Für Personalausweis und Reisepass Digitales Passbild: Das ändert sich ab dem 1. Mai

Das gedruckte Passbild hat bald ausgedient. Ab dem 1. Mai soll bei der Beantragung von Personalausweis und Reisepass nur noch die elektronische Variante zulässig sein – es greift jedoch zunächst eine Übergangsregelung. Wie sich Fotografen für die neuen Vorgaben rüsten.

Ab Mai ist Schluss mit dem ausgedruckten Passbild. Eine elektronische Lösung gibt es dann im Amt oder beim vorbereiteten Fotografen. - © Klaus Eppele - stock.adobe.com

Wer einen Personalausweis oder Reisepass beantragen will, kennt den Ablauf: Foto machen lassen, Ausdruck mitnehmen, ins Amt gehen. Doch genau das ändert sich ab dem 1. Mai 2025. An diesem Tag tritt das 2020 verabschiedete "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" in Kraft. Ziel: Der gesamte Prozess rund ums Ausweisfoto soll sicherer und digitaler werden.

Das Gesetz besagt: Künftig gibt es nur noch zwei Möglichkeiten, wie das Bild zur Behörde gelangt:

  1. Das Foto wird direkt vor Ort im Amt an einem Terminal aufgenommen.
  2. Oder ein Foto-Dienstleister übermittelt es digital, mit spezieller, zugelassener Software.

Die digitale Übertragung soll vor allem die Bildqualität verbessern – und Manipulationen verhindern.

"Ein emotionales Thema" für Fotografen

Dass Fotografen weiterhin eingebunden sind, ist den Interessenvertretern des Handwerks zu verdanken. Denn ursprünglich sah das Gesetz vor, dass nur Behörden Passbilder anfertigen dürfen. Nach massiver Kritik des Branchenverbands wurde die Regelung angepasst.

Dennoch stehen örtliche Fotografen künftig im Wettbewerb mit den Kommunen. Henning Arndt, Bundesinnungsmeister des Centralverbands Deutscher Berufsfotografen, berichtet von sehr unterschiedlichen Reaktionen innerhalb der Branche: "In den vergangenen Monaten habe ich alles an Emotionen erlebt – von Kollegen, die der Situation mit Gelassenheit und Selbstbewusstsein begegnen, bis hin zu völlig verzweifelten Anrufen von Kollegen, die sagen: 'Ich mache meinen Laden dicht.'" Arndt zeigt Verständnis für die Sorgen, insbesondere kleinerer Fotostudios in der Nähe von Rathäusern, für die das Erstellen von Passbildern eine verlässliche und wichtige Einkommensquelle darstellt.

Mit Qualität und guten Fotos bei Kunden punkten

Der Verband setzt auf Aufklärung und Marketing, um Kunden weiterhin für die professionelle Dienstleistung zu gewinnen und sich mit Qualität von der Technik der Behörde abzuheben. "Natürlich ist das eine Gefahr. Schließlich bedeutet es für den Bürger, dass er nur noch ins Amt und nicht zwei Wege auf sich nehmen muss", so Arndt. Er sieht aber auch die Kundschaft, die bereit ist die Dienste eines handwerklich ausgebildeten Fotografen in Anspruch zu nehmen. "Das haben bisher viele gemacht, und ich glaube, das werden auch weiterhin viele machen. Die sagen sich: Der Fotograf achtet auf mich und darauf, dass das Foto gut aussieht."

Schätzung: 90 Prozent der Kommunen bieten Lösung in der Passbehörde an

Ein zusätzlicher Rat des Verbands an seine Mitglieder: mit den Behörden sprechen. In einigen Kommunen habe man durch gute Kontakte und aus Rücksicht auf das Fotohandwerk sogar die Anschaffung von Fotoautomaten verhindern können – zumindest vorerst. Der Verzicht auf eine eigene Lösung ist aber eher die Ausnahme, wie eine Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zeigt: "Der Gesetzgeber hat den Kommunen große Freiheiten gelassen. Sie können selbst entscheiden, ob sie ein Angebot der Lichtbilderfassung vor Ort schaffen oder nicht. Das BMI geht davon aus, dass mehr als 90 Prozent der deutschen Pass- und Ausweisbehörden ihren Bürgerinnen und Bürgern bis Ende des Sommers anbieten werden, das Lichtbild direkt bei der Antragstellung zu erfassen", sagte eine Sprecherin gegenüber der DHZ. Das System wird den Kommunen von der Bundesdruckerei kostenfrei zur Verfügung gestellt, pro Lichtbild wird eine Gebühr in Höhe von sechs Euro erhoben.

So funktioniert die neue Fotoübermittlung durch Fotografen

Und wie läuft die Passbild-Erstellung beim Fotografen künftig ab? Die neue Technik soll es Bürgern möglichst einfach machen. Der Fotograf macht das Bild wie gewohnt, kann kleine Optimierungen vornehmen, prüft es auf Biometrietauglichkeit und lädt es mittels zertifizierter Software in eine gesicherte Cloud hoch. Der Kunde bekommt dann einen Ausdruck mit einem Code, den er beim Amt vorlegt. Dort kann das Foto sicher und direkt heruntergeladen werden – ohne Mehraufwand im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise. Wer möchte, kann sich das Bild zusätzlich auch ausdrucken lassen. Diese Option bieten die Behörden nicht.

Wichtigster Anbieter für die Technik zur Fotoübermittlung ist laut Verband die Gruppe Ringfoto mit dem System "alfo.passbild". "Wir haben zum heutigen Tage mehr als 3.200 Fotohändler, Fotostudios und Fotografen in unserem System registriert und sind somit der größte flächendeckende Anbieter an Passfoto-Dienstleistung in Deutschland", erklärt Thilo Röhrig, Geschäftsführer von Ringfoto, Europas größtem Verbund von Fotohändlern. Technisch sieht er sich nach monatelanger Arbeit gut aufgestellt. Das System erfüllt laut Röhrig die Anforderungen des Gesetzes und soll künftig auch auf Führerscheine und andere Dokumente ausgeweitet werden. Für Fotografen gibt es verschiedene Modelle: von einfacher Softwareintegration mit Kosten je Foto bis zum Komplett-Terminal mit Technik und Service. Kurz vor dem Startschuss am 1. Mai laufen bei Ringfoto noch technische Beratungen, damit die teilnehmenden Fotografen problemlos arbeiten können. Eine Testphase bei ausgewählten Anbietern wurde erfolgreich bewältigt. Sodass Röhrig zu folgendem Urteil kommt: "Wir sind am 1. Mai startklar."

Übergangsfrist bis Ende Juli

Weil bei den Ämtern noch nicht überall die technischen Voraussetzungen umgesetzt sind, wird es zunächst eine Übergangsregelung geben. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollen es den Kommunen bis zum 31. Juli 2025 in Ausnahmefällen weiterhin erlaubt sein, Papierlichtbilder zu akzeptieren. "Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papier-Passbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss niemand einen neuen Termin vereinbaren. Die Behörde wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptieren oder – sofern sie bereits über entsprechende Technik vor Ort verfügt – ein digitales Lichtbild vor Ort", so ein Sprecher des Ministeriums. Die Kommunen seien in solchen Fällen gehalten, auf die Lichtbildgebühr zu verzichten. Ab August sollen dann in allen Behörden, die einen Fototerminal bestellt haben, auch einer verfügbar sein.

Personalausweis und Reisepass per Post zuschicken lassen

Ab dem 1. Mai können Reisepässe und Personalausweise für Personen, die in Deutschland gemeldet sind, postalisch zugestellt werden. Damit entfällt der Abholgang beim Amt. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich per E-Mail eine Erinnerung vor dem Ablauf eines Ausweises zusenden zu lassen. Auf diese Weise kann man verhindern, dass man kurz vor dem Urlaub merkt, dass der Reisepass nicht mehr gültig ist.

Und was tun mit alten Passbildern?

Für alle, die noch alte Passfotos in der Schublade haben, gibt das Bundesamt einen letzten Tipp: Diese dürfen weiterhin für bestimmte andere Dokumente wie Anglerscheine oder die Führerscheinausstellung verwendet werden – wenn die Bilder nicht zu alt sind.

Schritt für Schritt: So kommt das Bild vom Fotografen zum Amt

Neben dem System alfo.passbild gibt es noch weitere Anbieter, die beim zuständigen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Zertifizierung beantragt haben. Das BSI hat auf Anfrage der DHZ schrittweise aufgeführt, wie sich Fotostudios auf die neuen Vorgaben vorbereiten können – und wie die Fotos zur Behörde übermittelt werden können:

  1. Zertifizierte Cloud-Dienste und Anwendungen: Für die digitale Übermittlung der Lichtbilder benötigen Fotografen einen Zugang zu einem vom BSI zertifizierten Cloud-Dienst sowie einer entsprechenden Anwendungssoftware. Diese Systeme sind speziell dafür ausgelegt, die hohen Sicherheitsanforderungen des BSI zu erfüllen und einen reibungslosen sowie gesetzeskonformen Ablauf zu gewährleisten.
  2. Vertragliche Vereinbarungen mit Cloud-Anbietern: Fotografen müssen eine vertragliche Vereinbarung mit zertifizierten Cloud-Anbietern treffen, die die Übermittlung und Speicherung der biometrischen Lichtbilder übernehmen. Diese Anbieter stellen sicher, dass die Daten gemäß den rechtlichen und technischen Vorgaben behandelt werden
  3. Prozess der Bildübermittlung nach Erstellung des Lichtbildes:
  4. Vorbereitung: Die Erstellung des Lichtbildes unterliegt keinen neuen spezifischen Vorgaben. Lichtbilder können wie gewohnt nach den allgemeinen biometrischen Anforderungen aufgenommen werden.
  5. Registrierung und Anmeldung vor dem Hochladen des Lichtbildes: Die Fotografen müssen sich zur Sicherheit mit einem entsprechenden Identifizierungsmittel registrieren und anmelden. Beispielsweise mit der eID und dem elektronischen Personalausweis
  6. Verschlüsselung und Upload: Sobald das biometrische Lichtbild aufgenommen ist, wird es von der Anwendungssoftware verschlüsselt und sicher in die Cloud hochgeladen.
  7. Barcode-Erstellung: Nach erfolgreichem Upload generiert die Software einen Matrixcode (vgl. QR-Code), der alle notwendigen Informationen enthält, damit später das Bild im Amt abgerufen werden kann. Dieser Code wird ausgedruckt und dem Kunden übergeben.
  8. Abruf durch die Behörde: Mit dem Ausdruck geht es zur Pass- oder Personalausweisbehörde. Die Behörde scannt den Code, um über eine gesicherte Verbindung auf das verschlüsselte Bild in der Cloud zuzugreifen und dieses für die Ausstellung des Dokuments zu verwenden.

Weiterführende Informationen für Fotografen gibt es beim Centralverband für Berufsfotografen oder auf der Website des BSI.