Milliarden für Investitionen Steuerpaket für Unternehmen

Mit dem Investitionssofortprogramm beschließt der Bundesrat milliardenschwere Steuererleichterungen für Unternehmen. Ziel: Wirtschaftswachstum ankurbeln, Investitionen fördern – und Kommunen entlasten.

Mit dem Investitionsbooster will die Politik Unternehmen zu mehr Wachstum und Investitionen anregen. - © picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser

Der Bundesrat hat milliardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen beschlossen. Damit bestehen für diese rückwirkend zum 1. Juli 2025 zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in Ausrüstungsgüter sowie den Kauf von Elektroautos. Ab 2028 sind zudem weitere Steuersenkungen geplant.
"Das Investitionssofortprogramm ist ein Signal, das dringend notwendig ist – nach mehr als zwei Jahren ohne Wirtschaftswachstum in unserem Land", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in seiner Antrittsrede im Bundesrat.

Dittrich: Wichtiges Fundament für den Aufbruch gelegt

Handwerkspräsident Jörg Dittrich begrüßte die schnelle Einigung. "Dass Bundestag und Bundesrat ohne den Umweg über den Vermittlungsausschuss grünes Licht gegeben haben, zeigt politische Handlungsfähigkeit und den klaren politischen Willen zum Aufbruch."
Das Investitionssofortprogramm sei ein starkes Signal und schaffe ein solides Fundament für den wirtschaftlichen Hochlauf und die Stabilisierung des Standorts. Aus Sicht der Handwerksbetriebe enthalte es klare Pluspunkte: schnellere Abschreibungen, steuerliche Entlastungen – darunter vor allem eine verbesserte Thesaurierungsregel für Personenunternehmen.

Handwerkspräsident: Strukturreformen müssen folgen

Dieses Fundament müsse jedoch, so Dittrich weiter, durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden. Notwendig seien Strukturreformen und ein Sozialstaat, der Betriebe und Beschäftigte nicht überfordere, sondern stärke. Auch der Bürokratieabbau sei unerlässlich. Beim Thema Stromsteuer habe die Politik zuletzt Vertrauen verspielt. Eine Absenkung für alle gewerblichen Betriebe bleibe eine klare Forderung des Handwerks.

Bund sorgt für Kompensation bei Steuerausfällen

Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), befürwortete das Investitionssofortprogramm. Er wies darauf hin, dass die Steuerentlastungen zu Steuerausfällen in Höhe von knapp 50 Milliarden Euro bei Bund, Ländern und Kommunen in den kommenden vier Jahren führen. Mit Blick auf viele finanzschwache Kommunen begrüßte er die Einigung zwischen Bund und Ländern: Der Bund wird die Ausfälle der Kommunen in diesem Zeitraum vollständig ausgleichen. Zudem erhalten die Länder acht Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und moderne Krankenhäuser.

Guter Tag für die Kommunen

Für NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) ist dies nicht nur ein guter Tag für die Wirtschaft, sondern auch für die Kommunen. Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) bezeichnete die Stärkung der Kommunen als essenziell: Ohne starke Kommunen sei kein nachhaltiges Wachstum in Deutschland möglich, zudem stärkten funktionierende Kommunen die Demokratie gegenüber Populisten und Radikalen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ergänzte: "Einen so länderfreundlichen Bund hat es selten gegeben." Zugleich mahnte er zur Vorsicht: "Alles, was wir heute tun, wird kaum Wirkung entfalten, wenn die Zollpolitik schief geht“, sagte er mit Blick auf die laufenden Verhandlungen mit den USA.

So sehen die Steuerentlastungen konkret aus

Das Programm sieht vor, dass Unternehmen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 Investitionen degressiv mit bis zu 30 Prozent abschreiben können. Wenn dieser "Investitionsbooster" ausläuft, soll ab 2028 die Körperschaftsteuer schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032 sinken.
Bei Personengesellschaften sollen nicht entnommene Gewinne ebenfalls schrittweise geringer belastet werden. Der sogenannte Thesaurierungssteuersatz sinkt in drei Stufen: auf 27 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2028/2029, auf 26 Prozent für 2030/2031 und auf 25 Prozent ab dem Veranlagungszeitraum 2032.

Anreize für den Kauf von betrieblichen E-Fahrzeugen

Darüber hinaus soll der Erwerb eines rein elektrisch betriebenen Firmenwagens attraktiver werden: Wer ein neues, betrieblich genutztes E-Auto anschafft, kann im Jahr des Kaufs 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. Ziel ist es, auch kleinen Betrieben den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern – und zugleich die deutsche Autoindustrie zu stärken.