Ausbildungsserie Mobiles Ausbilden: Digitale Lernorte rechtlich sicher gestalten

Mobiles Ausbilden ist längst ein fester Bestandteil moderner Berufsausbildung. Doch was ist erlaubt, was ist Pflicht – und was nicht? Ausbildungsberater Peter Braune gibt einen Überblick.

Junge Frau an Laptop
Mobiles Lernen ermöglicht Auszubildenden flexibles, ortsunabhängiges Lernen mit digitaler Unterstützung – ergänzend zur klassischen Ausbildung im Betrieb. - © insta_photos - stock.adobe.com

Im Berufsbildungsgesetz ist festgelegt, dass eine unmittelbare Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem betrieblichen Ausbildungsplan in angemessenem Umfang auch digital und mobil erfolgen kann. Dies geschieht ohne gleichzeitige Anwesenheit von Auszubildenden und Ausbilder am selben Ort. Zur Vermittlung werden Informationstechnologien eingesetzt.

Voraussetzungen für digitale Ausbildungsformate

Ausbildungsinhalte und Lernorte, an denen sich die Beteiligten befinden, müssen dafür geeignet sein, Wissen und Fähigkeiten auch auf Distanz erfolgreich zu vermitteln. Die Qualität dieser Form der Ausbildung muss der eines Präsenzlernens gleichwertig sein. Das ist insbesondere dann gewährleistet, wenn Ausbildungsverantwortliche während der üblichen Betriebszeiten jederzeit erreichbar sind, den Lernverlauf aktiv steuern und begleiten sowie die Lernfortschritte regelmäßig kontrollieren.

Das von den Ausbildenden benannte Ausbildungspersonal muss grundsätzlich in derselben Betriebsstätte wie die Auszubildenden tätig sein, um während der betrieblichen Ausbildung oder im Bedarfsfall kurzfristig vor Ort verfügbar zu sein.

Gestaltung digitaler Ausbildungsphasen: Inhalte, Technik und Kommunikation

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat hierzu eine Empfehlung zum planmäßigen mobilen Ausbilden und Lernen veröffentlicht. Danach handelt es sich beim mobilen Ausbilden um ein lernortunabhängiges und lernortübergreifendes Bearbeiten betrieblicher Aufgaben zur Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten.

Dazu zählen insbesondere selbstgesteuertes und eigenverantwortliches Lernen im Rahmen einer strukturierten Ausbildung unter Nutzung digitaler Lern- und Kommunikationsmittel sowie der Einsatz virtueller Lernräume, in denen Ausbildungsinhalte gemeinsam vermittelt werden. In der Regel findet mobiles Ausbilden ohne die körperliche Anwesenheit von Auszubildenden und Ausbildungspersonal am gleichen Ort statt. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Branche, Betrieb und Beruf.

Ergänzung der klassischen Ausbildung

Mobiles Ausbilden und Lernen ergänzt die betriebliche Ausbildung anteilig. Die Kommunikation zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden muss jederzeit sichergestellt sein. Das Personal steuert und begleitet den Lernprozess.

Ausbildende können allen Auszubildenden mobiles Ausbilden anbieten; die Annahme ist freiwillig. Es besteht für keine der Vertragsparteien ein Anspruch oder eine Verpflichtung zur mobilen Ausbildung. Alle Anforderungen an die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals bleiben bestehen.

Die Ausbildenden stellen sowohl den Auszubildenden als auch dem Ausbildungspersonal kostenfrei die notwendige technische Ausstattung – insbesondere Hard- und Software – zur Verfügung. Datenschutzvorschriften sind bekannt zu machen und einzuhalten. Zusätzlich müssen alle Beteiligten über die nötigen Lehrmittel und Kompetenzen verfügen; gegebenenfalls werden Schulungen organisiert.

Das Ausbildungspersonal legt fest, welche Inhalte sich für mobile Ausbildungszeiten eignen, wie sie vermittelt und wie die Lernziele sowie Lernerfolgskontrollen geplant werden. Kommunikationswege und -zeiten können ebenfalls geregelt werden.

Berufsschule, soziale Kontakte und Rückkehr in den Betrieb

Findet der Berufsschulunterricht in Teilzeitform statt, ist dies bei der Planung der mobilen Ausbildung zu berücksichtigen, um die betriebliche Ausbildung nicht zu vernachlässigen. Während der Probezeit sollte nicht mobil ausgebildet werden.

Regelmäßige Fachgespräche zwischen Auszubildenden und Ausbildungspersonal sind vorgesehen. Auch der digitale und fachliche Austausch mit Kollegen soll gewährleistet werden, um soziale Kontakte trotz Distanz zu erhalten.

Ausbildende stellen sicher, dass die mobile Ausbildung bei Bedarf kurzfristig in den Betrieb zurückverlegt und dort in Präsenz weitergeführt werden kann.

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.