Wer als Handwerker Zusatzarbeiten leistet, will dafür bezahlt werden. Doch ohne schriftliche Vereinbarung bleibt man schnell auf den Kosten sitzen – wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Geht ein Handwerksauftrag über das ursprünglich vereinbarte Maß hinaus, stellt sich oft die Frage: Muss der Kunde für die Extraarbeiten zahlen? Ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht München (AZ 275 C 13938/23) zeigt deutlich, dass klare, nachweisbare Absprachen unerlässlich sind.
Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de berichtet, entschied das Gericht am 26. September 2024 über einen Streitfall zwischen einem Schaustellerbetrieb aus München und einem Handwerksunternehmen aus Niederbayern.
Zusatzarbeiten ohne klare Vereinbarung
Der Handwerksbetrieb war mit Heizungs- und Sanitärarbeiten an einem Schaustellerfahrzeug beauftragt worden – für eine vereinbarte Vergütung von 3.668,77 Euro brutto. Diese wurde auch vollständig bezahlt.
Später stellte der Betrieb eine weitere Rechnung über 2.790,19 Euro. Abgerechnet wurden Arbeiten wie ein Kalt- und Abwasseranschluss für eine Waschmaschine, ein Wasseranschluss unter dem Zugfahrzeug sowie zusätzliche Sanitärinstallationen. Der Auftraggeber verweigerte jedoch die Zahlung – mit dem Hinweis, dass keine Zusatzvereinbarung getroffen worden sei.
Gericht lehnt Klage ab – Beweise fehlten
Das Amtsgericht München stellte sich auf die Seite des Schaustellers und wies die Klage ab. Die Begründung: Der Handwerksbetrieb konnte nicht belegen, dass die zusätzlichen Leistungen vergütungspflichtig vereinbart worden waren. Weder Zeugenaussagen noch die des Klägers selbst reichten als Beweis aus.
Zudem betonte das Gericht, dass der Kläger – also der Handwerker – dafür verantwortlich sei, seine Mitarbeiter zu überwachen und sicherzustellen, dass zusätzliche Absprachen korrekt dokumentiert werden.
Wichtige Lehren aus dem Urteil
Das Urteil macht klar: Wer auf zusätzliche Vergütung hofft, muss im Vorfeld klare Absprachen treffen – am besten schriftlich. Nur so lässt sich im Streitfall belegen, dass die Arbeiten nicht nur gewünscht, sondern auch bezahlt werden sollten.
Handwerksbetriebe sollten ihre Mitarbeitenden zudem anweisen, jede Erweiterung des Auftrags schriftlich festzuhalten und vom Kunden bestätigen zu lassen. So lassen sich spätere Missverständnisse und Zahlungsausfälle vermeiden. avs