Oldtimer sind mehr als nur Autos – sie sind ein Stück Geschichte. Doch wie wird ein Fahrzeug offiziell zum Oldtimer? Diese Schritte sind dafür notwendig.

Damit ein Fahrzeug als Oldtimer gilt, muss es mindestens 30 Jahre alt sein. Das Alter wird ab dem Datum der Erstzulassung berechnet. So können im Jahr 2026 beispielsweise der Mercedes SLK (R 170), der Citroën Berlingo 1 und der Porsche Boxster (Typ 986) zu Oldtimern werden. Seit vergangenem Jahr sind auch die ersten 1995er Roadster Fiat Barchetta und der BMW Z3 älter als 30 Jahre.
Originalzustand ist wichtig
Das Fahrzeug muss sich weitgehend im Originalzustand befinden. Das bedeutet, dass keine wesentlichen Veränderungen an Karosserie, Motor, Fahrwerk oder Innenraum vorgenommen werden dürfen. "Eventuelle Restaurierungen müssen fachmännisch erfolgt sein", so das Versicherungsunternehmen Debeka.
Gutachten vom Sachverständigen
Zudem ist ein Gutachten nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich. Dieses Gutachten bestätigt den Erhaltungszustand und die Originalität des Fahrzeugs. "Erstellen dürfen es amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer von technischen Prüfstellen oder Prüfingenieure, die für amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen arbeiten, wie zum Beispiel DEKRA, TÜV, GTÜ oder KÜS", so die Debeka.
Hauptuntersuchung (HU) erforderlich
Das Fahrzeug muss eine Hauptuntersuchung (HU) an einer anerkannten Prüfstelle bestehen. Diese bescheinigt, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
H-Kennzeichen beantragen
Mit Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer, dem Gutachten nach Paragraf 23 StVZO und dem Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung kann bei der Zulassungsstelle das H-Kennzeichen beantragt werden. Das H-Kennzeichen weist das Fahrzeug offiziell als Oldtimer aus und kann steuerliche Vorteile bringen.
Auch eine spezielle Oldtimer-Versicherung kann empfehlenswert sein, da sie oft günstiger ist als eine normale Kfz-Versicherung und auf die besonderen Bedürfnisse von Oldtimer-Besitzern zugeschnitten ist. fre