Die Rentenansprüche und Steuerfreibeträge steigen – leider tun es die Bahnpreise auch. Dafür hat der Kabelsalat ein Ende. Ab Dezember gilt in Deutschland der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und Co. Welche Änderungen der Dezember 2024 außerdem bereithält, und welche Fristen für die Weihnachtspost wichtig sind, hier im Überblick.

Der Dezember 2024 bringt einige Änderungen und Fristen mit sich, die für Verbraucher, Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen von Bedeutung sind. Von höheren Rentenansprüchen und Steuererleichterungen über tarifliche Anpassungen bis hin zu neuen Regelungen für Ladekabel und Bahnreisen. Zudem gibt es Fristen für Steuererklärungen, Weihnachtsversand und Rückgabemöglichkeiten, die beachtet werden sollten. Auch preisliche Anpassungen, etwa bei Weihnachtsbäumen, Audi-Modellen oder der Bahn, beeinflussen das Jahresende. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und Termine im Dezember.
- Höhere Rentenansprüche
- Steuererleichterung
- Inflationsausgleichsprämie
- Freiwillige Steuererklärung
- Tariferhöhung Dachdecker
- Saison-Kurzarbeitergeld in Schlechtwetterzeit
- Mehr Gehalt für Gesellschafter-Geschäftsführer
- Vorabvereinbarung auch für Tantieme 2025
- Risiko für Minderheitsgesellschafter
- Einheitliches Ladekabel
- Telefonauskunft stellt Service ein
- Bahnreisen und Mautgebühren
- Fristen Weihnachtspost
- Längere Rückgabefrist bei Amazon
- Audi passt Preise an
- Höhere Preise für Weihnachtsbäume
- Tage werden wieder länger
Höhere Rentenansprüche
Im Dezember passt die Deutsche Rentenversicherung, wie jedes Jahr, die Berechnungen für Rentenansprüche an. Der Freibetrag für das Einkommen wurde auf 1.375 Euro für Alleinstehende und 2.145 Euro für Paare erhöht, wodurch viele Rentenansprüche steigen. Einkommen oberhalb des Freibetrags wird weiterhin zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Liegt das Einkommen über 1.759 Euro (für Alleinstehende) bzw. 2.530 Euro (für Paare), wird der übersteigende Betrag jedoch vollständig angerechnet.
Änderung im Dezember sorgt für höheres Nettogehalt
Im Dezember dürfte das Nettogehalt leicht steigen. Der Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, der nicht versteuert wird, erhöht sich für Alleinstehende rückwirkend für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro, für Verheiratete um 360 Euro auf 23.568 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro.
Letzte Chance für Inflationsausgleichsprämie
Im Dezember endet die Möglichkeit für Arbeitnehmer, von der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie zu profitieren. Arbeitgeber können bis zu 3.000 Euro in Form von Geld– oder Sachleistungen auszahlen, ohne dass dafür Steuer– oder Sozialabgaben anfallen.
Freiwillige Steuererklärung
Selbstständige Handwerker sind dazu verpflichtet, für jedes Steuerjahr eine Steuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen. Doch wer 2020 noch nicht selbstständig war und keine Steuererklärung abgeben musste, kann das bis zum Jahresende trotzdem noch nachholen. Statistisch winkt bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung durchschnittlich eine Steuerentlastung von rund 1.000 Euro. Ein guter Grund also für das Jahr 2020 noch aktiv zu werden. Die freiwillige Steuererklärung muss jedoch spätestens am 31. Dezember 2024 im Briefkasten des Finanzamts landen oder per Elster übermittelt werden. Wer den Stichtag verpasst und seine Erklärung erst im neuen Jahr abgibt, verschenkt seine Steuererstattung.
Tariferhöhung für Dachdecker im Dezember 2024
Die rund 100.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk erhalten bis September 2027 schrittweise Lohnerhöhungen: 3,8 Prozent ab Dezember 2024, 2,7 Prozent im Oktober 2025 und 3,4 Prozent im Jahr 2026. Der neue Tarifvertrag, auf den sich ZVDH und IG BAU geeinigt haben, soll den Betrieben Planungssicherheit geben, so ZVDH–Präsident Dirk Bollwerk. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen. Ab dem 1. Dezember 2024 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr 950 Euro, im zweiten 1.100 Euro und im dritten 1.370 Euro.
Saison-Kurzarbeitergeld in Schlechtwetterzeit
Im Dezember beginnt die Schlechtwetterzeit gemäß Sozialgesetzbuch (§ 101 Abs. 1 SGB III). Baubetriebe mit witterungsbedingtem Arbeitsausfall können in dieser Zeit Saison-Kurzarbeitergeld beziehen. Anspruch darauf haben Betriebe des Baugewerbes mit mindestens einer beschäftigten Person, die überwiegend Bauleistungen erbringen. Dazu zählen Unternehmen im Bauhauptgewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk sowie Garten- und Landschaftsbau. Saison–Kug kann nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte beantragt werden, die nicht gekündigt sind oder einen Aufhebungsvertrag haben. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall vorübergehend und unvermeidbar ist, etwa durch Witterung, wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse. Zuvor sind Alternativen wie andere Tätigkeiten, Urlaubstage oder Arbeitszeitguthaben auszuschöpfen. Beschäftigte erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Beschäftigte mit mindestens einem Kind im Haushalt bekommen 67 Prozent.
Wichtige Fristen für Gesellschafter–Geschäftsführer
Möchte sich ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 2025 eine Gehaltserhöhung gönnen, sollte er diese unbedingt noch bis zum 31. Dezember 2024 per Gesellschafterbeschluss vereinbaren. Denn ist ein Gesellschafter–Geschäftsführer zu mehr als 50 Prozent an einer GmbH beteiligt, muss eine Gehaltserhöhung immer im Voraus vereinbart werden. Gilt die Gehaltserhöhung von monatlich beispielsweise 1.000 Euro bereits ab 1. Januar 2025 und die Gesellschafterversammlung segnet diese erst Ende Juni 2025 ab, liegt für die Monate Januar bis Juni eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Das bedeutet: 6.000 Euro, die bisher vom Gewinn abgezogen wurden, sind dem zu versteuernden Einkommen wieder hinzuzurechnen. Der Gesellschafter hat dann in Höhe von 6.000 Euro zusätzlich Kapitalerträge zu versteuern. Dasselbe gilt, wenn beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine Tantiemenanpassung für 2025 vornehmen wollen.
Risiko für Minderheitsgesellschafter
Auch Minderheitsgesellschafter einer GmbH müssen das höhere Gehalt 2025 oder die höhere Tantieme bis spätestens 31. Dezember 2024 unter Dach und Dach bringen. Denn gönnen sich mehrere Minderheitsgesellschafter, deren Anteile an der GmbH zusammengerechnet mehr als 50 Prozent betragen, 2025 eine Gehaltserhöhung und vereinbaren diese erst im kommenden Jahr handelt es sich bis dahin leider auch um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Es liegt hier eine beherrschende Stellung aufgrund gleichgerichteter Interessen vor, weshalb dieselben strengen Steuerspielregeln für Mehrheitsgesellschafter greifen.
Änderung im Dezember 2024: Das einheitliche Ladekabel kommt
Ab dem 28. Dezember 2024 sind Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten verpflichtet, den USB–C–Standard als einheitliches Ladekabel einzuführen.
Ab Dezember 2024: Telefonauskunft stellt Service ein
Ab dem 1. Dezember 2024 stellt die Telekom den Betrieb ihrer Inlandsauskunft, Auslandsauskunft und des Weckservices ein, obwohl jährlich noch rund zwei Millionen Menschen diesen Service nutzen. Nach Angaben der Telekom lohnt sich der Betrieb der Auskunft nicht mehr. Vor 30 Jahren verzeichnete die Auskunft noch 550 Millionen Anfragen pro Jahr. Heutzutage gibt es vor allem Online–Alternativen. Der Sozialverband VdK kritisiert jedoch, dass dies insbesondere für ältere, finanziell schwächere Menschen und Menschen mit Behinderung ein Problem darstellt, da sie oft keinen Zugang zu diesen Informationen haben, solange viele Online–Angebote nicht barrierefrei gestaltet sind.
Bahnpreise und Mautgebühren ändern sich im Dezember 2025
Ab dem 10. Dezember tritt der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. Wer in der Weihnachtszeit mit der Bahn reisen möchte, sollte sich darauf einstellen, dass die Flexpreise im Fernverkehr ab dem 15. Dezember um 5,9 Prozent steigen. Zudem wird das Stornieren von Flex-Tickets ab sieben Tagen vor dem Reisedatum gebührenpflichtig. Unverändert bleiben jedoch die Preise für die Bahncards 25 und 50 sowie für Spar- und Supersparpreise.
Gleichzeitig müssen Autofahrer in Österreich ab Dezember mit höheren Mautgebühren rechnen: Die Gebühren steigen um sieben Prozent, was die Jahresvignette von 96,40 Euro auf 103,80 Euro anhebt. Außerdem verliert die gelbe Vignette ihre Gültigkeit, und die neue Vignette für 2025 wird in der Farbe "Seegrün" ausgegeben, gültig vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2026.
Wichtige Fristen für die Weihnachtspost
Im Dezember gelten wichtige Fristen für den Versand von Weihnachtskarten und –geschenken. Um pünktliche Zustellung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, Sendungen frühzeitig aufzugeben. Innerhalb Deutschlands sollten Standardpakete bis spätestens 20. Dezember 2024 verschickt werden, für Briefe und Postkarten gilt der 21. Dezember als Stichtag. Für Sendungen ins Ausland gelten frühere Termine: Nachbarländer bis 14. Dezember, andere europäische Länder bis 10. Dezember und weltweit bis 26. November – mit Premium-Services bis 3. Dezember. Paketdienste wie DHL, Hermes und DPD raten, Stoßzeiten zu vermeiden und frühzeitig zu verschicken, um Verzögerungen durch hohe Versandmengen oder Wetterbedingungen zu umgehen. Individuelle Fristen je nach Dienstleister und Zielland sind zu beachten.
Längere Rückgabefrist bei Amazon
Für Einkäufe in der Weihnachtszeit 2024 bietet Amazon eine verlängerte Rückgabemöglichkeit an. Die meisten Artikel, die zwischen dem 1. November und 25. Dezember 2024 gekauft werden, können bis zum 31. Januar 2025 oder innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden, je nachdem, welches Datum später liegt. Ausnahmen gelten unter anderem für elektrische Geräte wie Kameras und Handys sowie für Schreibwaren und Hygieneartikel.
Preis-Änderung im Dezember 2024 bei Audi
Ab dem 10. Dezember hebt Audi die Preise für Verbrenner–Modelle an, senkt jedoch gleichzeitig die Kosten für Elektroautos. Die Preise für Modelle wie A1, A6, Q3 oder RS-Modelle steigen um 1,9 Prozent, während der Q4 e–tron, Q8 e–tron und der e–tron GT 7 Prozent günstiger werden. Für den neuen Audi Q6 e–tron gibt es vier Prozent Abzug vom Listenpreis.
Höhere Preise für Weihnachtsbäume
In diesem Jahr sind Weihnachtsbäume im Durchschnitt teurer als 2023. Die Preisspanne für einen Meter Nordmanntanne liegt laut Bundesverband der Weihnachtsbaumerzeuger zwischen 22 und 30 Euro, was etwa einen Euro mehr als im Vorjahr ausmacht.
Tage werden wieder länger
Am 21. Dezember, dem Tag der Wintersonnenwende, erleben wir den kürzesten Tag des Jahres. Die Sonne steht dabei so niedrig über dem Horizont wie an keinem anderen Tag im Jahr. Ab dem 22. Dezember werden die Tage nach und nach wieder länger.