Im Mai tut sich einiges: Wer heiratet, hat künftig mehr Wahlmöglichkeiten beim Nachnamen. Für neue Pässe ist jetzt ein digitales Passfoto Pflicht. Und auch bei der Biotonne gelten strengere Regeln. Was sonst noch neu ist? Hier kommt die DHZ-Übersicht mit den Änderungen im Mai 2025.

Im Mai dürften bei vielen Chefs die Urlaubsanträge auf dem Tisch landen – denn mit dem 1. und 29. Mai stehen gleich zwei Feiertage an, die sich für ein verlängertes Wochenende eignen. Doch was, wenn plötzlich alle frei haben wollen? Die Deutsche Handwerks Zeitung hat genau das in diesem Beitrag beleuchtet (https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/diese-5-dinge-sollten-arbeitgeber-zu-brueckentagen-wissen-361653/). Worauf Sie sich im kommenden Monat ebenfalls einstellen müssen, zeigt unsere Übersicht mit den Änderungen im Mai 2025:
- Neues Namensrecht
- Digitales Passfoto
- Kontrolle beim Biomüll
- Elternzeit
- Neuer Bundeskanzler
- Aus für Skype
- WhatsApp eingeschränkt
Ab dem 1. Mai neue Möglichkeiten bei Nachnamen
Das reformierte Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Damit erhalten Ehepaare und Kinder mehr Gestaltungsspielraum bei der Wahl des Nachnamens. Vornamen sind von der neuen Gesetzgebung nicht betroffen.
- Ehepaare können künftig wählen: entweder einen gemeinsamen Nachnamen, jeweils den eigenen behalten oder einen gemeinsamen Doppelnamen bilden. Erstmals darf dieser auch ohne Bindestrich geschrieben werden. Ein Herr Huber und eine Frau Maier können künftig also den gemeinsamen Namen Maier-Huber oder Maier Huber tragen. Dabei dürfen maximal zwei Namen kombiniert werden – wenn also ein oder zwei bestehende Doppelnamen zusammenkommen, können die Partner frei kombinieren, müssen sich aber für zwei entscheiden. Beispiel: Frau Maier-Huber und Herr Bauer-Schmid heiraten. Mögliche Kombinationen wären unter anderem: Schmid-Maier, Maier-Bauer, Schmid Huber, aber nicht Maier-Huber-Bauer.
- Bereits verheiratete Paare haben einmalig die Möglichkeit ihren bestehenden Ehenamen ebenfalls nach den Richtlinien des neuen Namensrechts zu ändern.
- Kinder erhalten auch mehr Optionen: Sie können einen Elternnamen oder einen Doppelnamen tragen, selbst wenn die Eltern keinen Doppelnamen tragen. Der zuerst festgelegte Familienname gilt dann später auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Nach einer Scheidung ist der Wechsel zum Nachnamen des betreuenden Elternteils vereinfacht. Ab 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht und müssen persönlich beim Standesamt erscheinen.
- Angehörige anerkannter Minderheiten, wie Friesen oder Sorben, dürfen traditionelle Namensformen verwenden – etwa friesische Patronymika (Ableitung nach Vornamen, z.B.: Svensson) oder geschlechtsspezifische Endungen wie "-a" (Herr Lewandowski vgl. Frau Lewandowska).
Das Bundesjustizministerium hat ein ausführliches FAQ zur Reform des Namensrechts veröffentlicht.
Änderungen ab Mai beim Passfoto: Digitales Bild für Reisepass und Personalausweis
Wer einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragt, muss ab Mai ein digitales Passbild vorlegen. Pass- und Ausweisdokumente sollen damit noch sicherer vor Missbrauch oder Fälschungen werden, Bürgern ein schnellerer Service geboten und mehrfache Wege ins Amt erspart werden.
Die biometrischen Fotos kommen auf zwei Wege zur Passbehörde: entweder erfolgt die Aufnahme direkt vor Ort in einem Fototerminal oder von einem zertifizierten Fotostudio, welches das Bild digital in eine verschlüsselte Cloud hochlädt. Für eine Übergangsfrist bis 31. Juli können Kommunen in Ausnahmefällen auch noch die Papierform akzeptieren.
>> Lesetipp: Digitales Passbild: Das ändert sich ab dem 1. Mai
Strengere Regeln beim Biomüll ab Mai
Ab Mai müssen Haushalte noch genauer hinschauen, was in der hauseigenen Biotonne landet. Denn mit dem Monatswechsel gelten strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll. In der Tonne dürfen nicht mehr als drei Prozent Fremdstoffe enthalten sein. Zwar ist damit vorrangig Plastik gemeint, aber neben Kunststoffen zählen auch Steine, Glas, Keramik und Metalle zu den verbotenen Bestandteilen. Wird bei einer Kontrolle ein höherer Fremdstoffanteil als drei Prozent durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen festgestellt, soll die Biotonne ungeleert stehengelassen werden. Je nach Kommune wird die Tonne nach der Nicht-Entleerung auffällig gekennzeichnet. Auch Bußgelder bis 2.500 Euro sind bei wiederholten Verstößen möglich.
Die Art und Weise, wie die Bioabfallbehälter bei der Abholung kontrolliert werden, variiert je nach Kommune: Einige Entsorgungsfirmen wollen KI oder Detektoren einsetzen, um die Behälter zu scannen, während bei anderen die Müllwerker den Inhalt durch eine Sichtprüfung kontrollieren.
Ab Mai 2025: Elternzeit digital beantragen
Elternzeit ist ab dem 1. Mai leichter zu beantragen. Zumindest für Kinder, die ab Mai 2025 geboren werden. In Zukunft ist anstelle einer schriftlichen Form (einer handschriftlich unterschriebenen Erklärung) die Textform ausreichend (digital lesbarer Name). Das heißt: Die Antragstellung auf Elternzeit kann von den Eltern ganz einfach per E-Mail oder als digitales Dokument erfolgen. Für Kinder, die vor dem 1. Mai geboren wurden, bleibt dagegen alles unverändert.
Neuer Bundeskanzler startet am 6. Mai offiziell
Vor Ostern wollte er Kanzler werden, nun wird es voraussichtlich zwei Wochen später der Fall sein: Friedrich Merz (CDU) soll am 6. Mai zum Kanzler gewählt werden – vorher müssen CDU, CSU und SPD noch dem schwarz-roten Koalitionsvertrag zustimmen. Anschließend kann die Regierungsbildung mit der Wahl des neuen Bundeskanzlers und der Ernennung seines Kabinetts abgeschlossen werden.
Ende für Skype: Microsoft beendet Betrieb am 5. Mai
Teams statt Skype: Microsoft wird den Betrieb des vor mehr als 20 Jahren gestarteten Videotelefonie-Programms Skype beenden. Das Softwareunternehmen gab bekannt, dass der Schwerpunkt künftig stärker auf Microsoft Teams gerichtet werden soll. Monatlich nutzen rund 300 Millionen Menschen Teams, Skype war zuletzt rund 30 Millionen Mal im Monat im Einsatz. Tipp für noch aktive Skype-Nutzer: Mit dem vorhandenen Skype-Konto ist es möglich, sich kostenfrei bei Microsoft Teams zu registrieren, und bestehende Chats und Kontakte weiter zu nutzen. Das Ende von Skype wurde für den 5. Mai angekündigt.
WhatsApp wird auf weiteren Smartphones eingestellt
Im Mai wird der Support von Whatsapp für weitere ältere Betriebssysteme, die auf iPhones verwendet werden, eingestellt. Der Anbieter hat die Nutzer im Voraus über seine Homepage darüber informiert. Dort heißt es: "Nur iOS-Versionen 15.1 und höher werden ab dem 5. Mai 2025 unterstützt." Das betrifft nun alle Nutzer eines der folgenden Modelle: iPhone 5s, das iPhone 6 und das iPhone 6 Plus. Ein Blick in die Geräteeinstellung hilft, um zu wissen, welche Version auf dem eigenen Smartphone installiert ist. Betroffene müssen, um den Messenger weiterhin nutzen zu können, auf ein neueres Gerät wechseln.