiteren Faktoren dagegen nur zwischen 5,7 und 12,0 Cent pro Kilowattstunde.
Interesse an gewerblichen PV-Anlagen bleibt hoch
"In Kombination mit einem Batteriespeicher liegen die Stromgestehungskosten ungefähr zwischen 7,3 und 16,0 Cent pro Kilowattstunde – abhängig von der Größe der Speicher", rechnet der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW Solar) vor. Der Verband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die neue Sonderabschreibung deshalb für Betriebe umso mehr lohnt – sowohl für PV-Anlagen als auch für Speicher. Durch die Sonderabschreibung haben Betriebe die Möglichkeit bekommen, im ersten Jahr nach der Investition bis zu 30 Prozent der Kosten steuerlich abzusetzen. Laut BSW Solar macht dies die Investitionen in gewerbliche Photovoltaik-Anlagen äußerst interessant.
Das Interesse an gewerblichen Anlagen ist nach wie vor hoch und wird es den Branchenvertretern zufolge auch bleiben. Aktuelle Daten der Bundesnetzagentur zeigen, dass hierzulande bereits rund 100.000 PV-Dachanlagen in Gewerbe, Handel und Dienstleistung installiert sind. Eine Untersuchung des Fraunhofer IIS in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Logistik ergab, dass derzeit rund 19 Prozent der Hallen in Gewerbe und Logistik mit Photovoltaik belegt sind. Rund 80 Prozent der untersuchten Firmendächer sind hingegen noch PV-frei.
Sonderabschreibung erlaubt 30 Prozent Abschreibung der Anschaffungskosten
Die Sonderabschreibung bzw. neuen Regelungen zur degressiven Abschreibung sind im "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" geregelt. Darin ist festgelegt, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, ein Abschreibungssatz von bis zu 30 Prozent gilt. Dadurch können Betriebe im Jahr der Anschaffung 30 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren können sie jeweils der gleiche Prozentsatz vom verbleibenden Restbuchwert abschreiben. Die degressive Abschreibung beträgt dabei das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes. jtw