Die Bundesregierung will öffentliche Aufträge schneller vergeben – doch das Vorhaben spaltet die Bau-Branche. Das Handwerk sieht darin Rückenwind für den Mittelstand, die Bauindustrie warnt vor mehr Bürokratie. Ob das Gesetz wirklich Tempo bringt?

Die Bundesregierung will die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigen. Das nationale Vergaberecht soll künftig laut Regierung "einfacher, flexibler, schneller und digitaler werden". Aber schon vor der nötigen Zustimmung des Bundesrates sorgt das heute vom Kabinett beschlossene Gesetz zur Vergabebeschleunigung für harte Diskussionen – vor allem in der Bauwirtschaft.
Im Zentrum der Kontroverse steht der Umgang mit dem sogenannten Losgrundsatz, der vorschreibt, große Aufträge in kleinere Teile zu zerlegen. Während das Handwerk den gefundenen Kompromiss als Erfolg für den Mittelstand feiert, warnt die Bauindustrie vor neuer Bürokratie und nennt das Gesetz einen "Anti-Bau-Turbo".
Höhere Grenze für Direktaufträge
Eine zentrale Neuerung des Gesetzes soll die Vergaben schneller und günstiger werden lassen. Künftig können Behörden Aufträge bis zu einem Wert von 50.000 Euro direkt an ein Unternehmen vergeben, ohne eine formale Ausschreibung zwischen mehreren Anbietern starten zu müssen. Bisher lag diese sogenannte Direktauftragswertgrenze deutlich niedriger. Laut Bundesregierung sollen durch diese und weitere Maßnahmen Nachweispflichten für Unternehmen reduziert und die elektronische Kommunikation gestärkt werden. Die Regierung rechnet mit jährlichen Einsparungen von fast 380 Millionen Euro für Verwaltung und Wirtschaft.
Streit um die Vergabe in Losen
Einer der umstrittensten Punkte des Gesetzes betrifft den sogenannten Losgrundsatz. Diese Regel besagt, dass große Aufträge grundsätzlich in mehrere kleinere Teile, sogenannte Lose, aufgeteilt werden müssen. So sollen auch kleine und mittlere Unternehmen eine Chance auf den Zuschlag erhalten.
Laut Bundesregierung hält das neue Gesetz an diesem Grundsatz fest, "weil es gut für den Mittelstand ist". Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. Wenn besondere Eile geboten ist, etwa bei Infrastrukturprojekten des Sondervermögens oder bei Aufträgen von Sicherheitsbehörden, soll eine Gesamtvergabe an ein einziges Unternehmen möglich sein. Für den Sicherheitsbereich sollen diese Ausnahmen bis 2030 gelten.
Das Wirtschaftsministerium verteidigt die Regelung gegen Kritik. Eine Sprecherin sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dts, man habe "einen guten Ausgleich gefunden zwischen Mittelstandsfreundlichkeit, aber auch der notwendigen Beschleunigung". Zuvor hatten mehrere Verbände Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor "massivem Mehraufwand und Bürokratie" gewarnt.
Geteiltes Echo aus der Wirtschaft
Die Wirtschaftsverbände reagieren gespalten. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßt den Beschluss. Die Bundesregierung bekenne sich damit zum Grundsatz der Losvergabe. Dies sichere "faire Wettbewerbsbedingungen und eine breite Beteiligung mittelständischer Betriebe", so Schwannecke. Der ZDH appelliert an Bundestag und Bundesrat, eine Aufweichung der Losvergabe zu verhindern.
Scharfe Kritik kommt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Der Gesetzesentwurf leiste "keinen Beitrag dazu, das Bauen in Deutschland zu beschleunigen und bezahlbarer zu machen", erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer René Hagemann. Er wirke "wie ein Anti-Bau-Turbo". Die Ausnahmen von der Losvergabe seien an "enorm hohe Hürden geknüpft" und erforderten einen "erheblichen Dokumentationsaufwand". Die Bauindustrie fordert, Gesamtvergaben immer dann zu erlauben, wenn es aus wirtschaftlichen, technischen oder zeitlichen Gründen zweckmäßig sei.
Eine differenziertere Einschätzung kommt vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa spricht von einem "ausgewogenen Kompromiss" und einem "tragfähigen Mittelweg". Der Entwurf sorge für die nötige Geschwindigkeit bei wichtigen Infrastrukturprojekten, ohne dabei die bewährte Struktur der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft aufs Spiel zu setzen, so Pakleppa.
Der grundsätzliche Erhalt der Fach- und Teillosvergabe sei ein zentraler Schutzmechanismus für die zahlreichen kleinen und mittelständischen Betriebe. Gleichwohl sei der Prozess noch nicht abgeschlossen. Pakleppa fordert, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren die Bedingungen für den Einsatz des Sondervermögens "noch klarer formuliert werden", um die heimische Konjunktur gezielt zu stärken.
Klimaschutz und schnellere Verfahren
Das Gesetz soll laut Bundesregierung auch die Grundlage für eine Verordnung schaffen, um klimafreundliche Produkte bei öffentlichen Aufträgen stärker zu berücksichtigen. Zudem sollen Nachprüfungsverfahren bei Vergaben beschleunigt werden. ewö