1977 und 1999: Erst zweimal wurde die Ausbildung in der Bauwirtschaft neu geordnet. 2026 folgt die nächste Überarbeitung – und die ist umfassend. Ab August 2026 erhalten 19 Bauberufe eine neue Ausbildungsordnung. Was ändert sich?

Immer zum 1. August liest man die Meldungen zu Modernisierungen von Ausbildungsordnungen – und manches Mal auch dazu, dass eine völlig neue Ausbildungsordnung in Kraft tritt. Oftmals greifen mit dem Start eines neuen Ausbildungsjahrs Neuerungen in den Abläufen oder in formellen Vorgaben, die die Inhalte und grundsätzlichen Bestimmungen einer dualen Berufsausbildung festlegen. Dass es zu einer kompletten Neufassung kommt – und das gleichzeitig bei der Vielzahl von 19 Berufen wie zum 1. August 2026 in der Bauwirtschaft – ist auch für diejenigen, die den Prozess begleiten, ungewöhnlich.
Für die Berufsfamilie der Bauwirtschaftsberufe ist es erst die dritte Neuordnung, seitdem es sie in ihrer jetzigen Form gibt. Nach dem Jahr 1977 gab es im Jahr 1999 eine Anpassung und jetzt für das Jahr 2026. Andreas Pieper, der Pressesprecher des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), berichtet, dass komplette Neufassungen sehr viel Vorlauf und Abstimmungszeit brauchen in den einzelnen Gremien zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretern und zwischen Bund und Ländern. Er weist darauf hin, dass es sich ja schlussendlich immer um bundesweite Fassungen handelt, die dann entstehen und eine lange Gültigkeit haben sollen.
Ab 2026 neue Ausbildungsordnungen für die Bauwirtschaft
Zwar werden alle Ausbildungsordnungen regelmäßig überprüft. Bei 327 dualen Ausbildungsberufen, die es derzeit in Deutschland gibt, findet eine Überprüfung aber nicht jährlich statt. "Ergibt sich als Ergebnis einer solchen Überprüfung, ein umfassender inhaltlicher Änderungsbedarf, steht die Überarbeitung an", sagt Pieper. Und diese betrifft neben der Ausbildungsordnung an sich unter anderem auch die Rahmenlehrpläne der Berufsschulen und die Ausbildungsrahmenpläne, die die Ausbilder in den Betrieben erstellen. Auch sie sollten ab jetzt mit der Vorbereitung beginnen und sich mit den neuen Inhalten beschäftigen, die mit einbezogen werden sollten.
Grundsätzlich umfassen die Neuerungen die Abläufe und die Inhalte der verschiedenen Ausbildungen – und das mit Unterschieden bei den 16 dreijährigen und den drei zweijährigen Ausbildungen, die im Zuge der Reform neue Ausbildungsordnungen bekommen. Dass man sich dabei gleich eine ganze Berufsfamilie vorgenommen hat, liegt daran, dass die Berufe – vor allem im ersten Ausbildungsjahr – sehr viele gemeinsame Inhalte vermitteln. "Ein wichtiger Ansatz ist immer, dass die Auszubildenden in der Lage sein sollen, auch gewerkeübergreifend zu arbeiten und ein Verständnis für die Arbeiten angrenzender Gewerke haben sollen", sagt Daniel Schreiber vom BIBB, der sich ausgiebig mit den Änderungen für die Bauwirtschaft beschäftigt hat.
Neue Ausbildungsordnungen: ÜLU mit mehr Umfang
Er freut sich regelrecht, dass die neuen Ausbildungsordnungen 2026 nun endlich in Kraft treten, denn fertig sind sie schon seit dem Jahr 2023 und somit hätten sie Schreiber zufolge bereits 2024 in Kraft treten können. Eine Verzögerung gab es, da die Unterweisungspläne für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Ausbildungszentren noch nicht fertig waren. Die Umstellung auf neue Inhalte in den Ausbildungen erfordert eine umfassende Überarbeitung in allen Lehr- und Lernbereichen und den entsprechenden Materialien.
Daniel Schreiber berichtet auch, dass die Ausbildungszentren für die ÜLU mit neuen Geräten, Materialien und technischen Vorrichtungen ausgestattet werden müssen, um dort die Inhalte auch lehren zu können. In den neuen Ausbildungsverordnungen bekommt die ÜLU außerdem einen erweiterten Umfang. Statt der bisher bis zu 37 Wochen kann sie pro Ausbildung künftig bis zu 39 Wochen umfassen. Mindestens müssen die Auszubildenden 30 Wochen in die überbetrieblichen Ausbildungszentren.
Doch was genau sind die Neuerungen, die in den Ausbildungsverordnungen berücksichtigt werden – und die den Bedarf der Überarbeitungen bestimmen? Wo liegen hier die Schwerpunkte – und sollten sich Betriebe schon jetzt vorbereiten?
Dazu sagt Daniel Schreiber: "Die Ausbildungsverordnungen sind rechtskräftig beschlossen und werden sich bis zu ihrem Inkrafttreten auch nicht mehr ändern". Da die neuen Schwerpunkte auch in die betrieblichen Abläufe integriert werden müssen – eventuell schrittweise – ist eine langfristige Vorbereitung von Vorteil. "Betriebe sind verpflichtet, nach den Ausbildungsordnungen auszubilden, denn sie müssen nach den darin enthaltenen Vorgaben eine Ausbildungsplanung machen", so der BIBB-Mitarbeiter.
Ausbildungsordnungen in Bauberufen: Was kommt 2026?
Die neuen Inhalte umfassen dabei vorrangig die Aspekte der Nachhaltigkeit, der Digitalisierung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Daniel Schreiber nennt als Beispiel, dass die Integration von nachhaltigen Materialien und Baustoffen eine große Rolle spielt. Das Thema der energetischen Sanierung werde im Vergleich zum Neubau mit mehr Relevanz behandelt und auch die Kreislaufwirtschaft als Konzept wird wichtig. "Das ist im Tiefbau besonders wichtig, wenn es um das Wiederverwenden von Aushub geht", gibt der Experte als Beispiel. Für den Rohrleitungsbau nennt es beispielsweise das sogenannte Inliner-Verfahren, bei dem man Rohre nicht austauscht, sondern von innen saniert. In den Ausbaugewerken spielen oftmals Baustoffe eine große Rolle, die nachhaltig produziert sind und die man später auch möglichst nachhaltig entsorgen kann.
Viele Entwicklungen, die derzeit Veränderungen in der Wirtschaft insgesamt erzeugen, spiegeln sich in den neuen Ausbildungsordnungen wider – so auch die Digitalisierung. "Arbeitsprozesse werden nicht nur in den Büros digital, sondern vielfach auch direkt auf der Baustelle", sagt Daniel Schreiber und erwähnt dabei das digitale Vermessen und eine deutlich vereinfachte Datenweitergabe. Verstärkt hat man in den Ausbildungsverordnungen zudem Aspekte aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er wurde vielfach auch an neue gesetzliche Vorgaben – wie etwa beim Thema Asbest und der neuen Gefahrstoffverordnung – angepasst.
Gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung für 16 Bauberufe
Neben den inhaltlichen Neuerungen wurde aber auch an den Abläufen der Ausbildung bzw. der Überprüfung der Leistungen verändert. Das betrifft aber nur die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe. Für sie gilt ab August 2026 die sogenannte gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung. "Die Auszubildenden legen keine klassische Zwischenprüfung mehr ab, sondern nach zwei Jahren eine Prüfung, die 40 Prozent der Abschlussprüfung ausmacht", sagt Schreiber. Die Prüfungen umfassen praktische und schriftliche Aspekte und werden von ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfenden aus Betrieben, Beruf und überbetrieblichen Ausbildungsstätten abgenommen. "Damit ist am Ende der Ausbildung die Prüfung nicht mehr mit einem so starken Druck verbunden und die Lehrlinge können zwischenzeitlich schon mal ihr Wissen und Können beweisen."
Die zweijährigen Ausbildungen – Ausbaufacharbeiter/-in, Hochbaufacharbeiter/-in und Tiefbaufacharbeiter/-in – sind zwar von diesen Regelungen ausgenommen, da hier die Inhalte anders geregelt sind. Für sie gilt aber weiterhin, dass sie "anschlussfähig" sind. Das heißt, dass man dann in einem dreijährigen Beruf weitermachen, bis zu einem regulären Gesellen- oder Facharbeiterabschluss. Die Prüfungsleistungen und Ausbildungszeiten im zweijährigen Beruf können mitgenommen werden, um den Abschluss in einem dreijährigen Bauwirtschaftsberuf zu erlangen.
Hilfen für Ausbildungsbetriebe
Damit die Baubetriebe Unterstützung bei der Umsetzung der Neuregelungen bekommen, die in den einzelnen Berufen zusätzlich individuelle Regelungen enthalten, hat das BIBB sowohl Infoseiten online gestellt, als auch Umsetzungshilfen zu den einzelnen Berufen. Sie können hier heruntergeladen werden.