Unternehmensberater Richard Sommer kennt aus eigener Erfahrung die Probleme gerade kleinerer Betriebe. Die Chancen für einen Neubeginn sind immer dann gut, wenn ein Verfahren gut vorbereitet ist. Doch gerade Inhaber von Kleinbetrieben verdrängen Warnsignale häufig zu lange.

Wenn ein Unternehmen einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen muss, sollte ein Inhaber oder ein Berater sich genau anschauen, welche Gründe und Ursachen die Unternehmenskrise hat und sich einen Plan und eine Strategie für die Durchführung des Verfahrens machen. Richard Sommer, Rechtsanwalt und Unternehmensberater, hält das für ganz entscheidend, wenn es um die Frage geht, ob ein Betrieb in einem Insolvenzverfahren saniert werden kann.
Nicht zu lange warten
Am Anfang steht erstmal die Frage, ob und wann überhaupt ein Unternehmen ein solches Verfahren anstreben muss? Dafür kann es drei Gründe geben: die bilanzielle Überschuldung, was allerdings nur für Kapitalgesellschaften anwendbar ist, weil diese bilanzpflichtig sind.
Weitere Ursachen sind die drohende Zahlungsunfähigkeit und die eingetretene Zahlungsunfähigkeit, die auch bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Anwendung findet.
Am Ende geht es um die Frage: Kann ich zahlen oder nicht? Und zwischen Grund zwei und drei liegen nur graduelle Unterschiede, ganze zehn Prozent, um genau zu sein. Sind 100 Euro zu zahlen und 90 Euro sind nur in der Kasse, droht die Zahlungsunfähigkeit, ein Antrag kann gestellt werden, muss aber aus strafrechtlicher und haftungsrechtlicher Sicht noch nicht. Sind nur 80 Euro drin, ist der Betrieb eingetreten zahlungsunfähig. "Jetzt ist das Unternehmen antragspflichtig", sagt Richard Sommer.
Doch wenn es nach dem 76-jährigen ehemaligen Insolvenzverwalter geht, sollten Betriebsinhaber nicht so lang warten. "Die besten Sanierungschancen in der Insolvenz habe ich dann, wenn ich im Zustand der drohenden Zahlungsunfähigkeit in ein Insolvenzverfahren gehe", betont er.
Einzelunternehmer neigen oft zur Verdrängung
Doch die Erkenntnis über die eigenen Liquiditätsprobleme kommt leider oft zu spät. Gerade Einzelunternehmer und Inhaber von Kleinbetrieben neigten oft zur Verdrängung, berichtet Sommer aus langjähriger Erfahrung. Meist machten sich die Entscheidungsträger Illusionen über den finanziellen Zustand ihres Betriebes. Dort fehlten die Kontrollinstanzen. Bei größeren Unternehmen gebe es im Gegensatz dazu häufig ein Controlling. Doch auch kleinere Betriebe seien in der Lage, Warnsignale zu erkennen. Sie sollten schon skeptisch werden, wenn sie anfangen, Schulden aufzubauen, wenn sie Rechnungen nicht pünktlich zahlen können, das Bankkonto permanent überziehen oder wenn Mahnbescheide vorliegen.
Ist dann das Verfahren eröffnet, geht es erstmal nicht um den Betrieb selbst, sondern um "bestmögliche Befriedigung der Gläubiger", wie Sommer betont. Davon gibt es unter Umständen viele: Banken, die öffentliche Hand, das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger, Lieferanten, Vermieter und nicht zuletzt die Arbeitsplätze der Mitarbeiter.
Im Interesse der Gläubiger kann es dann auch sein, dass der Betrieb weitergeführt wird, falls die Ertragsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Dazu muss jedoch vorab die vorliegende Situation analysiert werden. Sommer unterstreicht noch einmal, wie wichtig diese Vorbereitung schon im Vorfeld der Antragstellung ist.
Wer schnell analysiert, kann besser sanieren
Der Unternehmensberater muss herausfinden, in welchem Zustand sich das Unternehmen befindet und ob eine Sanierungsmöglichkeit besteht. Worin etwa liegt der Grund für die Zahlungsunfähigkeit? Hat der Betrieb zu wenig Umsätze oder die falschen Kunden? Sind die Produkte nicht gut genug? Stimmt etwas am Produktionsablauf nicht?
Je früher der Sanierungsansatz klar sei, desto gezielter könne ein Berater in das Verfahren gehen. Für eine Analyse sei es wichtig, dass der Betrieb aktuelle Zahlen vorlegen kann. Nur so lasse sich herausfinden, wie die Krise behoben werden könnte. Daran hapere es aber bei vielen kleineren Betrieben.
Wird dann das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet und die Ursache ist geklärt, kann eine Sanierungsoption ausgewählt werden. Drei Möglichkeiten gibt es (siehe Kasten): Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren und übertragende Sanierung.
Anträge bleiben zu lange liegen
Richard Sommer unterstreicht noch einmal, wie wichtig der Faktor Zeit ist. Der Anwalt bedauert, dass Insolvenzanträge oft zu lang bei Gerichten liegen, weil diese auf Grund der Antragsflut chronisch unterbesetzt seien. "Ich habe Bearbeitungszeiten von drei bis sechs Wochen, zum Teil bei lebenden Betrieben. Das ist eine Katastrophe für den antragstellenden Betrieb", sagt Sommer. Dauere die Entscheidung zur Insolvenzeröffnung zu lange, müsse der ein oder andere Betrieb zwischenzeitlich aufgeben. Ohne Sicherheit und Plan jedoch bleibe alles auf der Strecke: Mitarbeiter gehen, Banken steigen aus, Lieferanten liefern nicht mehr, kein Kunde bestellt. "Dann können Sie den Betrieb auch in der Insolvenz nicht mehr zum Leben erwecken", so Sommer.
Sanierungsoptionen
Insolvenzplanverfahren
Ein Insolvenzplanverfahren ist ein Weg, um ein Insolvenzverfahren zu beenden, indem ein Plan erstellt wird, der die Interessen von Schuldnern und Gläubigern berücksichtigt und eine einvernehmliche Lösung anstrebt. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zur Tilgung der Schulden zu finden, die außerhalb der üblichen gesetzlichen Vorgaben der Insolvenz erfolgt. Hierüber entscheidet am Ende die Gläubigerversammlung.
Übertragende Sanierung
Bei der übertragenden Sanierung wird das Unternehmen eingestellt. Die Vermögensgegenstände, Sachanlagen und das Umlaufvermögen werden an einen Investor oder neuen Rechtsträger verkauft. Das Unternehmen oder Teile davon werden dadurch erhalten. Statt einer Sanierung des Unternehmens werden die Vermögenswerte an Dritte veräußert, die das Unternehmen in neuer Rechtsform fortführen.
Eigenverwaltung und Schutzschirm
Eine weitere besondere Art der Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren ist die Eigenverwaltung. Hier schlüpft der Schuldner/Entscheidungsträger selbst in die Rolle des Insolvenzverwalters und hat die Insolvenzmasse unter der Aufsicht eines vom Insolvenzgericht bestellten Sachwalters selbst zu verwalten. Sinn der Eigenverwaltung ist, das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung zu nutzen. Voraussetzung ist das Einverständnis der Gläubiger und des Gerichts. Mit der Eigenverwaltung wird zumeist eine Sanierung durch Insolvenzplan angestrebt.
Das Schutzschirmverfahren ist ein Spezialfall der Eigenverwaltung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es handelt sich dabei um ein beschleunigtes Verfahren zur Vorbereitung einer Sanierung durch Insolvenzplan in Kombination mit oder ohne Eigenverwaltung.