Insolvenz FAQ: Das ist vor einem Insolvenzantrag zu beachten

Was bedeutet "insolvenzreif"? Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden? Und welche Haftungsrisiken bestehen für Unternehmer? Antworten auf Fragen, die sich für kriselnde Unternehmen stellen.

Seit die Insolvenzantragspflicht wieder gilt, müssen Geschäftsleiter innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag stellen, wenn ihr Unternehmen insolvenzreif ist. - © bluedesign - stock.adobe.com

Was bedeutet, ein Unternehmen ist insolvenzreif?

Wichtig: Seit dem Jahreswechsel 2023/2024 greift die Insolvenzantragspflicht wieder voll. Geschäftsleiter sind verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn ein Unternehmen insolvenzreif ist – gerade auch, um sich vor zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken zu schützen. Insolvenzreif ist ein Unternehmen, wenn einer der Gründe zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach § 16ff der Insolvenzordnung (InsO) vorliegt:

Wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig?

Zahlungsunfähigkeit ist der häufigste Insolvenzgrund von Unternehmen. Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es mit seinen liquiden Mitteln seine fälligen Zahlungspflichten und Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner (also das zahlungsunfähige Unternehmen) seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 InsO).

Wenn es um Zahlungsfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit geht, legt der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IX ZR 123/04) die Liquiditätslücke bei
10 Prozent fest und definiert Zahlungsfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit zu einem bestimmten Stichtag so:

  • Zahlungsfähigkeit: Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke weniger als 10 Prozent der fälligen Gesamtverbindlichkeiten, deutet das in der Regel auf Zahlungsfähigkeit hin. Es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 Prozent erreichen wird.
  • Zahlungsunfähigkeit: Beträgt die Liquiditätslücke 10 Prozent oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist.

Folge: Liegt nach dieser Definition Zahlungsunfähigkeit vor, muss der Geschäftsleiter innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen (Insolvenzantragspflicht).

Tipp: Geschäftsleiter sollten regelmäßig prüfen, ob ihr Unternehmen noch zahlungsfähig ist.

Wann ist ein Unternehmen überschuldet?

Ein Unternehmen ist überschuldet, wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Das bedeutet, ein Geschäftsleiter muss für sein Unternehmen einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen, wenn er nicht nachweisen kann, dass sein Unternehmen die nächsten zwölf Monate durchfinanziert ist. Dies betrifft ausschließlich Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG.

Wie weist man nach, zwölf Monate durchfinanziert zu sein?

Um eine Überschuldung festzustellen, wird in der Regel das Vermögen den Verbindlichkeiten gegenübergestellt. Die Durchfinanzierung für zwölf Monate wird mittels Fortführungsprognose dokumentiert. Sie basiert auf dem Dreiklang

  • aussagekräftiges Unternehmenskonzept, das den Sollverlauf darstellt,
  • Finanzplan basierend auf dem Sollverlauf,
  • Fortführungsprognose (resultierend aus dem Finanzplan).

Unternehmer in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft müssen diese drei, aufeinander aufbauenden Punkte immer wieder prüfen. Bei stabilen wirtschaftlichen Grundlagen kann die Fortführungsprognose mit Durchschnittswerten aus den vergangenen Jahren erstellt werden.

Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?

Ein Unternehmen droht zahlungsunfähig zu werden, wenn es voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. In aller Regel ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen, so die Insolvenzordnung. Einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann nur der Schuldner, nicht ein Gläubiger stellen. Allerdings ohne Verpflichtung: Er kann, muss aber nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsleiter und Geschäftsführer?

Geschäftsleiter und Geschäftsführer sind juristisch gesehen keine Synonyme. Der Begriff Geschäftsführer ist an die Rechtsform der GmbH geknüpft. Die GmbH ist nur mit einem Geschäftsführer handlungsfähig. Geschäftsleitung ist nach § 10 Abgabenordnung (AO) definiert als "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung".

Wann muss ein Unternehmen Insolvenzantrag stellen? Welche Fristen gelten?

Experten geben an, dass Insolvenzanträge meist zu spät gestellt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gelten diese gesetzlichen Fristen, um einen Insolvenzantrag zu stellen (Insolvenzantragspflicht).

  • Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen.
  • Insolvenzantrag wegen Überschuldung innerhalb von sechs Wochen.
  • Es gibt keine Pflicht für den Schuldner bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen.

Wer muss oder kann einen Insolvenzantrag stellen?

Einen Insolvenzantrag muss das Unternehmen, also der Geschäftsleiter, stellen (Eigenantrag). Insolvenzanträge können aber auch von Dritten eingereicht werden (Fremdanträge), also von Gläubigern wie dem Finanzamt, den Renten- oder Sozialversicherungsträgern.

Wann spricht man von Insolvenzverschleppung

Ein Insolvenzantrag (Eröffnungsantrag) ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen (§ 15a InsO). Wer den Eröffnungsantrag

  • nicht oder nicht rechtzeitig stellt oder
  • nicht richtig stellt

begeht Insolvenzverschleppung. Das bedeutet: Der Geschäftsleiter haftet unter Umständen auch mit seinem Privatvermögen für Beträge, die aus dem Unternehmen abgeflossen sind, nachdem es eigentlich bereits insolvent war, so die Rechtsanwaltskanzlei Schultze & Braun. Außerdem muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Welche Haftungsrisiken drohen?

Im Insolvenzfall drohen zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken. Einem Geschäftsleiter drohen Haftungsrisiken, wenn er einen Insolvenzantrag nicht oder zu spät stellt (Insolvenzverschleppung). Sowohl beim Eröffnungsgrund Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung gilt: Geschäftsleiter sollten die Fristen nicht ausschöpfen, sondern vielmehr frühzeitig den Insolvenzantrag stellen, um eine strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung zu vermeiden.

Nach § 15b InsO haftet ein Geschäftsleiter für Zahlungen, durch die einer Gesellschaft, die eigentlich insolvent ist, nach Eintritt der Insolvenzreife Vermögen entzogen wird, warnt die Kanzlei Schultze & Braun. Denn diese Zahlungen schmälern die Insolvenzmasse, was Gläubiger der Gesellschaft schädigt.

Für Selbstständige, die ihr Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens führen, birgt eine wirtschaftliche Schieflage das Risiko der persönlichen Haftung – insbesondere für Schulden bei einer Insolvenz. Zudem sind Sanierungsgewinne und ihre Besteuerung im Zuge der Entschuldung innerhalb eines Insolvenzverfahrens für Einzelunternehmer eine Gefahr.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?

Insolvenzverschleppung wird nach § 15a InsO mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.