Eine schlecht geplante Vermögensnachfolge kann teuer werden. Mit diesen Tipps vermeiden Sie Steuern, Streit und klassische Fehler.

Für viele ist es ein Tabu, über das Thema Erben zu sprechen. Nur etwa ein Drittel der Deutschen hat ein Testament und kaum jemand klärt wirklich offen mit allen potenziellen Beteiligten, welches die beste Lösung für die Nachlassplanung ist. Diese zehn Punkte sollten Sie beim Vererben und Verschenken beachten, denn manches Mal erweist sich die zweite Option als besser:
1. Letzten Willen formulieren
Ohne Testament gelten die gesetzlichen Regelungen, bei denen meist der Ehepartner sowie die Abkömmlinge im Fokus stehen. Das kann, aber muss nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen. Wer das gerne anders regeln möchte, darf das grundsätzlich ohne großen Aufwand eigenhändig machen. Sinnvoll ist es dabei, den Namen des Verfassenden sowie Ort und Datum zu nennen und eine Überschrift wie "Mein letzter Wille" zu wählen.
Ganz besonders wichtig ist es, den gesamten Text handschriftlich selbst zu verfassen und das Dokument zum Abschluss zu unterschreiben. Nur dann ist ein handschriftliches Testament wirksam. "Maschinell oder digital erstellte Testamente oder auch Verweise auf solche Passagen oder Anhänge sind ungültig und damit nichtig, selbst wenn sie unterschrieben sind", erklärt Rechtsanwalt und Erbrechtspezialist Alexander Bars von der Berliner Kanzlei Legaris.
2. Nachfolgeplanung sollte kein Notfallthema sein
"Der größte Fehler ist es, gar nicht zu planen", warnt Andreas Kitta, Gründer und Geschäftsführer bei der Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung GmbH aus Hamburg. Denn wer rechtzeitig anfängt, hat wesentliche Vorteile: Einerseits können so steuerliche Vorteile genutzt werden, aber ein geplanter Vermögensübergang sorgt vor allem für eins: Familienfrieden.
Viele Menschen verdrängen das Thema Erbregelungen, was verständlich ist. Denn wer setzt sich schon gerne mit dem eigenen Ableben auseinander. "Aber dadurch entsteht genau das, was niemand möchte: Streit in der Familie, steuerliche Nachteile, oder im schlimmsten Fall wird das Vermögen zerschlagen", weiß Finanzfachmann Andreas Kitta aus Erfahrung.
3. Es gibt kein richtiges Alter für ein Testament
Die Regelung des letzten Willens ist ein dynamischer Prozess, denn niemand weiß, wann es einen trifft. Es ist unabhängig vom Alter wichtig zu wissen, wie der Stand der Dinge ist und ob das den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. "Es macht durchaus Sinn, alle paar Jahre oder bei Veränderungen in der Familie sein Testament zu überprüfen und es bei Bedarf anzupassen. Gerade wenn es bisher nur Einzeltestamente gab, ist das besonders einfach. Bei früheren gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen ist gegebenenfalls erst eine juristische Prüfung notwendig, ob und – wenn ja – was noch geändert werden kann", rät Erbrechtsexperte Alexander Bars. Typische Ereignisse für Anpassungen sind Todesfälle, Hochzeiten, die Geburt von Kindern oder Enkeln.
4. Vermögen strukturieren und dokumentieren
"Eine klare Struktur im Vermögen ist nicht nur für die Steuer wichtig – sie ist vor allem für die Familie Gold wert", rät Anlagefachmann Andreas Kitta: "Was ich in der Praxis oft sehe: Ein Erblasser besitzt mehrere Konten, ein paar Fonds hier, eine Immobilie dort – aber keiner weiß so richtig, wie das im Erbfall zusammenlaufen soll." Das führt zu Verzögerungen, unnötigem Papierkram und manchmal auch zu vermeidbaren Streitereien. Was hilft, ist eine klare Aufteilung, am besten dokumentiert in einer Übersicht, die die Familie im Ernstfall auch findet und versteht.
5. Pflichtteilsansprüche nicht unterschätzen
Machen Erblasser ein Testament, regeln sie hier gerne, wer welche Objekte bekommen soll, etwa das geliebte Eigenheim. Das führt dann gar nicht so selten zum Streit um das Erbe und der Weg führt zum Rechtsanwalt, weiß Alexander Bars aus seiner Praxis: "Am häufigsten ist die Frage nach der Höhe des Pflichtteils von Kindern, die im Testament nicht bedacht oder explizit enterbt wurden und die nach dem Tod eines Elternteils Ansprüche gelten machen wollen."
Das ist dann oft komplex und langwierig, denn um herauszufinden, wie hoch die Summe in absoluten Zahlen ist, muss erstmal ermittelt werden, welchen Umfang das Erbe hat.
6. Sprechen, statt Erbstreitigkeiten riskieren
"Das beste Gegenmittel zu Erbstreitigkeiten ist offene Kommunikation", rät Erbexperte Alexander Bars, "denn wurde nicht mit allen Beteiligten klar gesprochen, verlagert sich das Problem in aller Regel einfach nur und macht gar nicht so selten vieles schlimmer." Viel besser ist es, möglichst alle Beteiligten zu Lebzeiten mit ins Boot zu holen und etwa durch Schenkungen oder notarielle Pflichtteilsverzichte für Klarheit zu sorgen.
7. Frühzeitig vererben und verschenken
"Schenken ist ein unterschätzter Hebel in der Nachfolgeplanung", sagt auch Finanzfachmann Andreas Kitta. Viele glauben, sie müssten sich erst ganz am Ende ihres Lebens oder nur in Form eines Testaments um ihren Finanznachlass kümmern. Aber jedes Elternteil kann einem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken und so kann ein relativ großes Vermögen übertragen werden, ohne auch nur einen Cent Steuern zahlen zu müssen, wenn rechtzeitig begonnen wird.
8. Vererben und verschenken: Übertragen und trotzdem steuern
"Wer schenkt, während er lebt, kann nicht nur Steuern sparen – er kann auch ganz bewusst gestalten, wie und wann seine Lieben Vermögen bekommen", weiß Vermögensverwalter Andreas Kitta. Das lässt sich sogar so regeln, dass der Schenkende weiterhin die Kontrolle über das Vermögen nicht ganz aufgibt, etwa durch ein Nießbrauchrecht.
Gut zu wissen: Solche Konstruktionen gibt es nicht nur bei Immobilien, bei denen man sich die Nutzung des Wohnrechts oder der Mieterträge vorbehält, sondern zum Beispiel auch für Aktiendepots.
9. Besser spät als nie, die Vermögensnachfolge gestalten
Ohne Frage sollte die Planung des letzten Willens nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aufgeschoben werden, allein schon wegen der möglichen Nutzung von Freibeträgen. Aber es gibt auch keinen Moment, ab dem es keinen Sinn mehr machen würde, sich damit auseinanderzusetzen. "Individuelle Verbesserungen durch eine testamentarische Gestaltung lassen sich eigentlich immer mit einer guten Beratung noch etablieren, aber mit 50 gibt es natürlich mehr Optionen als mit über 90", sagt Rechtsanwalt Alexander Bars.
10. Fachkundigen Rat nutzen
Auch wenn beim Thema Vererben und Verschenken in vielen Fällen die Beteiligung von Fachleuten nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollten die vielen möglichen Fehlerquellen nicht unterschätzt werden. Wer wirklich den eigenen letzten Willen sicher umgesetzt haben will, sollte die Hilfe von fachkundigen Juristen und die Dienste von Notaren nicht unterschätzen. Denn sonst machen rechtlich nicht eindeutige Formulierung oder plötzlich nicht mehr auffindbare Testamente den späteren Erben relativ oft das Leben schwer.
Auch die frühzeitige Beratung durch Steuerberater und unabhängige Vermögensexperten, kostet im ersten Moment etwas, kann in vielen Fällen aber unter dem Strich erhebliche Vorteile bringen.
Hohe Freibeträge für Familien
Auf Schenkungen oder Erbschaften müssen nicht automatisch Steuern bezahlt werden, denn gerade für nahe Verwandte gelten oft erhebliche Freibeträge.
| Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag, Euro |
| für Ehe- oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | 500.000 |
| pro Kind und Enkelkind, deren Eltern vorverstorben sind, sowie pro Stief- und Adoptivkind | 400.000 |
| pro sonstigem Enkelkind | 200.000 |
| pro Urenkelkind | 100.000 |
| für Eltern und Großeltern (nur bei Erwerben von Todes wegen) | 100.000 |
| für Eltern und Großeltern bei einer Schenkung und für alle anderen Empfänger einer Schenkung und Erbschaft | 20.000 |
| Quelle: V-Check-Bocklet "Richtiges Erben und Verschenken. 143 Antworten auf die wichtigsten Fragen" 2025, S. 20 |