Eine kräftige Erhöhung des Mindestlohns würde auch besser bezahlte Niedriglohnjobs beeinflussen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft warnt vor einer Überlastung des Tarifgefüges. Noch im Juni soll über 15 Euro Mindestlohn beraten werden.
Angesichts der im Juni anstehenden Beratungen über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes warnen Arbeitgeber wie die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) vor zu großen Schritten. "Eine starke Anhebung führt zu erheblichen Kostensteigerungen im Bau- und Ausbaugewerbe und erschwert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum", sagte BVB-Vorsitzender Marcus Nachbauer. Die Bundesvereinigung plädiere für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die das Tarifgefüge nicht überfordert.
Kommission will im Juni zu Ergebnis kommen
Noch in diesem Monat will die unabhängige Mindestlohnkommission, bestehend neben der Vorsitzenden Christiane Schönefeld aus jeweils drei stimmberechtigten Vertretern der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaftsseite, die nächste Erhöhung beschließen. Dabei hat sich die Gewerkschaftsseite schon seit Wochen für eine Erhöhung auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Erhöhung auf 15 Euro im Jahr 2026 als "erreichbar" bezeichnet. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto.
Druck auf Marktlöhne wächst
Wie die BVB betont, zeigen Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), dass Mindestlohnerhöhungen nahe den Tariflöhnen die Tarifstruktur verengen, Marktlöhne steigen lassen und den kalkulatorischen Druck erhöhen – mit besonders negativen Folgen für das arbeitsintensive Baugewerbe. "Die bestehenden Tarifverträge sichern faire Löhne, soziale Absicherung und verlässliche Kostenplanung", betonte Nachbauer. Dieses Gleichgewicht dürfe nicht gefährdet werden.
Bauwirtschaft will eigentlich Kosten senken
Wie Nachbauer weiter sagte, arbeitet die Bauwirtschaft intensiv daran, Kosten zu senken und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. "Eine überzogene Mindestlohnerhöhung würde dies konterkarieren und Mehrkosten verursachen, die letztlich Mieterinnen und Mieter tragen müssten – das darf nicht passieren", warnte er.
