Steuertipp Pauschbeträge 2025 für Lebensmittel- und Getränkeentnahmen

Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Jahr 2025 veröffentlicht. Welche Besonderheiten zu beachten sind, wenn Selbstständige Lebensmittel- und Getränkeentnahmen versteuern.

Steuertipp
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Wenn selbstständige Handwerker mit Speisen und Getränken handeln oder arbeiten, unterstellt die Finanzverwaltung, dass der Selbstständige und seine Familie auf Betriebskosten mitessen und -trinken. Aus diesem Grund müssen sie jährlich Entnahmen dem Gewinn hinzurechnen und auf diese Entnahmen Umsatzsteuer abführen.

Damit nicht geprüft werden muss, wie hoch die individuellen Entnahmen für Lebensmittel und Getränke tatsächlich sind, legt das Finanzamt jedes Jahr "Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)" fest. Die Pauschbeträge für 2025 wurden nun veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 21. Januar 2025, Az. IV D 3 – S 1547/0006/006/24).

Besonderheiten bei Ermittlung der Entnahmen

Bei der Ermittlung der Beträge, die ein Unternehmer im Jahr 2025 für Lebensmittel- und Getränkeentnahmen versteuern muss, sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Es sind zwingend die Pauschalen anzusetzen. Individuelle Ess- und Trinkgewohnheiten (z.B. Ehemann einer Metzgerin ist Vegetarier) führen nicht zu niedrigeren Entnahmen.
  • Bei Kindern bis zum zweiten Geburtstag müssen keine Pauschbeträge für Entnahmen versteuert werden.
  • Bei Kindern zwischen dem zweiten und zwölften Geburtstag müssen nur 50 Prozent der Pauschbeträge für Entnahmen berücksichtigt werden.
  • In der Tabelle der Pauschalen finden sich beispielsweise Pauschalen für eine Metzgerei und Pauschalen für eine Gaststätte. Betreibt ein Metzger neben seiner Metzgerei auch eine Gaststätte, müssen nicht zweimal Pauschbeträge versteuert werden, sondern nur ein Pauschbetrag – und zwar der höhere.  

Steuertipp: Die Pauschalen für unentgeltliche Lebensmittel- und Getränkeentnahmen können umsatzsteuerlich bereits in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2025 mit den vom Bundesfinanzministerium für 2025 festgelegte Pauschalen erklärt werden. dhz