Im Kabinett beschlossen Härteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit – Handwerk teilweise entlastet

Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche: Friseur-, Kosmetik- und Nagelstudios stehen stärker im Fokus der Behörden. Gleichzeitig wird das Fleischerhandwerk von übermäßiger Bürokratie befreit – eine längst überfällige Entlastung, wie das Handwerk betont.

Barbershop
Mit dem neuen Gesetz sollen Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios – unterstützt vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks – gezielt kontrolliert werden, weshalb die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen aufgenommen wird. - © Yakobchuk Olena - stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche beschlossen. Mit dem "Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" sollen insbesondere Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios stärker in den Fokus der Finanzkontrolle rücken. Daher wird - unterstützt vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks - die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit in besonderer Weise betroffenen Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen.
Damit verbunden sind eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber eine Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen. Das soll die Prüfungen erheblich erleichtern und dazu führen, dass illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch, Mindestlohnunterschreitungen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen rascher und effizienter aufgedeckt und eingedämmt werden können.

Strengere Maßnahmen für risikobehaftete Branchen

Das Gesetz sieht darüber hinaus eine bessere digitale Vernetzung und einen verbesserten Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden vor. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) soll personell gestärkt und technisch aufgerüstet werden, um gezielter gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Schwarzarbeit vorgehen zu können. Außerdem soll sie künftig bestimmte Betrugsfälle eigenständig ahnden können, um die Justiz zu entlasten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte eine "härtere Gangart gegenüber jenen an, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und zu Lasten illegal beschäftigter Arbeitskräfte bereichern." Das Bundesfinanzministerium rechnet infolge der Gesetzesverschärfung mit Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro für Bund, Länder und Sozialversicherungen bis 2029.

Auch das Baugewerbe meldet sich zum Beschluss des Gesetzentwurfs zu Wort. "Das Baugewerbe begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. Die geplanten digitalen Verfahren und die schärferen Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind richtige und längst überfällige Schritte. Wir dürfen nicht zulassen, dass Lohndumping und das Umgehen von Sozialabgaben zum Wettbewerbsvorteil werden," so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:

Fleischerhandwerk aus Katalog gestrichen

Während bestimmte Branchen künftig mit schärferen Auflagen rechnen müssen, bringt das Gesetz gleichzeitig eine spürbare Entlastung für das Fleischerhandwerk. Dieses war bislang unter dem Oberbegriff "Fleischwirtschaft" im Katalog der besonders kontrollierten Schwarzarbeitsbranchen aufgeführt – und damit denselben strengen Dokumentationspflichten unterworfen wie industrielle Schlachthöfe und Großbetriebe. Ursprünglich nach Missständen in der großen Fleischindustrie eingeführt, betrafen die Regelungen auch viele handwerklich geführte Fleischereibetriebe, obwohl dort keine vergleichbaren Verstöße bekannt waren. Künftig wird das Fleischerhandwerk nicht mehr unter die Fleischwirtschaft im Sinne des § 2a Abs. 1 Nr. 9 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gefasst. Für reine Handwerksbetriebe gelten somit keine erhöhten Ausweispflichten oder Dokumentationsauflagen mehr.

ZDH spricht von überfälliger Korrektur

Als Grund für diese Ausnahme wurde das geringe Missbrauchsrisiko und die enge Kontrolle durch die Eintragung in die Handwerksrolle sowie die regionale Verwurzelung der Betriebe genannt. Die Änderung geht auf intensives Drängen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie mehrerer Handwerkskammern zurück. Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, erklärte, es sei "gut und richtig, dass das Fleischerhandwerk aus dem Katalog der sogenannten Schwarzarbeitsbranchen herausgenommen werde. Damit werde eine überfällige Korrektur vorgenommen, denn die bisherigen Regelungen hätten sich klar an der Fleischindustrie orientiert und die betrieblichen Realitäten des Fleischerhandwerks nicht berücksichtigt." Die Entscheidung der Bundesregierung schaffe nun Klarheit. avs