Kabinettsbeschluss Schnellere Bundeswehr-Aufträge: Handwerk fürchtet Nachteile

Die Regierung will die Beschaffung für die Truppe vereinfachen und häufiger direkt vergeben. Der Zentralverband des Handwerks will verhindern, dass kleine und mittlere Betriebe dadurch das Nachsehen haben.

Der Handwerksverband befürchtet Nachteile bei der Vergabe von Dienstleistungen wie Gebäudereinigung und Textilpflege oder bei Bauprojekten. - © filmbildfabrik - stock.adobe.com

Angesichts der schwierigeren sicherheitspolitischen Lage soll die Bundeswehr künftig schneller Güter und Dienstleistungen beschaffen können. "Wir wollen die Beschaffung beschleunigen, um Deutschland sicherer zu machen", sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss eines von ihm und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eingebrachten Gesetzesentwurfes.

Ausnahmeregelungen im Vergaberecht vorgesehen

So soll durch Ausnahmeregelungen im Vergaberecht die Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtert und beschleunigt werden. Direktvergaben von Aufträgen sollen künftig schneller und häufiger möglich sein. Dabei sollen die Ausnahmeregelungen neben militärischen jetzt auch auf zivile Bedarfe der Bundeswehr wie etwa Bauleistungen ausgeweitet werden und insgesamt bis 2035 gelten.

Dittrich für Festhalten am Losgrundsatz im Zivilbereich

Handwerkspräsident Jörg Dittrich sieht den Handlungsdruck, befürchtet aber eine Benachteiligung des Handwerks. "Eine Beschleunigung der Planungs- und Beschaffungsprozesse ist notwendig, sie darf jedoch nicht zu Lasten von Mittelstand und Handwerk gehen." Für alle Bereiche, die nicht direkt die Beschaffung von militärischem Gerät beträfen, müsse "der Vorrang der Fach- und Teillosvergabe" gelten. Dies sei ein zentrales Instrument, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen.

ZDH: Mittelstandsförderung im Vergabewesen wichtig

Dieser Vorrang der Fach- und Teillosvergabe ist nach den Worten Dittrichs das wirksamste Mittel zur Mittelstandsförderung im Vergabewesen. Eine befristete Aussetzung des Losgrundsatzes müsse auf die Beschaffung militärischen Geräts beschränkt sein. "Dienstleistungen wie Gebäudereinigung, Textilpflege oder Bauprojekte auf Bundeswehrliegenschaften müssen weiterhin im Wettbewerb vergeben werden", forderte er