Täuschend echt Betrugswelle im Namen der DGUV setzt sich fort

Seit März kursieren gefälschte Schreiben der DGUV, die Zahlungen für angebliche Pflichtmaßnahmen wie digitale Präventionsmodule verlangen. Jetzt warnt auch die Verbraucherzentrale Sachsen: Die Masche setzt sich fort – täuschend echt, aber eindeutig Betrug.

Ein Finger der eine Taste auf der Computertastatur drückt wo "Achtung Betrug" draufsteht
Achtung Betrug! Professionell gefälschte Schreiben im Namen der DGUV fordern weiterhin zu unberechtigten Zahlungen auf. - © momius - stock.adobe.com

Menschen in Deutschland erhalten aktuell vermehrt betrügerische Schreiben und E-Mails, die den Anschein erwecken, von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu kommen. Kriminelle geben darin vor, die DGUV würde ein sogenanntes "digitales Präventionsmodul" einführen, an dem Angeschriebene verpflichtend teilnehmen und dafür zahlen müssten. All das ist jedoch nicht der Fall sondern Betrug, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit.

Denn auch wenn Logo und Unterschriften täuschend echt aussähen, sollten sich Betroffene nicht davon blenden lassen. Vielmehr sollten sie prüfen, "ob überhaupt eine Beitragspflicht gegenüber der DGUV oder einer Berufsgenossenschaft besteht", rät Micaela Schwanenberg, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Ist das nicht der Fall, ist Vorsicht geboten.

Bereits seit März 2025 kursieren betrügerische Schreiben und E-Mails, mit denen insbesondere Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu Zahlungen verleitet werden sollen. Die Masche hat sich weiterentwickelt und nimmt zunehmend professionellere Formen an.

Frühere Fälle: Betrug mit "Augenspülstation-Schild"

Zunächst wurden zahlreiche Unternehmen mit gefälschten Rechnungen kontaktiert, die unter anderem die "Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes" oder eine "Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)" zum Inhalt hatten. Den Schreiben lag häufig eine angebliche "Augenspülstation nach DIN-Norm“ samt Zahlungsaufforderung bei. Ziel war es, Unternehmen zur Überweisung nicht existierender Leistungen zu bewegen.

Diese Schreiben enthielten gefälschte Telefonnummern, die zu einem Callcenter im Ausland führten, sowie manipulierte E-Mail-Adressen wie "berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com", die scheinbar auf die echte BGN-Seite weiterleiteten. Die BGN hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet und warnt: Sie versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien wie Schilder oder Präventionsmodule.

Hereingefallen? Polizei, Bank und Verbraucherschützer können helfen

Ein weiterer Hinweis für den Betrug könne auch die angegebene Bankverbindung sein, die auf den Schreiben regelmäßig zu einer spanischen Bank gehört. Solche IBAN beginnen mit dem Kürzel ES. "Die DGUV oder aber die Berufsgenossenschaften nutzen allerdings Konten mit deutschen IBAN-Nummern", sagt Schwanenberg. Diese beginnen mit DE.

Sie sind bereits auf die Masche hereingefallen? Dann sollten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei erstatten, raten die Verbraucherschützer. Das ist vielerorts auch online möglich. 

Zudem kann es sinnvoll sein, schnellstmöglich Kontakt zur eigenen Bank aufzunehmen und nachzufragen, ob diese noch eine Rückbuchung der Beträge veranlassen kann. Wer alleine nicht weiterkommt, kann sich auch an die Beratungsstelle der örtlichen Verbraucherzentrale wenden. dpa/avs