Steuertipp Verkauf von GmbH-Anteilen: Kosten für Steuerberater abziehbar?

Wer GmbH-Anteile verkauft, fragt sich, ob er Steuerberatungskosten vom Veräußerungsgewinn abziehen kann. Das Finanzgericht Hessen sagt Ja, doch das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof. Wie Betroffene bis zur Entscheidung vorgehen sollten.

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Wenn eine Gesellschaft mindestens ein Prozent an einer GmbH hält und diese Anteile verkauft, gelten die Einnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das regelt Paragraf 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Um den Gewinn zu berechnen, zieht man vom Verkaufspreis die ursprünglichen Kosten für die Anteile und weitere Kosten des Verkaufs ab. Doch zählen dazu auch Kosten für die Steuerberatung, die bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns nach § 17 EStG anfallen?

Finanzgericht sagt Ja, BFH entscheidet

Das Finanzgericht Hessen hat in einem Urteil vom 22. Februar 2024 (Aktenzeichen 10 K 1208/23) entschieden: Ja, diese Kosten sind abziehbar und gehören zu den abzugsfähigen Veräußerungskosten.

Wer nun aber solche Steuerberatungskosten beim Finanzamt abziehen will, dürfte auf Schwierigkeiten stoßen. Obwohl das Gericht in Hessen den Abzug erlaubt hat, erkennen die Finanzämter dies voraussichtlich noch nicht an. Der Grund: Der Fall liegt jetzt beim Bundesfinanzhof (BFH). Der BFH muss in einem Revisionsverfahren endgültig entscheiden (Aktenzeichen IX R 12/24).

Steuertipp: Lehnt das Finanzamt den Abzug der Steuerberatungskosten ab, lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Man kann gleichzeitig beantragen, dass das Einspruchsverfahren ruht, bis der BFH entschieden hat. dhz