Die umstrittene Stellenanzeige eines Handwerkers aus Ostsachsen hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine strafrechtliche Relevanz. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 60-Jährigen aufgrund einer Vielzahl von Anzeigen ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung geführt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 17. April 2025, Ausgabe Nr. 15 auf Seite 28, eine privat finanzierte Anzeige in Auftrag gegeben zu haben. In der Anzeige soll der Beschuldigte auf die Möglichkeit hingewiesen haben, ab 2026 einen Ausbildungsplatz in seinem Unternehmen zu bekommen, dabei aber bestimmte Personengruppen von vornherein und völlig grundlos ausgeschlossen haben, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Strafrechtlich ohne Relevanz
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat den Sachverhalt umfassend rechtlich geprüft. Im Ergebnis der Prüfung war festzustellen, dass der Inhalt der Anzeige zwar teilweise als "geschmacklos" und "moralisch anstößig" zu bewerten, strafrechtlich aber ohne Relevanz ist. Die Äußerungen sind laut Staatsanwaltschaft als von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt anzusehen. "Hierbei war zunächst zu berücksichtigen, dass die benannten Personengruppen teilweise nicht eindeutig identifizierbar sind." Darüber hinaus habe der Beschuldigte mit der Anzeige auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen. "Ferner hat der Beschuldigte in der Anzeige auch nicht bestimmten Personengruppen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen", so die Pressemitteilung. Die Erhebung einer Anklage kam vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.
Nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens bestehen demnach für die Handwerkskammer Dresden keine hinreichenden Gründe, die Ausbildungsberechtigung aufgrund mangelnder persönlicher Eignung zu entziehen. Vorausgegangen waren eine Anhörung des Betriebes durch die Handwerkskammer Dresden und eine Prüfung der Ausbildungsbedingungen vor Ort. dhz
