Interview zu KI in der beruflichen Bildung "KI ist kein Allheilmittel"

Künstliche Intelligenz wirkt sich auf die berufliche Bildung aus. Oliver Nahm, Experte für KI am Bundesinstitut für Berufsbildung, über Chancen und Fallstricke.

Ein Kfz-Mechaniker und ein Kunde blicken in der Werkstatt unter die Motorhaube eines Fahrzeugs.
Schwierige Kundengespräche gibt es im Handwerksalltag immer wieder. Azubis können diese Situationen mithilfe einer KI üben. - © industrieblick.stock-adobe.com

Herr Nahm, KI-Anwendungen wie ChatGPT verändern die Ausbildung im Handwerk. Wie lassen sie sich sinnvoll einsetzen?

Oliver Nahm: Es gibt wirklich viele Situationen, in denen KI sinnvoll unterstützen kann. Eines meiner Lieblingsbeispiele ist der Einsatz von KI für Rollenspiele – damit lassen sich z. B. schwierige Kundengespräche simulieren. Das ist für Auszubildende eine richtig gute Übung. Auch individualisierte Lernmaterialien oder einfache Bots, die beim Wiederholen oder Verstehen helfen, sind gut umsetzbar. Wichtig ist: Am Ende trägt immer der Mensch die Verantwortung. Die KI ist ein Werkzeug – eine Ergänzung, kein Ersatz.

Viele Handwerker sind neugierig auf die Möglichkeiten aber auch verunsichert. Worauf müssen sie achten, wenn sie in der Ausbildung KI verwenden?

Ich erlebe viel Neugier – und genauso viele Fragezeichen. Zunächst einmal lohnt es sich, sich mit den Stärken und Schwächen sogenannter Large Language Models vertraut zu machen – und zu lernen, wie man sie richtig bedient, also promptet. Hierfür bieten wir auf der BIBB-Plattform Leando gezielte Unterstützungsmaterialien an. Was das Rechtliche anbelangt: Seit Februar 2025 gelten mit dem EU AI Act neue Regeln, die für mehr Klarheit sorgen. Wichtig ist dabei vor allem:
Erstens, dass bei der Bewertung von Azubis die KI nie allein entscheiden darf.
Zweitens, dass für manche KI-Anwendungen zukünftig ein Kompetenznachweis nötig wird – hier sind die Details aktuell noch offen.
Und drittens, dass für Azubis immer klar sein muss, wenn sie mit einer KI interagieren.

Was heißt das für Ausbilder?
Das bedeutet vor allem: Ausbilder müssen darauf achten, dass die KI niemals abschließende Entscheidungen über Leistungen der Azubis trifft – gerade in Prüfungen. Sobald KI eigenständig über Erfolg oder Misserfolg entscheidet, gilt sie rechtlich als Hochrisiko-Anwendung. Solange aber die Verantwortung bei den Ausbildern bleibt und KI nur als unterstützendes Werkzeug genutzt wird, bewegt man sich auf sicherem Boden.
Mein Rat: Nicht abschrecken lassen. Wer diese Regeln kennt, kann KI im Ausbildungsalltag sehr gut und sicher einsetzen und auf fachlicher und didaktischer Ebene immens davon profitieren.

Viele Azubis würden liebend gern ihre schriftlichen Aufgaben von der KI erledigen lassen. Wie können Ausbilder das verhindern?

Ganz verhindern lässt sich das wohl nicht – die Technologie ist längst im Ausbildungsalltag angekommen. Deshalb sollten Ausbilder aktiv das Gespräch suchen und Azubis gezielt darüber aufklären, welche Risiken und Grenzen mit einer unreflektierten KI-Nutzung verbunden sind. Wichtig ist, gemeinsam zu klären, welche Kompetenzen trotz KI unbedingt erhalten bleiben müssen – etwa kritisches Denken, Reflexion oder eigenständige Problemlösungsfähigkeit. Wenn man Texte nur noch per Mausklick erstellen lässt, lernt man nicht, selbst komplexere Gedanken zu entwickeln.

Dr. Oliver Nahm, Experte für KI am Bundesinstitut für Berufsbildung
Dr. Oliver Nahm, Experte für KI am Bundesinstitut für Berufsbildung. - © BIBB

Wie könnte die Überzeugungsarbeit konkret aussehen?

Ein zentraler Schlüssel ist Motivation. Azubis müssen verstehen, warum das, was sie lernen, wichtig und sinnvoll ist. Eine bewährte Methode ist es, sie bewusst an die Grenzen von KI stoßen zu lassen – ganz praktisch zu zeigen, dass KI zwar gut helfen kann, aber kein Allheilmittel ist. Besonders überzeugend sind Praxisbeispiele aus dem realen Arbeitsalltag: Wenn Azubis etwa Lagerbestände oder Bestellmengen mithilfe von KI planen und diese Ergebnisse dann konkret im eigenen Betrieb umsetzen sollen, merken sie schnell, wie viel implizites Wissen dabei erforderlich ist. Fragen wie: "Wie viele Kunden erwarten wir in diesem Monat wirklich?" oder "Wie viel Platz steht uns im Lager tatsächlich zur Verfügung?" zeigen sehr klar, dass menschliche Erfahrung und Kontextverständnis weiterhin unverzichtbar bleiben.

Bleibt das Problem der Benotung, wenn Azubis beispielsweise in der Berufsschule ihre Aufgaben von der KI erledigen lassen. Wie können Lehrer, wie können Ausbilder damit umgehen?

Das ist in der Tat eine große Herausforderung Man kann geschützte Räume schaffen, in denen KI nicht zugänglich ist, oder die Prüfungen stärker interaktiv gestalten, etwa als Gespräch oder Präsentation. Eine weitere Möglichkeit ist, die KI bewusst mit einzubeziehen, indem man etwa ein Chatprotokoll aus einem KI-unterstützten Rollenspiel bewertet. Damit wird nicht nur sichtbar, wie die KI genutzt wurde, sondern auch, welche Kompetenzen bei der Bedienung der KI vorhanden sind.

Wo können Ausbilder Tipps im Umgang mit KI bekommen?

In der Leando-Lernwelt haben wir einen eigenen Lernpfad zum Thema KI veröffentlicht. Dort vermitteln wir Grundlagen und erklären unter anderem ausführlich die Technik des Promptens. Aktuell entsteht außerdem ein Modul, das – aus unserer fachlichen Sicht – die Kompetenzen abdeckt, die im Zusammenhang mit dem EU AI Act künftig erforderlich sind. Zu diesen Inhalten bieten wir regelmäßig kostenlose Webinare an.

KI in beruflicher Bildung - Forschungsprojekt sucht Teilnehmer

Im Juli 2025 startet am BIBB ein neues Forschungsprojekt zum Einsatz von KI in der beruflichen Bildung. Ziel ist es, die aktuelle Entwicklung der Integration systematisch zu dokumentieren, Bedarfe zu erfassen und darauf aufbauend passgenaue Unterstützungsmaterialien zu entwickeln – etwa Ethik-Checklisten, Prompt-Kataloge oder praxisnahe Handlungshilfen.

Mitmachen können alle Akteure der Berufsbildung: von Ausbildungsbetrieben über Fernlehrinstitute bis hin zu überbetrieblichen Bildungsstätten.

Interessierte können sich per E-Mail an KI@bibb-service.de oder telefonisch unter 0228/107 2059 melden.