Im unternehmerischen Alltag kommt es gar nicht so selten vor, dass Betriebe ihr Anlagevermögen nicht bis zum Ende der Nutzungsdauer tatsächlich nutzen. Manchmal lassen sich mit gebrauchten Wirtschaftsgütern noch gute Preise erzielen. Wie Handwerksbetriebe den Verkauf von Anlagevermögen dann buchhalterisch erfassen müssen.

Was genau ist Anlagevermögen?
Anlagevermögen ist im Handelsgesetzbuch genau definiert. Danach versteht man unter Anlagevermögen Wirtschaftsgüter, die Betrieben dauerhaft zum Gebrauch dienen. Anlagevermögen kann sowohl immateriell sein, also beispielsweise in Form von Lizenzen, Patenten oder Rechten vorliegen, als auch als Sachanlagevermögen oder in Form von Finanzanlagen vorliegen. Sachanlagen sind zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen. Bei Finanzanlagen handelt es sich zum Beispiel um Wertpapiere, Beteiligungen oder Ausleihungen.
Welche steuerlichen Besonderheiten müssen Betriebe bei der Veräußerung beachten?
Die Veräußerung von einzelnen Gütern des Anlagevermögens hat sowohl ertragsteuerliche Auswirkungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) als auch umsatzsteuerrechtliche Folgen. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen müssen Unternehmen berechnen, ob bei der Veräußerung ein steuerpflichtiger Gewinn beziehungsweise Verlust entsteht und den Veräußerungsgewinn in der Regel auch der Umsatzsteuer unterwerfen.
Berechnung des Buchgewinns bzw. des Buchverlusts
Den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Anlagevermögen nennt man buchhalterisch Buchgewinn oder Buchverlust. Dieser wird über folgende Formel berechnet:
Verkaufserlös des Anlagevermögens netto
– Buchwert des Anlagegutes zum Zeitpunkt des Verkaufs
= Buchgewinn/Buchverlust
Der Buchwert ist der Wert, mit dem das jeweilige Anlagegut zum Zeitpunkt der Veräußerung im Anlagenverzeichnis festgehalten ist. Das heißt, die Abschreibungen für das jeweilige Wirtschaftsgut müssen bis zum Verkaufszeitpunkt zunächst eingebucht werden. Liegt der Verkaufserlös zum Verkaufszeitpunkt über dem Buchwert, erzielt der Betrieb einen Buchgewinn. Ist der Verkaufserlös niedriger als der Buchwert laut Anlageverzeichnis, muss ein Buchverlust gebucht werden.
Die konkrete buchhalterische Erfassung des Verkaufsvorgangs über die Buchungskonten richtet sich danach, ob sich bei der oben dargestellten Berechnung ein Buchgewinn oder ein Buchverlust ergibt. Im Folgenden werden beide Varianten dargestellt.
Grundsätzlich müssen bei der Veräußerung von Anlagevermögen drei Buchungen vorgenommen werden:
- Buchung der jeweiligen Abschreibung bis zum Veräußerungszeitpunkt
- Buchhalterische Erfassung des Veräußerungserlöses
- Buchen des Anlagenabgangs
Beispielbuchung: Veräußerung einer Maschine mit Buchgewinn
Unternehmen U hat im März 2025 eine Maschine verkauft. Die Maschine hatte zum 31. Dezember 2024 einen Buchwert von 10.000 Euro. Bis zum Verkaufszeitpunkt fallen noch weitere Abschreibungen in Höhe von 2.500 Euro an.
Unternehmer U erzielt einen Verkaufserlös von 14.280 Euro brutto und erhält diese per Bankgutschrift.
Berechnung des Restbuchwerts
Buchwert 1. Januar 2025: 10.000 Euro
– Abschreibungen bis zum Verkaufszeitpunkt: 2.500 Euro
= Restbuchwert zum Verkaufszeitpunkt: 7.500 Euro
Berechnung Buchgewinn oder Buchverlust
Verkaufserlös des Anlagevermögens netto: 12.000 Euro
– Buchwert des Anlagegutes zum Zeitpunkt des Verkaufs: 7.500 Euro
= Buchgewinn: 4.500 Euro
Buchungen mit Konten des Standardkontenrahmens SKR04:
Buchung Abschreibung bis zum Verkaufszeitpunkt:
| 1. | 6220 Abschreibung auf Sachanlagen 2.500 Euro | an | 0440 Maschinen 2.500 Euro |
Buchhalterische Erfassung des Verkaufserlöses:
| 2. | 1800 Bank 14.280 Euro | an | 4845 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) 14.280 Euro |
Buchen des Anlagenabgangs:
| 3. | 4855 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 7.500 Euro | an | 0440 Maschinen 7.500 Euro |
Darstellung auf den Konten
| Konto 0440 Maschinen | Soll | Haben |
| EB-Wert | 10.000 Euro | |
| 1. | 2.500 Euro | |
| 3. | 7.500 Euro |
| Konto 1800 Bank | Soll | Haben |
| 2. | 14.280 Euro |
| Konto 3800 Umsatzsteuer | Soll | Haben |
| 2. | 2.280 Euro |
| Konto 6220 Abschreibung auf Sachanlagen | Soll | Haben |
| 1. | 2.500 Euro |
| Konto 4845 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) | Soll | Haben |
| 2. | 12.000 Euro |
| Konto 4855 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | Soll | Haben |
| 3. | 7.500 Euro |
Beispielbuchung: Veräußerung einer Maschine mit Buchverlust
Unternehmen U hat im März 2025 eine Maschine verkauft. Die Maschine hatte zum 31. Dezember 2024 einen Buchwert von 10.000 Euro. Bis zum Verkaufszeitpunkt fallen noch weitere Abschreibungen in Höhe von 2.500 Euro an.
Unternehmer U erzielt einen Verkaufserlös von 5.950 Euro brutto und erhält diese per Bankgutschrift.
Buchwert 1. Januar 2025 10.000 Euro
– Abschreibungen bis zum Verkaufszeitpunkt 2.500 Euro
= Restbuchwert zum Verkaufszeitpunkt 7.500 Euro
Berechnung Buchgewinn oder Buchverlust
Verkaufserlös des Anlagevermögens netto 5.000 Euro
– Buchwert des Anlagegutes zum Zeitpunkt des Verkaufs 7.500 Euro
= Buchverlust 2.500 Euro
Buchungen mit Konten des Standardkontenrahmens SKR04:
Buchung Abschreibung bis zum Verkaufszeitpunkt:
| 1. | 6220 Abschreibung auf Sachanlagen 2.500 Euro | an | 0440 Maschinen 2.500 Euro |
Buchhalterische Erfassung des Verkaufserlöses:
| 2. | 1800 Bank 5.950 Euro | an | 6885 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchverlust) 5.950 Euro |
Buchen des Anlagenabgangs:
| 3. | 6895 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) 7.500 Euro | an | 0440 Maschinen 7.500 Euro |
Darstellung auf den Konten
| Konto 0440 Maschinen | Soll | Haben |
| EB-Wert | 10.000 Euro | |
| 1. | 2.500 Euro | |
| 3. | 7.500 Euro |
| Konto 1800 Bank | Soll | Haben |
| 2. | 5.950 Euro |
| Konto 3800 Umsatzsteuer | Soll | Haben |
| 2. | 950 Euro |
| Konto 6220 Abschreibung auf Sachanlagen | Soll | Haben |
| 1. | 2.500 Euro |
| Konto 6885 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchverlust) | Soll | Haben |
| 2. | 5.000 Euro |
| Konto 6895 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) | Soll | Haben |
| 3. | 7.500 Euro |