Bauprodukte müssen künftig mit einem digitalen Produktpass ausgestattet werden. Das regelt die neue Bauprodukteverordnung. Im Fokus: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte und auch die Produktsicherheit. Noch gibt es dazu viele offene Fragen. Was bisher über den digitalen Pass für Bauprodukte bekannt ist und ab wann er in der Baupraxis ankommen soll.

Seit dem 7. Januar 2025 ist die neue EU-Bauprodukteverordnung in Kraft. Sie ist Teil des sogenannten Green Deals, der unter anderem das Bauen nachhaltiger und umweltfreundlicher machen soll. Die wohl wichtigste Neuerung durch die Verordnung: ein digitaler Pass für Bauprodukte wird eingeführt. Er soll Baufirmen und Bauherren Auskunft über die Eigenschaften und Leistungen geben, die in einem Bauprodukt stecken. Auf einen Blick sollen sie sehen, welche Materialien in einem Produkt stecken, nach welchen Normen oder Produktvorgaben es hergestellt wurde und wie umwelt- und klimafreundlich ein Produkt im Vergleich zu einem anderen einzuschätzen ist.
Pass für Bauprodukte: Lange Übergangsfristen und einige offene Fragen
Was schon sehr konkret klingt, ist allerdings im Detail bis heute nicht ausformuliert oder gar als Vorlage einzusehen. Welche Kriterien dabei eine Rolle spielen werden, hat die EU in verschiedenen Absätzen im Anhang der neuen Bauprodukteverordnung erwähnt. Zwar ist diese in Kraft getreten. Doch für den digitalen Produktpass gibt es noch lange Übergangsfristen. Die konkrete Ausgestaltung des Produktpass-Systems wird nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes erst in einem zukünftigen delegierten Rechtsakt geregelt – und damit auch der Zugriff auf die Informationen, die der Pass bieten soll.
Das könnte per QR-Code oder per RFID-Tag erfolgen, wobei die Daten zusätzlich auch von Herstellerwebseiten, zentralen oder dezentralen Datenbanken herunterladbar sein und beispielsweise in ein BIM-Modell eingelesen werden könnten. Michel Durieux vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) erwartet dessen Erlass Ende 2026. Er erklärt auf Nachfrage der Deutschen Handwerks Zeitung, dass der digitale Pass dann auch erst 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts verpflichtend wird – voraussichtlich Mitte 2028.
So sind die beteiligten Politiker und Verbände derzeit mitten in der Ausgestaltung des konkreten Zeitplans und auch des Produktpasses für Bauprodukte. Dieser ist nicht nur zentraler Bestandteil der Bauprodukteverordnung, sondern auch bereits in der Ökodesign-Verordnung eingeführt. Gelten kann der Pass aber dennoch nur für Produkte – und speziell dann auch für Bauprodukte, die nach neuer Bauproduktenverordnung harmonisiert genormt sind. Die Normung auf EU-Ebene ist also ein erster Schritt, den jedes Bauprodukte durchlaufen muss. Und genau das kostet Zeit. "Der Produktpass soll später nicht nur Angaben zur Nachhaltigkeit enthalten und Umweltstandards erfüllen, sondern auch Angaben zur Sicherheit und zum Beispiel zur Beschaffenheit in Bezug auf die Feuerfestigkeit oder Ähnliches enthalten", erklärt Michel Durieux. Natürlich hätten später nicht immer alle Angaben für jedes Produkt die gleiche Relevanz.
Baubetriebe müssen keinen Pass für Bauprodukte erstellen
Um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, müsste man aber einerseits erst einmal wichtige Kriterien festlegen. "Andererseits wird man später voraussichtlich eher Türen mit Türen und Elektroschalter mit Elektroschaltern vergleichen und dabei gezielt die Kriterien auswählen, anhand derer die Bauprodukte mithilfe des digitalen Produktpasses bewertet werden", sagt der Leiter der Abteilung Unternehmensentwicklung beim ZDB. Da die Abstimmung sehr komplex ist, gelten bis zur vollständigen Umsetzung aller harmonisierten Standards auch die aktuelle und die neue Bauprodukteverordnung eine Übergangszeit von rund 15 Jahren parallel. Die aktuelle Verordnung wird Durieux zufolge im Jahr 2039 zurückgezogen werden.
Trotz aller noch offenen Fragen, kann der ZDB allerdings jetzt schon klar sagen: "Das Baugewerbe ist von der Bauproduktenverordnung nicht mehr direkt zur Erstellung eines Produktpasses verpflichtet", so Durieux. Er meint damit, dass Baubetriebe bei einer sogenannten Direktinstallation selbst keinen Produktpass erstellen müssen. Dabei kann es sein, dass sie verschiedene Bauprodukte nutzen und durch das Zusammenfügen sozusagen ein neues Produkt erstellen. Die Verpflichtung zur Erstellung eines digitalen Produktpasses für diesen Fall sei aus der Verordnung gestrichen worden. "Das entspricht der Forderung des Zentralverbands", fügt der Experte hinzu.