AfA Lineare und degressive Abschreibung im Vergleich

Die beiden gängigsten Abschreibungsarten für Unternehmen sind die lineare und degressive Abschreibung. Wie Unternehmen diese beiden Abschreibungsarten berechnen können, was sie bei der Anwendung beachten müssen – und was 2025 bei der degressiven Abschreibung gilt.

Mit der Verlängerung und Ausweitung der geltenden Abschreibungsregeln für neue Maschinen wollte die Regierung Investitionen attraktiver gestalten und das Wirtschaftswachstum fördern. Mit dem Ampel-Aus erscheint das allerdings nicht mehr realistisch. - © Kadmy - stock.adobe.com

Berechnung der linearen Abschreibung

Bei Anwendung der linearen Abschreibung verteilen Betriebe die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten eines Anlagegutes gleichmäßig über die Nutzungsdauer.

Die Berechnung der Abschreibung erfolgt über die beiden folgenden Formeln:

Berechnung Abschreibungssatz
= 100 Prozent / Nutzungsdauer

Jährlicher Abschreibungsbetrag
= Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten / Nutzungsdauer

Für die Unternehmen ergibt sich also grundsätzlich ein gleichbleibender jährlicher Abschreibungsbetrag.

Wird ein Wirtschaftsgut jedoch unterjährig angeschafft oder hergestellt, dürfen Betriebe für die Monate, die der Anschaffung oder Herstellung vorausgehen, keine Abschreibung buchen.

Beispiel: Berechnung der linearen Abschreibung über die Nutzungsdauer

Unternehmen U erwirbt am 12. Oktober 2024 eine Maschine für 30.000,00 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt acht Jahre. Vorsteuerabzugsberechtigung liegt vor.

Abschreibungssatz linear:
100 Prozent / 8 Jahre = 12,5 Prozent

Jährlicher Abschreibungsbetrag:
Anschaffungskosten 30.000,00 Euro / 8 Jahre = 3.750 Euro

Abschreibungsbetrag im Jahr der Anschaffung:
3.750,00 Euro (Jährlicher Abschreibungsbetrag) / 12 Monate x 3 Monate (Oktober bis Dezember 2024) = 937,50 Euro

Abschreibungsbetrag in den Folgejahren:
3.750,00 Euro

Abschreibungsbetrag im letzten Jahr der Nutzung:
3.750,00 Euro / 12 Monate x 9 Monate (Januar bis September 2032) = 2.812,50 Euro

JahrAK/Restwert des Vorjahres in EuroAbschreibung in EuroRestwert in Euro
202430.000,00937,5030.000,00 - 937,50  = 29.062,50
202529.062,503.750,0025.312,50
202625.312,503.750,0021.562,50
202721.562,503.750,0017.812,50
202817.812,503.750,0014.062,50
202914.062,503.750,0010.312,50

Berechnung der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung ermöglicht es, Betrieben in den ersten Jahren der Nutzung in der Regel höhere Beträge abzuschreiben, als dies nach der linearen Abschreibungsmethode möglich ist. Dieser Werteverzehr entspricht auch oftmals eher der unternehmerischen Realität, denn der Wertverlust ist in den ersten Jahren der Nutzung regelmäßig am höchsten. Betriebe berechnen die degressive Abschreibung nicht wie bei der linearen Abschreibung über einen konstanten Abschreibungsbetrag, sondern über einen konstanten Prozentsatz.

Im ersten Jahr der Nutzung wenden die Unternehmen den Prozentsatz auf die Anschaffungs-/Herstellungskosten an, in den Folgejahren wird der Abschreibungssatz vom Restwert berechnet. Wie bei der linearen Abschreibung auch, können Unternehmen bei Anschaffung oder Herstellung im Laufe des Wirtschaftsjahres für die Monate, die der Anschaffung oder Herstellung vorausgehen, keine Abschreibung buchen.

Gesetzliche Vorgaben zur degressiven Abschreibung

Der Gesetzgeber hat die degressive Abschreibung in den letzten Jahren zeitweise erlaubt und auch zwischenzeitlich wieder abgeschafft. Derzeit ist für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt worden sind gemäß § 7 Abs. 2 EStG die degressive Abschreibung noch erlaubt. Nach derzeitig gültigem Recht, dürfen bei der degressiven Abschreibung der 2,0-fache lineare Abschreibungssatz beziehungsweise maximal 20 Prozent der Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. des Restwerts angesetzt werden.

Ein Wechsel von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung ist erlaubt. Umgekehrt – also ein Wechsel von der linearen Abschreibung zur degressiven Abschreibung – ist dies nicht möglich. Der optimale Wechselzeitpunkt für Unternehmen ist dann gegeben, wenn die lineare Abschreibung höher ist als die degressive Abschreibung.

Beispiel: Berechnung degressive Abschreibung nach derzeitigem Rechtsstand (20 Prozent)

Unternehmen U erwirbt eine Maschine für 30.000,00 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt acht Jahre. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung liegt vor.

Abschreibungssatz linear:
100 Prozent / 8 Jahre = 12,5 Prozent

Der degressive Abschreibungssatz darf das 2,0-fache des linearen Abschreibungssatzes (= 25 Prozent) und maximal 20 Prozent betragen.

Unternehmen U kann also die Maschine mit 20 Prozent der Anschaffungs-/Herstellungskosten beziehungsweise des Restwerts abschreiben

JahrAK/Restwert des Vorjahres in EuroAbschreibungsbetrag in EuroRestwert in Euro
202430.00030.000 x 20 Prozent / 12 x 3 = 1.500,0030.000,00 - 1.500,00 = 28.500,00
202528.50028.500 x 20 Prozent = 5.700,0022.800,00
202622.80022.800 x 20 Prozent = 4.560,0018.240,00
202718.24018.240 x 20 Prozent = 3.648,0014.592,00
202814.59214.592 x 20 Prozent = 2.918,4011.673,60
202911.67311.673,60 x 20 Prozent = 2.334,729.338,88

Der optimale Zeitpunkt, um von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung zu wechseln ist für Unternehmer U im Jahr 2027, da hier erstmalig die degressive Abschreibung geringer ist als der lineare Abschreibungsbetrag.

Geplante Neuerungen bei der degressiven Abschreibung: Wie geht es 2025 weiter?

Die gescheiterte Ampel-Regierung plante mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, die degressive Abschreibung auch für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2029 weiterhin anzuwenden. Laut Gesetzesentwurf sollte sie künftig in Höhe des 2,5-fachen des linearen Abschreibungssatzes oder maximal 25 Prozent erlaubt bleiben. Das scheint vorerst vom Tisch: Aller Voraussicht nach wird die degressive Abschreibung von Januar an wieder entfallen – nur um im kommenden Jahr von der nächsten Bundesregierung mutmaßlich erneut eingeführt zu werden.

Beispiel: Berechnung der degressiven Abschreibung nach der ursprünglich geplanten Neuregelung (25 Prozent)

Unternehmen U plant im Jahr 2025 die Anschaffung einer Maschine für 30.000,00 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt acht Jahre. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung liegt vor.

Geplante Anhebung der degressiven Abschreibung auf das 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes (maximal 25 Prozent).

Abschreibungssatz linear:
100 Prozent / 8 Jahre = 12,5 Prozent

Der degressive Abschreibungssatz darf geplant das 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes (= 31,25 Prozent)  und maximal 25 Prozent betragen.

Unternehmen U kann also die Maschine mit 25 Prozent der Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. des Restwerts abschreiben.

JahrAK/Restwert des Vorjahres in EuroAbschreibung in EuroRestwert in Euro  
202430.00030.000 x 25 Prozent / 12 x 3 = 1.875,0030.000 - 1.875 = 28.125
202528.12528.125 x 25 Prozent = 7.031,2521.093,75
202621.093,7521.094 x 25 Prozent = 5.273,4415.820,31
202715.820,3115.820,31  x 25 Prozent =3.955,0811.865,23
202811.865,2311.865,23  x 25 Prozent = 2.966,318.898,92
2029 8.898,928.898,92 x 25 Prozent = 2.224,736.674,19  

Vergleich der verschiedenen Abschreibungsbeträge

JahrLineare Abschreibung in EuroDegressive Abschreibung 20 Prozent in EuroDegressive Abschreibung 25 Prozent in Euro
2024937,501.5001.875
20253.7505.7007.031,25
20263.7504.5605.273,44
20273.7503.6483.955,08
20283.7502.918,402.966,31
20293.7502.334,722.224,73

Die Aufstellung und der Vergleich zeigt, dass die degressive Abschreibung in den ersten Jahren der Nutzung im Vergleich zur linearen Abschreibung zu deutlich höheren Abschreibungsbeträgen und somit einer höheren Gewinnminderung zu Beginn der Nutzung führt.