Arbeitszeitgesetz Höchstarbeitszeit: 8-Stunden-Tag nicht mehr zeitgemäß

Arbeitgeber und Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität. Das Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen, die vielen zu starr sind. Deutschland ist dabei strenger als es die EU vorschreibt. Union und SPD schlagen vor, aus der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu machen. Aus dem Handwerk bekommen sie viel Zuspruch.

Höchstarbeitszeit
Mehr Flexibilität auf der Baustelle: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit könnte längere freie Wochenenden ermöglichen und Bauprojekte effizienter gestalten. - © Vadym - stock.adobe.com / mit KI generiert

Seit Jahren kämpft der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Im Blick haben sie die starren Grenzen, die Handwerksbäcker ihnen die Sonntagsarbeit erschweren. Anders als Backshops dürfen handwerklich arbeitende Betriebe am Sonntag nur drei Stunden für ihre Kernarbeiten in der Backstube aufwenden. Dieser Wettbewerbsnachteil steht schon lange in der Kritik und könnte nun von der neuen Bundesregierung angegangen werden.

Denn im Sondierungspapier ist ein Mehr an Flexibilität für den deutschen Arbeitsmarkt ein Thema. Konkret geht es um eine Veränderung der Regelungen zur Höchstarbeitszeit. Sie ist derzeit als tägliches Maximum definiert. Gemeint sind die acht Stunden, die viele Beschäftigte als Standard in ihren Arbeitsverträgen kennen. In Ausnahmefällen dürfen diese hin und wieder auf zehn Stunden ansteigen. Viel flexibler als die tägliche Grenze wäre allerdings eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst für einzelne Tage festlegen, wie viel gearbeitet wird.

Deutsches Arbeitszeitgesetz sehr streng

Genau das sieht die EU-Arbeitszeitrichtlinie vor und gibt den Ländern damit auch einen Spielraum für die Gestaltung der nationalen Regelungen. Das deutsche Arbeitszeitgesetz geht derzeit über die EU-Vorgaben hinaus und setzt strengere Regelungen um. Notwendig wäre aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) allerdings eine Modernisierung hin zu einer praxisnahen und zeitgemäßen Gestaltung der Arbeitszeiten. Das würde Betrieben und Beschäftigten mehr Spielraum geben, ohne dabei die Gesamtarbeitszeit zu erhöhen, teilt der Verband auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung mit.

Dieser Anstoß zu einer Reform unterstützt einen Vorschlag, den auch Union und SPD in ihren Sondierungsvereinbarungen formuliert haben. Auch darin wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit erwähnt, die die täglichen Grenzen ablösen und auch neue und flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglichen könnte. Notwendig ist dafür eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der ZDH würde diese nach eigenen Angaben sehr begrüßen. Wichtige Aspekte seien dabei neben einer flexibleren Höchstarbeitszeit, die Ausweitung tariflicher Öffnungsklauseln, angepasste Ruhezeitregelungen und eine Lockerung des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen.

Mehr Flexibilität und keine Arbeitszeiterhöhung

Für den ZDH ist eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes dringend erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu sichern und den Bedürfnissen der Beschäftigten wie der Betriebe gerecht zu sein. Sowohl Beschäftigte als auch Handwerksbetriebe würden von mehr Flexibilität profitieren, um Arbeit und Privatleben besser in Einklang zu bringen und auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. Angepasst an den Wandel der Arbeitswelt – Stichwort Digitalisierung – und entsprechend auch den Wünschen vieler Beschäftigter, mehr Zeit für die Familie zu haben, ließe sich nur so eine flexiblere Gestaltung umsetzen. Das ist besonders in Branchen mit häufigen Auftragsspitzen attraktiv.

Für eine Umsetzung in der Praxis sind aber auch tarifvertragliche Öffnungsklauseln wichtig. Denn sie bringen gesetzliche Möglichkeiten branchenspezifisch formuliert in den Alltag der Beschäftigten. Dabei geht es laut ZDH nicht um eine Arbeitszeiterhöhung, sondern nur um eine flexiblere Handhabung der bestehenden Arbeitszeitregelungen. Deshalb sollten auch Ruhezeitregelungen sollten stärker tariflich gestaltbar sein, genauso wie branchenspezifische Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit. "Beispielsweise sollte man im Bäckerhandwerk die derzeitige Begrenzung auf drei Stunden an Sonn- und Feiertagen auf acht Stunden ausweiten, um den veränderten Produktions- und Verkaufsstrukturen Rechnung zu tragen", erläutert der ZDH auf Anfrage und nennt als weitere Branche die handwerklichen Landtechnikbetriebe, für die eine Anpassung an die flexibleren Regelungen der Landwirtschaft sinnvoll wäre.

Längere freie Wochenenden: Bauwirtschaft für wöchentliche Höchstarbeitszeit

Profitieren würde auch die Bauwirtschaft. Und so begrüßt auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes den Vorschlag, den Spielraum der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu nutzen und die Höchstarbeitszeit auf eine wöchentliche statt tägliche Basis festzulegen. "Dies würde mehr Flexibilität schaffen – etwa für Arbeitnehmer, die auf weiter entfernten Baustellen tätig sind, indem längere freie Wochenenden ermöglicht werden. Zudem könnten Bauprojekte effizienter abgewickelt, Verzögerungen unter der Woche ausgeglichen und entfernte Aufträge schneller abgeschlossen werden", erläutert Heribert Jöris, Geschäftsführer Sozial- und Tarifpolitik im ZDB. Nicht zuletzt ließe sich ihm zufolge so auch die Option einer 4-Tage-Woche innerhalb der regulären 40-Stunden-Woche besser umsetzen, ohne dass geringfügige Zeitüberschreitungen zum Problem werden.

Die 4-Tage-Woche ist auch eine Option, die bei einer flexibleren Gestaltung der Zeiten einfacher umsetzen lässt. Dennoch ist es dem ZDH zufolge nur ein Modell von vielen – und schon jetzt nach geltendem Recht, abhängig von der konkreten Ausgestaltung, umsetzbar. Man dürfe auch nicht vergessen, dass angesichts des Fachkräftemangels zwar neue und attraktivere Arbeitszeitmodelle geschaffen und einbezogen werden müssen. "Da sich jedoch durch eine solche flexiblere Gestaltung nicht der Arbeitsaufwand an sich verringert, löst dies volkswirtschaftlich gesehen den steigenden Fachkräftebedarf im Handwerk nicht", mahnt der Verband.