Ab Juni 2025 müssen viele Webseiten barrierefrei sein, die Entscheidung zum Mindestlohn steht an, und der Mutterschutz wird ausgeweitet. Was sonst noch neu ist? Die DHZ gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Juni.

Arbeitgeber, die Mitarbeitende mit geringem Lohn beschäftigen, werden im Juni 2025 besonders auf die Entscheidung der Mindestlohnkommission blicken. Bis spätestens Ende des Monats muss das Gremium eine Empfehlung aussprechen, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn in den kommenden beiden Jahren ausfallen soll. Zudem tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen – zum Teil auch Handwerksbetriebe – dazu, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Eine Übersicht über neue Gesetze und wichtige Änderungen im Juni finden Sie hier im Kurzüberblick:
- Verstärkter Mutterschutz
- Stromanbieterwechsel binnen 24 Stunden
- Smartphones müssen länger halten
- Barrierefreiheit im Netz und an Automaten
- Mindestlohn wird beraten
- Haushalt wird vorgelegt
- Rente steigt
- Sommerferien starten
- Wohnwagen müssen überprüft werden
- Veteranentag erstmals
Diese Gesetze treten im Juni in Kraft
Ab 1. Juni: Verstärkung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab dem 1. Juni Anspruch auf Mutterschutz. Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen. Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt bestehen unterschiedliche Ansprüche. Wichtig für Arbeitgeber: Während dieser Schutzfristen darf die betroffene Frau nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit. Die Erklärung kann sie aber jederzeit widerrufen.
Bislang hatten Frauen nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche keinen Anspruch auf Mutterschutz. Sie mussten sich im Bedarfsfall krankschreiben lassen.
Die Dauer des Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt richtet sich künftig nach dem Fortschritt der Schwangerschaft:
| Schwangerschaftswoche | Mutterschutzfrist nach Fehlgeburt |
| ab der 13. Woche | 2 Wochen |
| ab der 17. Woche | 6 Wochen |
| ab der 20. Woche | 8 Wochen |
Ab 6. Juni: Stromversorgerwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich
Eine neue EU-Richtlinie macht sich beim Stromanbieterwechsel bemerkbar. Ab dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Dadurch soll der Wettbewerb gesteigert werden. Was Verbraucher dabei beachten müssen: die 24 Stunden beziehen sich auf die Umsetzung des Vertrags, sie setzen die bestehenden Kündigungsfristen nicht außer Kraft. Wer umzieht muss sich ebenfalls auf Änderungen einstellen, denn mit der neuen Verordnung können keine rückwirkenden Wechsel mehr vollzogen werden. Wer also auszieht, muss rechtzeitig sein Vertragsverhältnis kündigen. Wer neu einzieht muss zum Mietbeginn einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Ansonsten droht übergangsweise die Strombuchung über die meist teurere Grundversorgung.
Ab 20. Juni: Smartphones müssen EU-weit länger halten
Eine neue EU-Verordnung sorgt dafür, dass Smartphones künftig länger einsatzfähig sind. So müssen Handys und andere schnurlose Telefone ab 20. Juni zum Beispiel deutlich widerstandsfähiger werden, um eine längere Nutzung zu ermöglichen. Akkus müssen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent aufweisen, die Hersteller müssen auch sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp noch Ersatzteile anbieten und fünf Jahre nach dem Handelsstart Betriebs-Updates anbieten. Die sogenannte Ökodesign-Verordnung schreibt auch vor, dass Geräte ab dem 20. Juni mit einem neuen Label versehen sein müssen. Das EPREL-Label (European Product Registry for Energy Labelling) liegt ähnlich wie ein Beipackzettel dem Produkt bei und gibt Informationen zu Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit des Smartphones.
Das Label enthält sieben Kategorien:
- Energieeffizienzklasse (A bis G)
- Akkulaufzeit pro Ladezyklus
- Akkuleistung nach 800 Ladezyklen
- Schutz gegen Staub und Wasser (IP-Rating)
- Zuverlässigkeit nach einem Sturz
- Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen
- Zugangsmöglichkeit für professionelle Reparaturdienste
Bereits im Dezember wurde im Rahmen der Richtlinie ein einheitliches Ladekabel für die Hersteller Pflicht. Seit 2025 produzierte Smartphones müssen den USB-C als Standardanschluss vorweisen. Für Notebooks und Laptops gilt diese Pflicht dann auch ab April 2026.
Ab 28. Juni: Barrierefreiheit für Technik & Dienstleistungen
Ab dem 28. Juni müssen gewisse Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dann tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das betrifft unterschiedliche Dinge des Alltags: Zum Beispiel den Online-Handel, aber auch Hardware und Software, Computer, E-Books und Smartphones, Geldautomaten und Fahrkarten-Automaten oder auch Online-Banking. In seltenen Fällen müssen auch Handwerksbetriebe Anpassungen vornehmen. Und zwar dann, wenn diese einen Online-Shop zum Verkauf von Produkten betreiben. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Produkten und Dienstleistungen – und ob es zu einem Abschluss kommt oder nicht. Eine Terminvereinbarung per Website spielt beispielsweise keine Rolle. Ausnahmen gelten ohnehin für Betriebe, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen oder einen Umsatz von unter zwei Millionen Euro haben.
Laut Gesetzestext sind Produkte und Dienstleistungen barrierefrei, "wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind."
Öffentliche Stellen waren bereits zuvor zur Barrierefreiheit verpflichtet; neu ist die Pflicht für privatwirtschaftliche Unternehmen.
Was das konkret bedeutet? Im Kern müssen alle Geräte, Apps und andere Dienstleistungen über mehr als einen Sinn nutzbar sein. Das umfasst unterschiedlichste Aspekte, z.B.:
- Displays mit starkem Kontrast und unterschiedlicher Farbwahl
- Vorlesefunktionen von Texten, Sprachsteuerung, Umstellung auf einfache Sprache bei Bedienelementen. Bedienmöglichkeit ohne Maus
- taktil erfassbare Bedienelemente, Kopfhöreranschlüsse an Automaten
Die Einhaltung des Gesetzes überwacht eine neue Behörde in Magdeburg, die "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF)
>> Hier erfahren Sie, ob und in welcher Form das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für das Handwerk relevant ist.
Änderungen und Termine im Juni
Mindestlohnkommission tagt im Juni und erarbeitet Vorschlag
Im Juni kommt die Mindestlohnkommission erneut zusammen, um über eine mögliche Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu beraten. Das Gremium setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie beratenden Wissenschaftlern ohne Stimmrecht zusammen. Laut Geschäftsordnung soll sich die Kommission bei ihrer Empfehlung an der allgemeinen Tarifentwicklung orientieren. Alle zwei Jahre legt sie einen Vorschlag vor, der dem Bundestag als Entscheidungsgrundlage dient.
Zuletzt sorgte das Thema innerhalb der Bundesregierung für Streit. Die SPD fordert eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ab 2026 und schließt einen gesetzlichen Eingriff nicht aus. Die Union hingegen betont die Unabhängigkeit der Kommission und sieht die Verantwortung für die Lohnfindung bei den Sozialpartnern – nicht bei der Politik.
Haushaltsentwurf wird im Juni vorgelegt
Finanzminister Lars Klingbeil plant, seinen Haushaltsentwurf für 2025 am 25. Juni im Bundeskabinett vorzulegen. Der Bundestag soll noch vor der Sommerpause erstmals darüber beraten, die endgültige Verabschiedung ist für September vorgesehen.
Für das laufende Jahr gibt es bislang keinen beschlossenen Haushalt. Im November 2024 war die Ampelkoalition an internen Streitigkeiten über die Finanzplanung zerbrochen. Seither wurde kein Etat mehr verabschiedet. Die Übergangsregierung agiert derzeit im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung, die lediglich grundlegende staatliche Handlungsfähigkeit sichert.
Erste Rentner erhalten in Juni mehr Geld
Der Bundesrat muss in seiner Juni-Sitzung zwar noch zustimmen, dennoch gilt als sicher: ab Juli 2025 werden die Renten in Deutschland erhöht. Viele Rentnerinnen und Rentner können dies bereits am 30. Juni auf ihrem Konto sehen. Alle, die vor März 2004 in Rente gegangen sind, erhalten den um 3,74 Prozent erhöhten Auszahlungsbetrag bereits Ende Juni. Bei Renteneintritt ab April 2004 wird das Plus erst Ende Juli mit ausgezahlt.
Wer in Rente ist, aber noch Kinder unter 25 Jahren hat, kann ebenfalls mit mehr Geld rechnen. Denn Eltern in Rente erhalten zu viel gezahlte Pflegebeiträge zurück. Der Hintergrund ist, dass seit Juli 2023 die beitragsgestaffelten Sätze für Kinder in der gesetzlichen Pflegeversicherung geändert wurden. Da die Daten erst seit Mai 2025 vollständig vorliegen, werden zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet.
Erste Sommerferien starten Ende Juni
Das Schuljahr nähert sich für Millionen von Schülerinnen und Schülern dem Ende. Als Erste dürfen die Kinder und Jugendliche in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Sommerferien – ihr letzter Schultag ist bereits der 27. Juni. Letztes Bundesland ist Bayern am 1. August. Bis zum 10. August befinden sich alle Schüler in Deutschland für rund eine Woche in den großen Ferien.
Gas-Checks für Camper und Wohnwägen ab Juni verpflichtend
Ab dem 19. Juni müssen Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwagen mit Flüssiggasanlage einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Das betont der ADAC. Die entsprechende Anpassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zielt darauf ab, die Zahl der beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper geschehenen Unfälle zu reduzieren. Die Gasprüfung erfolgt unabhängig von der regelmäßig stattfindenden Hauptuntersuchung und muss daher separat durchgeführt werden. Anerkannte Sachkundige und unabhängige Prüfer können die Begutachtung vornehmen.
Premiere: Nationaler Veteranentag am 15. Juni
Bundeswehrveteranen sollen am 15. Juni erstmals im Rahmen eines nationalen Veteranentages geehrt werden. Die Hauptfeier wird vor dem Reichstag in Berlin abgehalten, und an vielen anderen Orten werden zusätzliche Veranstaltungen angeboten. Eine Person gilt als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr, wenn sie als Soldatin oder Soldat im aktiven Dienst steht oder ehrenhaft aus diesem Dienstverhältnis ausgeschieden ist.