Weniger meldepflichtige Anzeigen Berufskrankheiten der Friseure: Die Zeiten ändern sich

Wo in engem Kontakt mit Chemikalien gearbeitet wird, werden auch Haut und Atemwege belastet. Lange Zeit war dies auch im Friseurhandwerk ein großes Thema – was sich in der Zahl der Berufskrankheiten niederschlug. Doch seit einiger Zeit geht die Zahl der meldepflichtigen Anzeigen zurück. Das hat sich in der Branche geändert.

Berufskrankheiten der Friseure
Hauterkrankungen gehören zu den typischen Berufskrankheiten im Friseurhandwerk. Verringern konnte man die Erkrankungszahlen unter anderem durch das Verbot gepuderter Latexhandschuhe. - © Galib – stock.adobe.com

Boris Gassert freut sich über den Brief seiner Versicherung bei der Berufsgenossenschaft. Schon zum zweiten Mal in Folge sinken die Beiträge für das folgende Jahr. "Das liegt daran, dass die Zahl der Krankmeldungen bei den Friseuren sinkt – und das trotz der Nachwehen der Pandemie", sagt der Friseurmeister aus Mosbach im Neckar-Odenwald-Kreis. Mit den Krankmeldungen meint er vor allem auch die, die mit einer Berufskrankheit zu tun haben. Bei den Friseuren sind das hauptsächlich Haut- und Atemwegserkrankungen. Eine weitere Rolle spielen Erkrankungen, die mit Muskel- und Skelettbelastungen zu tun haben – etwa durch langes Stehen oder weil man Arme und Hände stark anstrengt.

Berufskrankheiten nehmen ab bei den Friseuren

Mit dem Wissen um dieses Erkrankungsrisiko ist aber auch die Sensibilisierung in der Branche gestiegen. So verliere das Problem der gesundheitlichen Belastungen in der Branche insgesamt immer mehr an Relevanz, so Boris Gassert. Er ist auch stellvertretender Landesvorsitzender des Fachverbandes Friseure und Kosmetik Baden-Württemberg und steht daher mit vielen anderen Betrieben in Kontakt – ebenso wie mit den Verbänden der anderen Bundesländer. "In den letzten Jahren hat sich viel getan im Gesundheitsschutz und in der Entwicklung der chemischen Produkte, die wir verwenden. Die Generation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch ganz anderen Belastungen ausgesetzt war, ist inzwischen weitgehend in Rente gegangen", erklärt er.

So sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) von 2019 bis 2023 insgesamt mehr als 4.300 meldepflichtigen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Friseurhandwerk eingegangen. Fast 50 Prozent davon betrafen Hauterkrankungen. Am zweithäufigsten wurden mit einem Anteil von knapp zwölf Prozent Atemwegserkrankungen gemeldet. Ein ähnlich hoher Anteil entfiel bedingt durch die Covid-19-Pandemie auf Infektionskrankheiten, die aber nicht zu den typischen Berufskrankheiten im Friseurhandwerk zählen. In den fünf Jahren zuvor, zwischen 2014 und 2018, waren es noch insgesamt über 6.000 meldepflichtigen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Friseurhandwerk. Rund 65 Prozent davon betrafen Hauterkrankungen und knapp 16 Prozent Atemwegserkrankungen.

Die Ursachen für den Rückgang der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, die bei der Berufsgenossenschaft eingehen und später gegebenenfalls als Berufskrankheit anerkannt werden, sind vielfältig. Dazu gehören die abnehmende Belastung durch die Weiterentwicklung der Friseurprodukte, der demografische Wandel und auch die Tatsache, dass Präventionsmaßnahmen in den Betrieben des Friseurhandwerks mittlerweile eine sehr große Rolle spielen.

Weniger Hautprobleme durch das Verbot der gepuderten Latexhandschuhe

Entscheidend war für Boris Gassert das Verbot der gepuderten Latexhandschuhe im medizinischen Bereich im Jahr 1998. Dieses hat sich direkt auch auf den täglichen Arbeitseinsatz im Friseurhandwerk ausgewirkt. Die Erkenntnisse, wie stark die Handschuhe bei einer längeren Tragedauer die Haut schädigen, hat zu einer Umstellung in den Betrieben geführt. Heute verwenden Friseure fast ausschließlich entweder Einmal-Handschuhe aus Vinyl oder Nitril. Diese gelten als hautfreundlicher und vor allem als atmungsaktiv, sodass die Hände nicht ständig in einem feuchten Milieu sind, wo sich Bakterien und Keime begünstigt vermehren.

"Wir achten aber im Betrieb zusätzlich stark darauf, dass Handschuhe nur dann getragen werden, wenn die Hände im Kontakt mit chemischen Mitteln oder Wasser sind", sagt Boris Gassert. Zum Hautschutz gehört es außerdem, dass man die Hände nach bestimmten Arbeiten wäscht und dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Möglichkeiten bekommen, die Haut zu pflegen. Die BGW gibt dazu Hautschutz- und Händehygienepläne heraus, die man für die Beschäftigten aushängen kann.

Ähnlich ist dies im Umgang mit dem Schutz vor Atemwegserkrankungen. "Regelmäßiges Lüften ist vorgeschrieben und enorm wichtig", sagt der Friseurmeister. Abzugsanlagen seien in den Betrieben keine Pflicht. An dieser Stelle trägt eine Entwicklung zum Gesundheitsschutz der Friseurprodukte-Hersteller Positives bei: "Noch bis in die 90er hat es ziemlich stark gestaubt, wenn wir Blondierungen aus verschiedenen Pulvern anrühren mussten", berichtet Gassert. Heute müsse jede Blondierung staubfrei sein.

Schulung für alle Mitarbeiter: Schutz vor Berufskrankheiten bei den Friseuren

Einmal im Jahr schult der Friseurmeister seine Mitarbeiter im Umgang mit Haarfärbemitteln und anderen Chemikalien – "immer dann, wenn die neuen Auszubildenden im September anfangen". Bei dieser Gemeinschaftsveranstaltung steht der Gesundheitsschutz im Mittelpunkt. Mögliche Gefahren und der Umgang damit werden besprochen. "Schließlich müssen wir als Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, und alles, was darin steht, sollten die Mitarbeiter auch kennen und wissen, wie sie sich schützen können", erklärt Gassert. Dabei geht es sowohl um typische Gefährdungen, wie sie gerade Friseurinnen und Friseure treffen können – Stichwort Hautreizungen und alles, was zur Berufskrankheit werden kann – als auch um Gefahren wie Stolperfallen, die in jedem kleinen Laden lauern, wenn jemand unachtsam ist.

Berufskrankheiten im Friseurhandwerk: Drei Fragen an die Berufsgenossenschaft

Haut- und Atemwegserkrankungen gehören zu den typischen Berufskrankheiten im Friseurhandwerk. Dabei zählen die Hauterkrankungen mit Abstand zu den häufigsten Berufskrankheiten im Friseurhandwerk. Doch was bedeutet es, wenn jemand an einer Berufskrankheit erkrankt und welchen Unterschied macht das für Betroffene – und die Arbeitgeber? Drei Fragen an Michael Muth, den Sprecher der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Wie geht man vor, wenn man als angestellter Friseur gesundheitliche Probleme hat und welche Pflichten haben Arbeitgeber?

Grundsätzlich sollte man zum Arzt gehen und die Gesundheitsprobleme abklären lassen – egal, ob man den Verdacht hat, dass diese beruflich bedingt sind oder nicht. Nach Angaben der BGW ist ärztliches Personal – zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte – nach § 202 SGB VII gesetzlich verpflichtet, bei einem Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) eine BK-Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu erstatten. Ebenso ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit, binnen drei Tagen nach Kenntnis eine BK-Anzeige zu erstatten.

Wenn man eine Arztpraxis wegen Hautproblemen aufsucht und die Krankheitsursache in der beruflichen Tätigkeit vermutet wird, sollte man den Verdacht dermatologisch überprüfen lassen. Es sollte eine Überweisung zum Hautarzt bzw. einer Hautärztin erfolgen. Bestätigt sich der Verdacht, informiert dieser bzw. diese die Berufsgenossenschaft. "Bei beruflichen Hauterkrankungen kann auch der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin mit dem 'Betriebsärztlichen Gefährdungsbericht Haut' diese melden", rät Michael Muth, Sprecher der BGW.

>> Wann Arbeitgeber mit einem Betriebsarzt zusammenarbeiten sollten oder müssen, lesen Sie hier

Je früher die BGW von Anhaltspunkten über das Vorliegen einer  berufsbedingten Erkrankung Kenntnis erhält, desto eher kann sie geeignete Präventionsmaßnahmen einleiten bzw. ein Feststellungsverfahren zur Prüfung von Leistungsansprüchen, wie medizinischer Versorgung, Rehabilitation aber auch finanzieller Art beginnen. Deshalb empfiehlt Michael Muth: "Die frühzeitige Anzeige von Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit liegt vor allem im Interesse der Versicherten."

Doch wann genau spricht man von einer anerkannten Berufskrankheit? Und was ändert es, wenn eine Berufskrankheit vorliegt, für den Betroffenen und den Arbeitgeber?

"Wichtig ist bei der Erkrankung der Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und der Erkrankung", sagt der BGW-Sprecher. Welche Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden können, hat der Gesetzgeber in einer Berufskrankheiten-Liste aufgeführt. Bei der Anerkennung einer Berufskrankheit ist die gesetzliche Unfallversicherung an diese Liste gebunden. Ist die Erkrankung dort aufgeführt und als Berufskrankheit anerkannt, gewährleistet die Versicherung laut Muth eine optimale medizinische Behandlung sowie eine angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass Versicherte, wenn möglich, wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Doch welche Folgen kann die Anerkennung einer Berufskrankheit für Betroffene noch haben?

Erstes Ziel ist es nach Angaben der BGW, dass die Versicherten über individuelle Präventionsmaßnahmen und medizinische Heilbehandlungsmaßnahmen an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben bzw. dahin zurückkehren können. Michael Muth erklärt mit Blick auf die Belastungen der Friseure: "Im Zuge der Berufskrankheiten-Rechtsänderungen ist die Berufsaufgabe als eine Voraussetzung zur Anerkennung als Berufskrankheit bei bestimmten Erkrankungen wie beispielsweise der Haut entfallen, so dass auch mit einer Berufskrankheit eine Weiterarbeit in der bisherigen Tätigkeit erfolgen kann." Umso wichtiger seien dann die Aufklärung und Beratung über die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren und Schutzmaßnahmen.

Doch nicht immer gelinge die vollständige Rehabilitation. "Ist in diesen Fällen der bisherige Arbeitsplatz in Gefahr, unterstützt die BGW ihre Versicherten auf dem Weg zurück in den Job. Dazu versucht die BGW gemeinsam mit dem Unternehmen eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen", erklärt Muth

Er weist auf die zahlreichen Info-Angebote der BGW hin. Dazu gehören: