Ein einfacher Arbeitsplatz reicht im Wettbewerb um gute Mitarbeiter oft nicht mehr aus. Werkswohnungen können bei der Personalsuche helfen. Wie Gebäudereinigermeister Markus Wasserle seinen Betrieb als "Great Place to Work" etabliert hat – und welche Fördermöglichkeiten sowie Steuertipps für Handwerksbetriebe relevant sind, die seinem Beispiel folgen möchten.

Markus Wasserle ist Realist. "Unser Handwerk gilt als eher wenig attraktiv", sagt der Gebäudereinigermeister aus Kaufering. Er steht im kahlen Flur einer Mietwohnung, seine Stimme hallt, noch fehlen Möbel. Eine örtliche Schreinerei wird sie fertigen, in guter Einbauqualität.
Das ist es Wasserle wert, damit seine Mitarbeiter auch kurzfristig in eine voll ausgestattete Wohnung einziehen können. "Wenn sich jemand bei uns bewirbt, dann braucht er eine Unterkunft, das ist ein wesentlicher Punkt für die Personalgewinnung", erklärt der Mitvierziger.
408 Mitarbeiter hat er derzeit, 500 sollen es 2025 noch werden. Knapp einem Sechstel seines Teams möchte er Wohnungen bieten. "Ich vermiete sie 30 Prozent unter der marktüblichen Miete", erklärt Wasserle. Bis zu dieser Grenze gilt die günstige Miete nicht als geldwerter Vorteil, sodass den Mitarbeitern mehr Netto von ihrem Bruttogehalt bleibt.
Mitarbeiterwohnungen für gute Arbeitskräfte
Die Idee von Werkswohnungen ist während der Industrialisierung im 19. Jahrhundert entstanden, um Arbeiter an die Firmen zu binden. Aktuell erleben solche Mitarbeiterwohnungen eine Renaissance. Denn obwohl die Wirtschaft schwächelt und die Nachfrage nach Fachkräften rückläufig ist, herrscht weiterhin Fachkräftemangel. Jeder dritte Handwerksberuf gilt laut Bundesagentur für Arbeit als Engpassberuf.
Für Unternehmer wie Wasserle, die in einer Region mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt agieren, ist die Frage nach bezahlbarem Wohnraum oft ausschlaggebend für die Mitarbeitersuche. Wasserle hat deswegen 2010 begonnen, Wohnungen für seine Mitarbeiter anzumieten, sowohl beim Firmenstandort Kaufering als auch im Großraum München, wo viele seiner Kunden sitzen. "Doch die Mietobjekte waren mit viel Verwaltungsaufwand und Unsicherheiten verbunden", erklärt er. Also ging er dazu über, selbst Immobilien zu kaufen. 50 Wohnungen gehören mittlerweile zur Wasserle GmbH, alle nach und nach finanziert aus dem Unternehmensgewinn.

Kauf der Mitarbeiterwohnungen aus Unternehmensgewinn
Was nach finanzstarkem Mittelstand klingt, hat 2004 mit einer bescheidenen Soloselbstständigkeit im angemieteten Kellerraum begonnen. "Die ersten Jahre waren reiner Überlebenskampf. Aber ich habe immer das Gleiche gemacht: Das, was übrig war, habe ich wieder in die Firma investiert", verrät Wasserle sein Rezept. Sein Betrieb wächst kontinuierlich, aber er bekomme nur dann gute Kräfte, wenn er mehr biete als nur einen Arbeitsplatz. "In unserer Branche ist das schon seit 15 Jahren so. Jetzt kommt es auf dem gesamten Arbeitsmarkt an."
Attraktiver Arbeitgeber dank Mitarbeiterwohnungen und Co
Wasserle hat sich mit einem ganzen Maßnahmenbündel einen Ruf als attraktiver Arbeitgeber erarbeitet, ausgezeichnet mit dem Label "Great Place to Work". 99 Prozent seiner Gebäudereiniger haben Migrationsgeschichte. Die Firma unterstützt sie bei:
- Arztterminen oder Behördengängen,
- sucht nach Betreuungsplätzen für die Kinder oder
- hilft bei Anträgen auf Ämtern.
- Es gibt ein Kulturprogramm,
- eine betriebliche Krankenversicherung,
- Mitarbeiterkapitalbeteiligung und
- alle dürfen die unternehmenseigene Kfz-Werkstatt kostenlos nutzen, um dort kleinere Reparaturen am Auto selbst vorzunehmen.
- Außerdem bekommt jeder, der kaum oder sehr schlecht Deutsch spricht, Sprachkurse.
Großzügig und konsequent

Wasserle setzt auf eine Mischung aus Großzügigkeit und Konsequenz, wie das Beispiel der Sprachkurse zeigt: "Anfangs fällt es vielen schwer und sie gehen nicht gern hin. Aber sie müssen ein vernünftiges Sprachniveau erreichen", fordert Wasserle. In den ersten beiden Jahren der Beschäftigung bekommen die Gebäudereiniger lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Nur wenn sie nach dieser Zeit ein entsprechendes Deutschniveau erreicht haben, beschäftigt der Betrieb sie dauerhaft.
Wasserle möchte mitdenkende Mitarbeiter. Über Anschaffungen bis zu einem Wert von 500 Euro darf jeder im Betrieb ohne Rücksprache entscheiden. Auch Urlaubsanträge bis zu einer Dauer von sechs Wochen sind automatisch genehmigt, ebenfalls ohne Rücksprache. "Allein damit haben wir unsere Krankenstände um 1,5 Prozent reduziert", sieht sich Wasserle bestätigt. Überwiegend Vollzeitkräfte arbeiten bei ihm, und viele halten ihm jahrelang die Treue, beides ungewöhnlich in einer Branche mit hoher Fluktuation und Teilzeitquote.
Wasserles Mischung aus Großzügigkeit und Strenge geht auf. "Der Bewerbermarkt ist, wie er ist. Aber ich kann mir aussuchen, wen ich von den Bewerbern nehme."
Fördermittel und Steuertipps für Mitarbeiterwohnungen & Co
- Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Wer wie Gebäudereinigermeister Markus Wasserle die Mitarbeiter am Unternehmensgewinn beteiligen will, muss auf folgende Punkte achten:
Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 Satz 1 EStG) wurde von 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Dies gilt weiterhin nur unter den Voraussetzungen, dass es sich bei der Mitarbeiterbeteiligung
- um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, die grundsätzlich allen Mitarbeitenden des Unternehmens offensteht,
- die ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen und
- um eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen des eigenen Arbeitgebers handelt, die den Arbeitnehmenden in Form von Sachbezügen gewährt wird.
Keine steuerliche Voraussetzung dagegen ist die Gewährung zusätzlich zum Arbeitslohn (vgl. § 8 Abs. 4 EStG). Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können in vollem Umfang auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
- Steuerfreie verbilligte Wohnungsüberlassung: Mit dem neuen Bewertungsabschlag in § 8 Abs. 2 S. 12 EStG unterbleibt seit dem 1. Januar 2020 der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung, soweit
- das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und
- dieser nicht mehr als 25 Euro je Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt.
Das Bundesbauministerium erklärt: "Für die Mitarbeitenden hat das preisgünstige Wohnen in der Betriebswohnung keinen steuerlichen Nachteil mehr. So muss kein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn versteuert werden, wenn die Miete um bis zu einem Drittel unterhalb des ortsüblichen Mietwerts liegt. Der Arbeitgeber macht die Subvention der Miete steuerlich als Verlust geltend."
- Förderprogramme für Mitarbeiterwohnungen: Um Unternehmer bei Investitionen in Wohnraum für ihre Mitarbeiter zu unterstützen, verweist das Bundesbauministerium auf folgende Möglichkeiten:
- Die degressive AfA für den Wohnungsneubau mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 bis 30. September 2029 beträgt fünf Prozent und kann von Unternehmen genutzt werden.
- Dazu gibt es eine Sonder-AfA für den Mietwohnungsbau, von linear fünf Prozent für vier Jahre.
- Auch die Mittel des sozialen Wohnungsbaus können herangezogen werden.
- Zudem stehen einige KfW-Programme zur Verfügung. Der Bund bietet über die KfW neben einer Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen und für Klimafreundlichen Neubau (KFN) seit kurzem zudem das Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) an.