Mit vereinfachten Genehmigungsverfahren und Änderungen im Baugesetzbuch will die Bundesregierung mehr Tempo in den Wohnungsbau bringen – ein entscheidender Schritt gegen Wohnraummangel und hohe Baukosten.

Die Bundesregierung will durch vereinfachte Genehmigungsverfahren mehr Tempo in den Wohnungsbau bringen.
"Wir kommen gerade aus dem Bundeskabinett, und wir zünden heute den Bau-Turbo", sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss zum "Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung". Die Ministerin will schnellere Entscheidungen zum Aufstocken, Nachverdichten und zu Neubauten. Dies sei der erste Schritt ihres Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 2025 abgeschlossen sein.
Zeit ist Geld
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte: "Wir sind uns einig: Wir wollen mehr bauen, wir wollen schneller bauen, wir wollen effizienter bauen." Insgesamt rechnet die Regierung mit einer jährlichen finanziellen Entlastung für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft durch beschleunigte Verfahren von mehr als 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Änderungen im Baugesetzbuch geplant
Mit dem Gesetz sollen verschiedene Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) verändert oder ergänzt werden. So soll etwa § 246e in das BauGB eingeführt werden. Für mehr Wohnungen sollen befristet bis zum 31.12.2030 für bestimmte Bauvorhaben Abweichungen vom Planungsrecht möglich sein. Sprich: Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Genehmigungsverfahren zu verkürzen, indem sie von Bebauungsplänen abweichen können oder diese erst gar nicht aufstellen.
ZDB: Wichtiger Impuls gegen Wohnraummangel
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, begrüßt den Bau-Turbo: "Die befristeten Abweichungen vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Das ist ein entscheidender Impuls im Kampf gegen den Wohnraummangel", sagte er mit Blick auf § 246e. Besonders wichtig sei, dass die neuen Regelungen nicht mehr nur auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt seien.
Baugewerbe: Jede zusätzliche Wohnung zählt
Erfreulich ist nach den Worten Pakleppas, dass die ursprüngliche Begrenzung auf Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen gestrichen worden ist. "Das ist ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in der Breite voranzubringen. Neben dem Bauturbo braucht es einen zweiten Turbo – für einfacheres, kostengünstigeres und standardisiertes Bauen. Nur so bringen wir die dringend benötigten Wohnungen schnell und flächendeckend auf den Weg", betonte er.
Erleichterungen auch für unbeplanten Innenbereich
Positiv bewertet Pakleppa zwei weitere Änderungen im Baugesetzbuch. "Mit den neuen Regelungen in § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3a begrüßen wir ausdrücklich die erweiterten Möglichkeiten, um Wohnungsbauvorhaben auch außerhalb der starren Vorgaben von Bebauungsplänen beziehungsweise im unbeplanten Innenbereich zu ermöglichen." Nach Angaben des Ministeriums soll etwa in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in zweiter Reihe mehr Wohnraum geschaffen werden können – selbst wenn der Bebauungsplan dies nicht vorsieht.
Ohne die Zustimmung der Kommune geht nichts
Der Bauverband wies darauf hin, dass diese neuen Spielräume mit der Zustimmung der jeweiligen Gemeinde verbunden seien (§ 36a). Dies sei eine verfassungsrechtlich gebotene Kompensation für den Eingriff in etablierte Planungskompetenzen. "Klar ist: Ohne eine solche Absicherung wäre die Einführung der neuen Abweichungsmöglichkeiten rechtlich kaum denkbar gewesen", betonte er. "Entscheidend ist nun, dass die neuen Regelungen in der Praxis genutzt und von den Kommunen konstruktiv begleitet werden", fügte er hinzu.
Zudem enthält der Bau-Turbo eine Verlängerung des Umwandlungsschutzes für Mietwohnungen bis Ende 2030 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.