"Herrenberg-Urteil" Vorläufige Rechtssicherheit für Honorardozenten

Eine Übergangsregelung stellt klar: Auch rückwirkend sind keine Sozialversicherungsbeiträge für Dozenten im Handwerk fällig. Zuvor hatten Richter des Bundessozialgerichts festgestellt, dass die Arbeitsbedingungen vieler Honorarkräfte an Bildungseinrichtungen keine echte Selbstständigkeit darstellen.

Unverzichtbar für Weiterbildungsangebote: Honorardozenten an den Bildungsakademien des Handwerks. - © fizkes - stock.adobe.com

Honorardozenten im Handwerk und handwerkliche Bildungsträger können aufatmen. "Es ist ein großer handwerkspolitischer Erfolg, dass die Übergangsregelung zum Vertrauensschutz für selbstständige Dozentinnen und Dozenten noch in der aktuellen politischen Lage beschlossen wurde", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke mit Blick auf die jüngsten Beschlüsse im Bundesrat und eine entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. Februar 2025. So werde sichergestellt, dass Honorarlehrkräfte im Handwerk nicht rückwirkend sozialversicherungspflichtig würden. Die Regelung gilt bis Ende 2026.

Erst einmal Entlastung für handwerkliche Bildungsträger 

Wie Schwannecke weiter sagte, können damit erst einmal "erhebliche finanzielle Belastungen" für die handwerklichen Bildungsträger abgewendet werden, was deren wirtschaftliche Stabilität sichere. Die gewonnene Zeit bis Ende 2026 müsse jetzt dafür genutzt werden, um eine rechtssichere Lösung zu entwickeln. "Die Politik muss bis Ende 2026 eine tragfähige Regelung schaffen, die die selbstständige Tätigkeit von Dozentinnen und Dozenten dauerhaft ermöglicht", betonte er. 

Handwerksverband bleibt weiter am Ball

Nach den Worten von ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke will sich der Handwerksverband jetzt weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die für die handwerkliche Aus- und Weiterbildung unverzichtbare Tätigkeit von selbstständigen Dozentinnen und Dozenten an den Bildungseinrichtungen des Handwerks erhalten bleibt und auch über das Jahr 2026 hinaus möglich ist.

Hintergrund: Urteil des Bundessozialgerichts

Hintergrund der Übergangsregelung zum Vertrauensschutz für selbstständige Dozentinnen und Dozenten ist das sogenannte "Herrenberg-Urteil". Das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 war eine Reaktion auf die Arbeitsbedingungen an Musikschulen. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Arbeitsbedingungen vieler Honorarkräfte an Musikschulen keine echte Selbstständigkeit darstellten, sondern vielmehr eher einer abhängigen Beschäftigung mit entsprechender Sozialversicherungspflicht entsprachen. Das Urteil hatte über Musikschulen hinaus auch Auswirkungen auf andere Honorarlehrkräfte.