Interview "HWKs sind keine gabelschwingenden Mobilisatoren"

2025 feiern viele Handwerkskammern ihr 125-jähriges Jubiläum. Rechtsprofessor Martin Burgi über die Rolle der Kammern, ihre Bedeutung für die Demokratie und warum von ihnen keine Protestaktionen wie von den Bauern zu erwarten sind.

Prof. Dr. Martin Burgi ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der LMU München. - © LMU

Zahlreiche Handwerkskammern feiern in diesem Jahr ihr 125-jähriges Bestehen. Ein Grund zur Freude, Herr Prof. Burgi?

Martin Burgi: Mit den Handwerkskammern ist auch nach 125 Jahren noch Staat zu machen. Sie verstehen die Handwerkswirtschaft besser als Bund und Länder und sie unterstützen die Wirtschaft nach Kräften, aber nicht aus Eigennutz. Die 1920 von dem berühmten Staatsrechtler Hugo Preuß formulierte Einschätzung, dass die Selbstverwaltung in den Wirtschaftskammern "nützlich, notwendig und unentbehrlich" sei, ist also unverändert richtig, darf aber nicht zum Ausruhen verleiten, sondern sollte zur permanenten Verbesserung anspornen.

Was ist aus Ihrer Sicht die Besonderheit einer Handwerkskammer?

Ein echtes Alleinstellungsmerkmal ist die Verbindung der Betriebsinhaber mit den Arbeitnehmern in ein- und derselben Kammer. Dies verkörpert auf der institutionellen Ebene das, was jeder einzelne Handwerksbetrieb in der täglichen Praxis lebt, nämlich eine soziale und wirtschaftliche Einheit oder wie ZDH-Präsident Jörg Dittrich in einem Interview festgestellt hat: Einen Ort, an dem Meister und Gesellen den dort tätigen Lehrlingen zugleich den Lehrer, den Sozialarbeiter, wenn nicht die Eltern ersetzen.

Das klingt liebenswürdig. Und was ist aus der analytischen Warte des Rechtsgelehrten charakteristisch?

Die großen, traditionsreichen Wirtschaftskammern wie eben die Handwerkskammern sind ein Organisationstyp, hinter dessen Einsatz eine politische Idee steht, nämlich die eben erwähnte Idee der Selbstverwaltung. Sie besteht aus zwei zentralen Strängen. Der erste Strang bedeutet Dezentralisation und Staatsentlastung. Sollte jemand in einem Ministerium oder Parlament auf die Idee kommen, die Wirtschaftskammern zu beseitigen, müsste er im gleichen Atemzug benennen, wer dann die zahlreichen Aufgaben erledigen sollte, die den Handwerkskammern laut Handwerksordnung übertragen sind. Denken Sie nur an das komplette Berufsausbildungs- und Prüfungswesen, die Führung der Handwerksrolle oder die Prüfung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen.

"Da der Stellenwert des Handwerks als solchem ja unangefochten ist, würde ein Programm der Entkammerung letztlich ein Programm der Verstaatlichung mit allen negativen Konsequenzen für Personalaufbau und staatliche Haushalte bedeuten."

Was würde es also bedeuten, wenn es keine Kammern mehr gäbe?

Da der Stellenwert des Handwerks als solchem ja unangefochten ist, würde ein Programm der Entkammerung letztlich ein Programm der Verstaatlichung mit allen negativen Konsequenzen für Personalaufbau und staatliche Haushalte bedeuten. Die Verwirklichung eines solchen Programms erscheint daher zum Glück außerordentlich unrealistisch.

Sie sprachen von zwei Strängen…

Der zweite Strang bedeutet Vernetzung mit der Gesellschaft und demokratische Teilhabe. Auch diese beiden Teilelemente sind unverändert aktuell. Im Lehrplan der Demokratie stellen sie permanent zu erreichende, in der modernen Gesellschaft immer häufiger verfehlte Lernziele dar. So ist jede einzelne Vollversammlung, jede einzelne Ausschusssitzung in einer Handwerkskammer eine Schule der Kompromissfindung und jeder einzelnen Handwerkerin, jedem einzelnen Handwerker und allen anderen Mitgliedern der Handwerkskammern ist hier ein sehr niedrigschwelliger Zugang zur politischen Mitgestaltung eröffnet.

Kammern tragen dazu bei, den Staat schlanker zu halten, kann man das so sagen?

Natürlich haben die Ziele hinter dem Organisationstyp Handwerkskammer im Laufe von 125 Jahren Gewichtsverschiebungen und Veränderungen erfahren. Die beiden zentralen Stränge sind aber im Kern unverändert geblieben. Und es verwundert daher nicht, dass die Handwerkskammern im Dritten Reich sofort aufgelöst und dann aber nach Übergangsregelungen seitens der Besatzungsmächte im Jahr 1953 sofort wieder auf neue Grundlagen gestellt wurden. Beide Ereignisse können aus heutiger Sicht durchaus als eine Art Ritterschlag gelten.

Die Kammern gehören also zu den tragenden Pfeilern unseres Staats- und Gemeinwesens?

Die Wirtschaftskammern stehen auf jeden Fall europa- und verfassungsrechtlich auf sicherem Boden. In dieser Lage kann man natürlich auch schnell bequem werden, gleichsam in Würde altern, das Erreichte als selbstverständlich und als ausreichend ansehen. Deshalb ist es bei Jubiläen wie dem 125-jährigen Bestehen einer Kammer so wichtig, neue Herausforderungen zu beschreiben – und auch möglichen Missverständnissen vorzubeugen.

"Während die privatrechtlich gebildeten und rein freiheitlich verfassten Verbände der Bauern ihre politischen Ziele in mediengerechter Deutlichkeit vielfach überspitzt artikuliert haben – und auch artikulieren durften –, mussten sich die Handwerkskammern, durchaus zur Enttäuschung des einen oder anderen Handwerkers, zurückhalten."

Welche Missverständnisse?

Handwerkskammern sind zum Beispiel keine Lobbyisten, keine Behörden unter dem Vollzugriff der Rechnungshöfe, keine gabelschwingenden Mobilisatoren von Traktoren- und anderen Sternfahrten.

Gabelschwingende Mobilisatoren?

Ich verwende diesen plakativen Ausdruck, um zu verdeutlichen, dass den Handwerkskammern eine besondere Stellung und vor allem eine besondere Verantwortung für das Gesamtinteresse der Handwerkswirtschaft zufällt. Das hat sich deutlich bei den allerorts aufwallenden Bauernprotesten vor einem Jahr gezeigt. Während die privatrechtlich gebildeten und rein freiheitlich verfassten Verbände der Bauern ihre politischen Ziele in mediengerechter Deutlichkeit vielfach überspitzt artikuliert haben – und auch artikulieren durften –, mussten sich die Handwerkskammern, durchaus zur Enttäuschung des einen oder anderen Handwerkers, zurückhalten.

Woran liegt das?

Von den Kammern wird gesetzlich verlangt, dass sie sich inhaltlich stets am Gesamtinteresse orientieren, dass jede Äußerung dem Sachlichkeitsgebot entspricht und dass so weit wie möglich die Vollversammlung einbezogen und Minderheitenpositionen dokumentiert werden. Maßstab sind also durchgehend Maß und Mitte, Kompromiss und Vernunft.

Aber das führt doch zu Leisetreterei?

Nein. Die Kammern sind keine Eunuchen im oftmals zugespitzten politischen Meinungskampf. Die Handwerkskammern und die in ihnen aktiven Handwerkerinnen und Handwerker sowie insbesondere die an der Spitze verantwortlichen Personen müssen nicht permanent mit einem Maulkorb durch die politische und mediale Landschaft traben. Die eine oder andere Übersteigerung der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts der vergangenen Jahre zum sogenannten Äußerungsrecht wird gegenwärtig teilweise korrigiert. Generell besteht bei den Handwerkskammern sogar ein etwas größeres Maß an Beinfreiheit als etwa bei den Industrie- und Handelskammern. Durchgehend und unverändert strikt zu beachten ist freilich das Sachlichkeitsgebot. Das heißt auch, aus den Handwerkskammern heraus dürfen keine polemisierenden oder auf eine emotionale Weise effektheischenden Formulierung artikuliert werden.

"Aus den Handwerkskammern heraus dürfen keine polemisierenden oder auf eine emotionale Weise effektheischenden Formulierung artikuliert werden."

Sie sprachen davon, dass die Kammern sich weiterentwickeln müssen. Woran denken Sie, bei welchen Zukunftsaufgaben spielen die Kammern ihre Vorzüge besonders gut aus?

Da fallen mir mühelos mehrere Aufgaben ein, die hinreichend selbstverwaltungstauglich sind, also durch eine Zuordnung zu den Kammern deutlich besser als in anderer Hand erledigt werden können. Nehmen wir die fortschreitende Digitalisierung im öffentlichen Sektor, einschließlich Nutzung von KI. Ich meine aber auch die Unterstützung der Handwerksunternehmen bei deren unverzichtbarem Beitrag zur nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft und nicht zuletzt die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung. Und natürlich das leidige Megathema Bürokratieabbau.

Welche Rolle fällt den Kammern hier zu?

Die Unternehmen des Handwerks, die ja fast durchgehend kleine und mittelständische Unternehmen sind, beklagen den teilweise inflationären Zuwachs von immer neuen Dokumentations-, Nachweis-, Zertifizierungs- und anderen Pflichten, die treffend unter dem Begriff Bürokratielasten zusammengefasst werden können. Die Handwerkskammern handeln also im wohlverstandenen Gesamtinteresse der Handwerkswirtschaft, wenn sie in den freilich schon sehr großen Chor der Bürokratieabbaubefürworter einstimmen. Noch viel interessanter wäre es aber, wenn man die Handwerkskammern nutzen würde als institutionelles Instrument zur Reduzierung von Bürokratielasten und als Frühwarnsystem vor der Begründung neuer Bürokratielasten.

Aber es gibt schon viele Institutionen, die sich darum kümmern…

Die Kammern sind meiner Meinung nach vielfach besser in der Lage, drohende neue Bürokratielasten zu identifizieren als Normprüfungsinstanzen auf ministerieller Ebene, denen vielfach der tägliche Kontakt mit der betroffenen Unternehmenspraxis fehlt. Innerhalb der "Entbürokratisierungsbürokratie" müsste den Kammern jedenfalls ein hervorgehobenerer Platz als bislang eingeräumt werden, da sie keine zusätzliche Bürokratie darstellen, sondern bereits vorhanden sind und über einen Großteil des zur Reduzierung erforderlichen Wissens verfügen.

Zur Person: Prof. Dr. Martin Burgi ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der LMU München und Beratender Direktor am Ludwig-Fröhler-Institut, einer Forschungseinrichtung des Deutschen Handwerksinstituts (DHI)