Tariftreuegesetz beschlossen Handwerk warnt vor Bürokratiefalle und Wettbewerbsverzerrung

Das neue Tariftreuegesetz soll faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen sichern – doch im Handwerk stößt es auf massiven Widerstand. ZDH und Bauverbände warnen: Statt Tarifbindung zu fördern, drohen zusätzliche Bürokratie und Wettbewerbsnachteile für mittelständische Betriebe.

Stempel Tariftreuegesetz
Das Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen, die tariflichen Mindestbedingungen einzuhalten, um faire Löhne und Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Lohndumping zu verhindern. - © picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde

Mit dem Kabinettsbeschluss zum neuen Tariftreuegesetz will die Bundesregierung erreichen, dass Unternehmen bei Bundesaufträgen tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten – inklusive Entgelt, Urlaub, Weihnachtsgeld und Ruhezeiten. Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro gelten die neuen Vorgaben, auch für Subunternehmen. Ziel sei es, Lohn-Dumping zu verhindern und die Tarifbindung zu stärken, so Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.

Deutliche Kritik der Verbände

Doch gerade im Handwerk stößt das Vorhaben auf breite Ablehnung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt vor einer "bürokratischen Überfrachtung der Vergabeverfahren". Schon jetzt beteiligen sich viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen – zu aufwendig, zu komplex. Zusätzliche Dokumentationspflichten und Kontrollmechanismen könnten diesen Trend weiter verschärfen.

"Das Regelwerk des Gesetzes geht an der Realität vieler Handwerksbetriebe vorbei", heißt es vom ZDH. Betriebe, die nicht tarifgebunden sind, würden pauschal benachteiligt – obwohl sie bereits gute Arbeitsbedingungen bieten. Die vorgesehene Tariftreuepflicht sei kein geeignetes Instrument, um die tatsächliche Tarifbindung zu erhöhen.

Mehr Aufwand und Unsicherheit befürchtet

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe fordert Nachbesserungen. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa kritisiert: "Tariftreue Unternehmen brauchen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge eine faire Chance und nicht mehr Bürokratie." Die punktuelle Anwendung einzelner Tarifbestandteile während der Projektlaufzeit führe nicht zu echter Tarifbindung – dafür aber zu mehr Aufwand und Unsicherheit.

Ähnlich äußert sich René Hagemann vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Er verweist auf die geplante Bürgenhaftung für Nachunternehmer, umfangreiche Nachweispflichten und mögliche Vertragsstrafen von bis zu zehn Prozent des Auftragswerts. "Das Gesetz verfehlt die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag deutlich", so Hagemann. Die versprochene Reduzierung von Bürokratie bleibe aus.

"Treue setzt Freiwilligkeit voraus"

Die Arbeitgeberseite sieht sich durch das Gesetz zudem in die Tarifautonomie eingegriffen. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), kritisiert: "Treue setzt Freiwilligkeit voraus, nicht staatlichen Zwang." Das Gesetz zwinge Unternehmen in fremde Tarifwelten – gerade kleinere Betriebe seien damit überfordert.

ZDH, ZDB und Bauindustrie fordern einheitliche und praxistaugliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene. Ein zentraler Wunsch der Branche: Für tarifgebundene Betriebe sollte ein einfacher Nachweis über bestehende Präqualifikationen ausreichen – ohne neue bürokratische Hürden.

Was Handwerksbetriebe jetzt beachten müssen

Handwerksbetriebe, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen möchten, müssen künftig ab einem Auftragswert von 50.000 Euro netto sicherstellen, dass sie ihren Beschäftigten mindestens die Arbeitsbedingungen und Löhne zahlen, die im einschlägigen Tarifvertrag festgelegt sind – auch wenn sie selbst nicht tarifgebunden sind. Bereits bei der Angebotsabgabe ist eine Tariftreueerklärung abzugeben, mit der sie verbindlich bestätigen, diese Anforderungen einzuhalten. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise über die tarifgerechte Bezahlung vorzulegen; diese Nachweispflicht gilt auch für Subunternehmer und Zeitarbeitsfirmen, die am Auftrag beteiligt sind.

Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen von bis zu einem Prozent des Auftragswerts – bei Wiederholung bis zu zehn Prozent – sowie der Ausschluss von künftigen Vergaben. Es ist daher ratsam, die Lohn- und Arbeitszeitnachweise sorgfältig vorzubereiten und vertraglich mit Subunternehmern die Einhaltung der Tariftreue sicherzustellen. Diese Regelungen gelten ausschließlich für Bundesaufträge ab 50.000 Euro und betreffen nicht automatisch Lieferleistungen oder Aufträge auf Landes- und Kommunalebene, wo andere Schwellen und Vorgaben gelten können. avs