Kurz vor den bundesweiten Sommerferien gibt es noch einiges zu tun: die Steuererklärung abgeben, das Kassensystem melden und das Impressum anpassen. Aber viele dürfen sich ab Juli auch über mehr Geld freuen. Und die Bundesregierung will den Investitionsbooster starten. Ein Überblick über wichtige Termine und Änderungen im Juli 2025.

Im Juli dürfen sich einige Gruppen über mehr Geld freuen: Denn in diesem Monat bekommen Bundestagsabgeordnete höhere Diäten, der Mindestlohn in der Altenpflege steigt und auch Rentnerinnen und Rentner erhalten höhere Bezüge. Einige Betriebe und Unternehmer haben im Juli zudem noch ein paar Punkte auf der To-Do-Liste: die Steuererklärung abgeben, das Impressum anpassen und ein Energiemanagementsystem final einführen. Dazu plant die Bundesregierung den Investitionsbooster zu starten. Mehr Details gibt es in der DHZ-Übersicht mit den Änderungen im Juli 2025.
Wichtige Termine und Änderungen im Juli 2025
- Steuererklärungsfrist
- Meldung elektronisches Kassensystem
- Ende für Streitbeteiligungsplattform
- Neue Abschreibungsmöglichkeiten
- Pfändungsfreigrenze Arbeitseinkommen
- Verpflichtendes Energiemanagement
- Mehr Geld für Maler und Lackierer
- Ausbildungspolitik Bauwirtschaft
- Rentenerhöhung
- Einmalzahlung für Rentner
- Gemeinsames Kurzzeit- und Verhinderungspflegegeld
- Mindestlohn Altenpflege
- Diäterhöhung Bundestagsabgeordnete
- Teurere Pakete
Bis 31. Juli: Frist für die Steuererklärung
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden. Dieser Stichtag gilt für jeden, der zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Erstmals seit 2020 gilt der 31. Juli wieder als Abgabetermin. Das ist das Datum, das vor der Corona-Pandemie der feste Stichtag für die Steuererklärung war.
Zur Steuererklärung verpflichtet sind:
- Selbstständige und Gewerbetreibende
- Personen mit unversteuerten Einnahmen
- Verheiratete Personen in Steuerklassen drei und fünf
- Rentner bei Überschreitung des Grundfreibetrags
- Personen mit Einnahmen aus einer Nebentätigkeit mit Steuerklasse 6 Bezieher von Lohnersatzleistungen über 410 Euro pro Jahr
Wer sich steuerlich beraten lässt, der muss sich ab dem 1. Juli außerdem auf höhere Honorare bei den Steuerberatern einstellen. Zum Monatsstart tritt eine neue Verordnung in Kraft, die die Gebührenregelungen der Steuerberater verändert.
>> Welche Leistungen sich verteuern? Mehr Details hier: Höhere Steuerberaterhonorare ab Juli 2025
Bis 31. Juli: Kassensystem ans Finanzamt melden
Betriebe, die eine elektronische Kasse verwenden, müssen ihr eingesetztes Kassensystem bis 31. Juli dem Finanzamt melden. Das ist die Frist für alle elektronischen Kassensysteme, die vor dem 1. Juli erworben wurden. Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 erworben oder außer Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Mitteilung ans Finanzamt erfolgt über das ELSTER-Portal.
>> Hier geht es zur Anleitung zur Meldung ans Finanzamt
Bis 20. Juli: Änderungen am Impressum wegen Ende für Streitbeteiligungsplattform
Die von der Europäischen Union geschaffene Online-Streitbeteiligungsplattform wird wieder eingestellt. Sie sollte die Konfliktlösung zwischen Verbrauchern und Unternehmen vereinfachen, wurde jedoch kaum genutzt. Mit der Abschaltung sind Unternehmen nicht mehr verpflichtet, in ihrem Impressum auf die Plattform hinzuweisen und sie zu verlinken. Wer weiterhin für eine nicht mehr existierende Plattform wirbt oder darauf verweist, riskiert laut den Rechtsberatern der Handwerkskammer Region Stuttgart eine Abmahnung.
>> Alle Infos in unserem Überblick zur Aktualisierung des Impressums
Ab 1. Juli: Bundesregierung plant Steuervorteile für Unternehmen
Der Plan der neuen Bundesregierung sieht ab Juli für Investitionen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2027 Steuervorteile für Unternehmen vor: Für den Erwerb von beweglichen Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge ab dem 1. Juli soll es den von der Bundesregierung sogenannten Investitionsbooster geben. Künftig soll eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit von 30 Prozent jährlich gelten. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt, der Bundesrat ist am 11. Juli am Zug.
>> Alle Infos zum Investitions-Sofortprogramm
Insbesondere beim Erwerb von E-Autos kann künftig gespart werden. Geplant ist:
- Sonder-Abschreibung für elektrische Firmenwagen: 75 Prozent im ersten Leasingjahr (auch für Lkw und Busse)
- Höhere Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen: Grenze für 0,25 Prozent-Dienstwagenprivileg steigt von 70.000 auf 100.000 Euro
>> Mehr zu den geplanten Abschreibungsmodellen beim E-Auto-Kauf
Änderung ab 1. Juli 2025: Höhere Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen
Seit 2021 steigt jedes Jahr zum 1. Juli die Pfändungsfreigrenze. Zum 1. Juli 2025 erhöht sich der Freibetrag für Arbeitseinkommen von 1.491,75 Euro auf 1.555 Euro. Hat ein Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Ab dem 1. Juli 2025 steigt der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht von 561,43 Euro auf 585,23 Euro. Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.
>> Warum die Pfändungsfreigrenze auch für Arbeitgeber relevant ist: Pfändungsschutz: Diese Freigrenze sichert Teile des Arbeitseinkommens
Bis 18. Juli: Pflicht zum Energiemanagement
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch ab 7,5 GWh haben noch bis 18. Juli Zeit, ein Energiemanagementsystem (EnMS) einzuführen. Das schreibt das Energieeffizienzgesetz vor. Energiemanagementsysteme sollen Unternehmen helfen, ihren Energieverbrauch zu optimieren.
>> Zum Download: Leitfaden des Umweltbundesamts zum Energiemanagement in der Praxis
>> Ein Beispiel, wie Energiemanagement gelingen kann
Maler und Lackierer: Änderungen im Tarifvertrag ab Juli
Ab Juli greift eine Änderung im Maler- und Lackiererhandwerk. Dann steigt der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer auf 15,55 Euro.
Bereits zum 1. April wurde der Ecklohn im Westen um 2,9 Prozent erhöht, zum 1. Juni um weitere 3,0 Prozent. Bis Januar 2027 sollen zudem alle Löhne in den östlichen Bundesländern und Berlin schrittweise an das Westniveau angeglichen werden.
>> Überblick zu den langwierigen Verhandlungen und Details zum neuen Tarifvertrag für Maler und Lackierer
Bauwirtschaft: Änderungen in der Ausbildungspolitik ab 1. Juli
In der Bauwirtschaft gilt ab dem 1. Juli ein neuer Tarifabschluss: Die Tarifparteien einigten sich darauf, mehr in die Ausbildung zu investieren und die Betriebe gleichzeitig zu entlasten. So erhöhen sich die Kostenerstattungssätze für die überbetriebliche Ausbildung um rund 13 Prozent.
Auch die Umlage wurde gesenkt: Die Baubetriebe müssen ab Juli für ihre Azubis noch 1,9 Prozent abführen. Bislang waren dies 2,2 Prozent.
Ab Juli: Mehr Geld für Rentner
Ab dem 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner 3,74 Prozent mehr Rente. Mit der Erhöhung ist ein Entgeltpunkt 40,79 Euro wert, statt wie bisher 39,32 Euro. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung am 30. April zugestimmt. Sowohl die Alters- als auch die Hinterbliebenenrente steigen zum gleichen Zeitpunkt.
Konkret heißt das: Wer monatlich eine Rente von etwa 1.000 Euro bezieht, erhält ab dem kommendem Monat 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren steigt die monatliche Rente durch die Anpassung um 66,15 Euro.
Achtung: Durch die Rentenerhöhung könnten mehr Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Durch das Plus könnten einige den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt 2025 bei 12.096 Euro für Einzelpersonen und bei 24.192 Euro für Ehepaare oder Lebenspartner.
Auch die sogenannte SED-Opferrente wird zum 1. Juli erhöht. Ehemalige DDR-Häftlinge bekommen bald monatlich 400 Euro statt 330 Euro.
Pflegebeitrag: Rentner müssen im Juli Erhöhung nachbezahlen
Rentnern wird im Juli einmalig 4,8 Prozent Pflegebeitrag von ihrer Rente abgezogen. Der Hintergrund ist, dass zum 1. Januar kurzfristig der Beitragssatz für die Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht wurde. Systemseitig war die Erhöhung ohne den notwendigen Vorlauf für die Deutsche Rentenversicherung nicht umsetzbar. Deswegen wird nun einmalig rückwirkend die Erhöhung für die ersten sechs Monate einbehalten. Im Anschluss gilt der allgemeine Satz von 3,6 Prozent.
Änderungen für pflegende Angehörige: Ab dem 1. Juli gemeinsames Budget
Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengefasst. Bisher waren beide Budgets getrennt und an bestimmte Voraussetzungen wie eine festgelegte Vorpflegezeit gebunden. Zudem konnten die Zuschüsse nur für jeweils sechs beziehungsweise acht Wochen am Stück genutzt werden. Künftig steht pflegenden Angehörigen ein höheres und flexibler nutzbares Gesamtbudget zur Verfügung, das sich besser an unterschiedliche Bedarfe innerhalb eines Kalenderjahres anpassen lässt.
Um folgende Pflegevarianten geht es:
| Kurzzeitpflege | Verhinderungspflege |
| Kann in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend stationäre Betreuung nötig ist. | Trat bislang dann in Kraft, wenn ein pflegender Angehöriger selbst ausfällt (etwa wegen Krankheit oder Urlaub). |
| Die Person zieht vorübergehend ins Pflegeheim. | Die zu pflegende Person verbleibt in den eigenen vier Wänden. |
| Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. | Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Betreuung, die Pflegekasse die Kosten. |
| Voraussetzung war eine mindestens sechsmonatige Vorpflegezeit. |
Das ändert sich durch die Zusammenlegung der Budgets:
- Die Vorpflegezeit, die bisher für den Anspruch auf Verhinderungspflege galt, entfällt komplett. Voraussetzung für beide Pflegeformen ist Pflegegrad 2.
- Für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen gilt ein Acht-Wochen-Limit, das heißt der Anspruch für die Pflegeformen beschränkt sich auf 56 Tage pro Jahr.
- Wenn enge Verwandte die Verhinderungspflege übernehmen, ohne dafür Geld zu verdienen, verdoppelt sich ab dem 1. Juli der Betrag des Pflegegeldes.
Höherer Mindestlohn in der Altenpflege ab Juli
Für alle Beschäftigten in der Altenpflege erhöhen sich die Gehälter. Bei ihrer 8. Sitzung im August 2023 entschied die Pflegekommission eine stufenweise Anpassung der Mindestlöhne in der Altenpflege nach Qualifikationsstufe. Diesen Mindestlohn erhalten Mitarbeiter in der Altenpflege künftig pro Stunde:
- Pflegefachkräfte: 20,50 Euro (5,1 Prozent)
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 Euro (5,1 Prozent)
- Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro (3,9 Prozent)
Angepasste Bezüge für Bundestagsabgeordnete
Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge – im beschlossenen Turnus zum 1. Juli. Diesmal steigen die Diäten um 5,4 Prozent auf 11.834 Euro. Das sind circa 600 Euro im Monat mehr.
Pakete werden teilweise teurer
Zum 1. Juli 2025 ändert DHL mehrere Konditionen im internationalen Versand für Privatkunden. Die Auslandspreise für Päckchen und Pakete werden zum Teil angehoben, laut DHL um gestiegenene Lohn-, Transport- und Zustellkosten auszugleichen.
Die Neuheiten und Änderungen in der Kurz-Übersicht:
| Neue Produkte und Funktionen: | Das wird ab 1. Juli anders: |
| Das Versenden von Paketen bis 2 kg ist ab Juli auch außerhalb der EU möglich (ausschließlich online buchbar). | Kein Premium-Service mehr für internationale Pakete |
| Die sogenannte Mobile Paketmarke, d.h. das Versenden per QR-Code, kann ab Juli auch für den Nicht-EU-Versand genutzt werden. | Internationale Päckchen sind ab Juli nicht mehr automatisch bis 50 Euro versichert |
| Der Onlinefrankierungsrabatt von 1,50 bzw. 3 Euro pro Sendung gilt künftig auch für den Versand in Zoll-Destinationen. | Rollenförmige Sendungen ab Juli teurer |
| Keine 50er- und 100er-Sparsets mehr – Stattdessen: 10er-Sets für Päckchen XS und das Paket bis 2 kg für den EU-Versand. Bereits erworbene Coupon-Codes bleiben bis zu drei Jahre gültig. |