Bestattungskultur Steht die Friedhofspflicht vor ihrer Beerdigung?

Der Gesetzentwurf für ein neues Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz erregt die Gemüter. Was Bestatter und Steinmetze von der Abschaffung der Friedhofspflicht halten, die für andere Bundesländer zur Blaupause werden könnten.

Friedhof
Im März 2020 hat die Kultusministerkonferenz die deutsche Friedhofskultur in das Verzeichnis des immateriellen Kultur­erbes aufgenommen. - © Ulrich Steudel

In der deutschen Bestattungskultur vollzieht sich ein stetiger Wandel. Seit Jahren passen sich tradierte Trauerrituale neuen Lebensverhältnissen in der Gesellschaft an. Nun steht womöglich die radikalste Änderung bevor. Kommt es zu einem Tabubruch? Als erstes Bundesland will Rheinland-Pfalz den Friedhofszwang für die Asche von Verstorbenen abschaffen.

Der Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes erregt seit seiner Vorstellung im Dezember die Gemüter. Kirchen wie Bestatter fürchten eine Privatisierung des Umgangs mit Verstorbenen. Besonders harsche Kritik kommt von den Steinmetzen. Der Bundesinnungsverband warnt vor einer ethischen und kulturellen Verwahrlosung, die mit der Würde der verstorbenen Person und dem sitt­lichen Empfinden nicht vereinbar ist.

Gesundheitsminister lobt modernstes Bestattungsrecht

Gesundheitsminister Clemens Hoch sieht sein Bundesland hingegen in einer Vorreiterrolle. "Rhein­land-­Pfalz bekommt das modernste Be­­stattungsrecht", sagte der SPD-Politiker. Aber was er ankündigte, birgt Zündstoff: Demnach werde es ermöglicht, die Totenasche außerhalb des Friedhofs zu verstreuen oder ohne Bestattungspflicht aufzubewahren.

Tuchbestattungen sollen künftig unabhängig von der Religion des Verstorbenen zulässig sein. Zu­­dem will Rheinland-Pfalz eine Ascheteilung sowie Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn und Saar erlauben. Was der Gesundheitsminister als Verknüpfung von Würde und Willen des Verstorbenen anzupreisen versucht, sehen Kritiker skeptisch.

Bei den Steinmetzen erregt der Ge­setzentwurf aus Mainz den Eindruck, "dass sowohl fachlich als auch rechtlich zu ambitioniert und einseitig versucht wird, unsere vorherrschende Friedhofs- und Bestattungskultur (...) der Beliebigkeit preiszugeben." Dies sei besonders bedauerlich, weil die Friedhofskultur in Deutschland seit 2020 immaterielles Kulturerbe der Unesco ist, schreibt der Bundes­innungsverband in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Grundsätzlich an der Friedhofspflicht festhalten

Der Bestatterverband Rheinland-­Pfalz betrachtet die "Urne für zu Hause" ebenfalls kritisch und plädiert in seiner Stellungnahme für ein grundsätzliches Festhalten an der Friedhofspflicht. Dass der Friedhof als gesellschaftliche Einrichtung wichtige soziale Funktionen erfüllt und elementare Ansprüche wie die freie Erreichbarkeit einer Grabstätte gewährleistet, sei unstrittig. Dennoch räumt der Verband Reformbedarf ein. "Wir können uns eine be­­fristete Aufbewahrung der Urne in Privaträumen vorstellen, knüpfen das aber an bestimmte Bedingungen", sagt Geschäftsführer Christian Jäger. In vielen Gesprächen mit nahen An­gehörigen würden die Bestatter ein Bedürfnis nach einer verlängerten Abschiednahme spüren.

Christian Jäger, Geschäftsführer Bestatter­verband Rheinland-Pfalz
Christian Jäger, Geschäftsführer Bestatter­verband Rheinland-Pfalz - © Bestatter­verband Rheinland-Pfalz

Um dem Rechnung zu tragen, ohne die Friedhofspflicht generell aufzuheben, schlagen die Bestatter vor, dass die Asche der verstorbenen Person für einen klar definierten Zeitraum in Privaträumen aufbewahrt werden darf. Vorstellbar seien sechs oder zwölf Monate. Allerdings fordern die Bestatter, dass der Verstorbene den Ort und die Person zur Aufbewahrung seiner Asche zu Lebzeiten schriftlich festlegt. Zudem müsse eine bezahlte Grabstelle zur Beisetzung nach der Aufbewahrungsdauer nachgewiesen und von der zuständigen Ordnungsbehörde genehmigt werden. Der Bundesverband teilt diese Auffassung der Kollegen aus Rheinland-Pfalz, wie Generalsekretär Stephan Neuser bestätigt.

Friedhöfe bieten einen öffentlich zugänglichen Raum für ein ungestörtes Totengedenken und zur Trauer­bewältigung. Sie stellen sicher, dass niemand – beispielsweise Freunde oder Arbeitskollegen – davon ausgeschlossen wird. In der Inbesitznahme der Urne durch Angehörige sieht die katholische Kirche daher eine Verletzung der Totenruhe. Anfang des Jahres sorgte ein Rechtsstreit innerhalb einer Familie im Vogtland für Schlagzeilen, in dem dieses Problem deutlich wurde. Nur mit anwaltlicher Hilfe gelang es einem Mann, die Be­­erdigung der Urne mit der Asche seines verstorbenen Vaters gegen den Willen von seiner Mutter und seiner Schwester auf einem Friedhof durchzusetzen.

Bestatter begrüßen Gesetzesnovelle

Grundsätzlich begrüßt der Bestatterverband Rheinland-Pfalz die ge­plante Novelle des Bestattungsgesetzes, das seit mehr als vier Jahrzehnten gilt. "Dort ist noch vom Leichenbesorger die Rede – ein Begriff, der aus dem 16. Jahrhundert stammt und unserem Berufsbild in keine Weise gerecht wird. Ein moderneres Gesetz sehen wir auch als Wertschätzung für unser Handwerk", meint Christian Jäger. Den Wandel der Friedhofskultur wollen die Bestatter aktiv mitgestalten. Daher schlagen sie vor, dass Innungen als Körperschaft öffent­lichen Rechts künftig neben Kommunen und Kirchen die Trägerschaft von Friedhöfen übernehmen dürfen.

Offen zeigen sich die Bestatter bei den Themen Ascheteilung und Flussbestattung. "Solche Wünsche werden in den Beratungsgesprächen immer öfter von den Angehörigen geäußert. Deshalb benötigen unsere Mitglieder Rechtssicherheit", sagt Christian Jäger. Gegen eine Ascheteilung, bei der ein kleiner Teil der Kremations­asche entnommen wird, um zum Beispiel einen Erinnerungsgegenstand zu fertigen, habe selbst der Vatikan keine Bedenken mehr.

Für und wider zur Flussbestattung

Positiv steht die Branche auch den Flussbestattungen gegenüber. Allerdings empfehlen die Bestatter dem Gesetzgeber, nur die Beisetzung der Asche in einer sich schnell auflösenden Aschekapsel zu gestatten, ähnlich wie bei der Seebestattung. Ein Verstreuen der Asche lehnen die Be­­statter ab. Auf Ablehnung stößt diese Praktik auch im Steinmetzhandwerk. "Die Verstreuung von Menschen­aschen an Orten der Freizeitbeschäftigung, an deren Ufern Kinder spielen, Menschen picknicken und private Gärten liegen, entspricht nicht dem Anspruch einer würdevollen Bestattung", heißt es in der Stellungnahme.

Aktuell wird der Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz in den Landesministerien für Gesundheit und Justiz überarbeitet. Noch gibt es offene Fragen, zum Beispiel, ob Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn und Saar nur für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gelten sollen oder auch für Auswärtige. Voraussichtlich im Juni soll im Landtag erstmals über die Vorschläge debattiert werden. Dann blicken Branchenkenner mit großem Interesse nach Mainz. Denn wie die Abgeordneten dort entscheiden, dürfte Signalwirkung für andere Bundesländer haben.