Wenn Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen als steuerfreies Gehaltsextra möglich.
Maßnahmen zur Gesundheitsförderungen, die Mitarbeitern zugewendet werden, sind nach § 3 Nr. 34 EStG unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
- Die Kosten für die Maßnahmen zur Gesundheitsförderungen betragen maximal 600 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr.
- Es handelt sich entweder um individuelle verhaltensbezogene Präventionsleistungen nach § 20 Abs. 5 SGB V oder
- um betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen nach § 20b Abs. 1 SGB V.
Die steuerlich begünstigten Leistungen und Maßnahmen sind dem GKV-Leitfaden Prävention vom 21. Juni 2000, zuletzt geändert in der Fassung von 19. Dezember 2024, festgelegt. Ein Prüfer des Finanzamts wird sich an diesem Leitfaden orientieren, wenn er prüft, ob die gewährten Leistungen steuerfrei sind.
Steuertipp: Leider fallen unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG nicht Mitgliedsbeiträge zu einem Fitnessstudio oder zu einem Sportverein. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, dem Mitarbeiter Gutscheine für die Nutzung eines Fitnessstudios auszuhändigen. Betragen die Gutscheinkosten monatlich brutto nicht mehr als 50 Euro, sind solche gewährten Sachleistungen nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. dhz
