Vierbeiner im Betrieb Hund im Betrieb jahrelang geduldet: Verbot dennoch möglich?

Der Hund einer Mitarbeiterin ist seit Jahren im Betrieb – doch plötzlich gibt es unterschiedliche Ansichten. Wer hat in solchen Fällen das letzte Wort und welche Rolle spielt es, wenn das Tier zuvor geduldet wurde? Ein Fachanwalt beleuchtet die Rechtslage.

Hund unter Tisch
Kann man diesem Hundblick widerstehen? Man muss, wenn der Chef sagt, dass das Tier nicht mit in den Betrieb darf. - © kerkezz - stock.adobe.com

Ob ein Mitarbeiter seinen Hund mit in den Betrieb bringen darf, entscheidet allein der Arbeitgeber. Das sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht beim Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Arbeitgeber haben dazu das sogenannte Direktionsrecht. Sie können Tiere im Betrieb zulassen, müssen das aber nicht. Laut Görzel spielen dabei auch Faktoren wie Sicherheit, Hygiene und Rücksicht auf die Kollegen eine wichtige Rolle. Wer seinen Hund mitbringen will, braucht dafür die ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers.

Hund im Betrieb: Eine Duldung ist keine Erlaubnis

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat kürzlich in einem Vergleich (Az. 8 GLa 5/25) entschieden: Die Mitarbeiterin einer Spielhalle darf ihre Hündin nicht mehr mit zur Arbeit bringen, wenn der Arbeitgeber das nicht will. Das gilt selbst dann, wenn die Hündin jahrelang am Arbeitsplatz war und niemand etwas dagegen sagte.

Fachanwalt Görzel erklärt: Eine Duldung ist keine rechtsverbindliche Erlaubnis. Im Arbeitsvertrag der Mitarbeiterin waren Haustiere am Arbeitsplatz sogar ausdrücklich verboten.

Auch der Fall der betrieblichen Übung greift hier nicht. Dafür müssten laut dem Rechtsexperten mehrere Beschäftigte ihre Tiere regelmäßig mitbringen.

Rücksicht auf Kollegen

Anwalt Görzel verweist zudem auf weitere Gerichtsentscheidungen. So urteilte das LAG Düsseldorf (Az. 9 Sa 1207/13) schon früher: Eine dreibeinige Hündin musste auf Verlangen des Arbeitgebers zu Hause bleiben. Grund war: Kollegen fühlten sich unwohl, teilweise sogar bedroht. dpa/fre