Gebäudeenergiegesetz Wärmepumpen-Wirrwarr: Vom Zwang, der keiner ist

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche will den vermeintlichen "Zwang zur Wärmepumpe" abschaffen – dabei hat es diesen in der Form nie gegeben. Der SHK-Verband liefert Erklärungen dafür, warum die Irritation so groß ist.

Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, spricht während der 5. Sitzung des Deutschen Bundestags.
Katherina Reiche ist seit wenigen Tagen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. - © picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Das Wirrwarr um das Gebäudeenergiegesetz geht in eine neue Runde. Während die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den "Zwang zur Wärmepumpe" endlich abschaffen will, betont Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch bei Welt-TV, dass es einen solchen Zwang nie gegeben habe. Auch die Branche verweist auf die aktuelle gesetzliche Lage, die verschiedene Möglichkeiten der Heizungsinstallation zulässt. Eine "explizite Verpflichtung zur Wärmepumpe" bestehe im Gesetz nicht, sagt Frank Ebisch, Pressesprecher beim Zentralverband Sanitär, Heizung, Sanitär (ZVSHK).

Gesetz erlaubt verschiedene Erfüllungsoptionen 

Der Verband verweist vielmehr auf die verschiedenen Optionen zum Heizungstausch, wie sie in § 71 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel genannt werden. Dazu zählten neben der Wärmepumpe auch Hybrid-Heizungen, Solarthermie, Pellet- und Biomasseheizungen sowie der Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze. Daneben bestehe die Möglichkeit individueller, normgerechter Berechnungen und Lösungen.

Abhängig von Wärmeplanung

Dabei besagt die 65-Prozent-Regel, dass künftig neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Kommunen und Großstädte zuvor eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Große Kommunen ab 100.000 Einwohner sollen das bis Mitte 2026, kleinere bis Mitte 2028 erledigen. 

Reiche setzt auf CO₂-Reduktionsziele

Bundeswirtschaftsministerin Reiche hatte in einem Interview mit dem Handelsblatt gesagt: Es müsse Schluss sein mit dem Zwang zur Wärmepumpe. "Anstatt festzuschreiben, wo diese überall verbaut werden müssen, müssen wir CO₂-Reduktionsziele festlegen und den Hausbesitzern überlassen, wie sie diese erreichen", sagte sie. "Hybride Lösungen können sinnvoller sein als das Vorschreiben einer technologischen Lösung."

Habeck hatte ehrgeizige Ziele für Wärmepumpe 

Die Wahrnehmung, dass eine Pflicht zur Wärmepumpe entstanden sei, beruht nach Einschätzung des ZVSHK auf verschiedenen Faktoren. Einerseits sei die Wärmepumpe durch das ambitionierte Ziel des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr in den Fokus gerückt worden. Andererseits würden Wärmepumpen und Fernwärme derzeit oft als die praktikabelsten und wirtschaftlichsten Lösungen angesehen. 

Verband sieht Vorzieheffekte und Attentismus

Praktische Erfahrungen aus dem Markt zeigen nach Einschätzung des ZVSHK, dass der starke politische Fokus auf die Wärmepumpe durchaus als ein indirekter Zwang wahrgenommen wurde. Dies habe zu erheblichen Vorzieheffekten beim Austausch fossiler Heizungen geführt. Viele Hausbesitzer hätten sich kurzfristig für die schnelle Modernisierung bestehender fossiler Anlagen entschieden oder verfielen aktuell in eine abwartende Haltung.

Neue Regierung ebenfalls für wenige CO₂-Ausstoß

Der Verband weist darauf hin, dass die Zielsetzung der Klimaneutralität und der CO₂-Reduktion sowohl von der Ampel-Regierung als auch von der neuen Bundesregierung geteilt werde. Der Unterschied liege in der Herangehensweise: "Während die Ampel-Regierung mit klaren Vorgaben arbeitete, scheint die neue Bundesregierung stärker auf Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Zielerreichung setzen zu wollen", sagte Ebisch. Die konkreten Pläne der Bundeswirtschaftsministerin seien dem Verband derzeit aber noch nicht im Detail bekannt.