Eine "tatsächliche Verständigung" kann eine zweite, oftmals strengere Betriebsprüfung verhindern – und somit zu geringeren Steuernachzahlungen führen.
Kommt es im Rahmen einer Betriebsprüfung des Finanzamts wegen Kassenmängeln oder wegen offensichtlich nicht erklärten Betriebseinnahmen zu hohen Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn und damit zu hohen Steuernachzahlungen, ist das meist leider noch nicht das Ende. Denn in der Regel wird sich das Finanzamt zu einer Folgeprüfung anmelden. Und hier kann dann ein anderer Prüfer von neuem prüfen und noch strenger zuschätzen, was noch höhere Steuernachzahlungen bedeuten kann. Diese erneute Prüfung durch das Finanzamt kann jedoch verhindert werden.
Das Zauberwort heißt hier: tatsächliche Verständigung. Dazu findet sich in den Steuergesetzen zwar nichts. Doch in der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung wird man fündig. Warum eine tatsächliche Verständigung oftmals sinnvoll ist und was sie bewirkt, verdeutlicht das folgende Beispiel:
Typisches Beispiel aus der Praxis zur tatsächlichen Verständigung
Ein selbstständiger Metzger betreibt eine Metzgerei und eine Gastwirtschaft. Der Prüfer des Finanzamts stellt erhebliche Kassenmängel fest. Nachweislich wurden nicht alle Bareinnahmen korrekt erfasst. Die Betriebsprüfung für die Jahre 2017 bis 2020 wird Ende 2024 beendet. Es werden pro Jahr 20.000 Euro dem Umsatz und Gewinn zugerechnet. Folge: Da davon auszugehen ist, dass diese steuerlichen Mängel auch in den Jahren 2021 bis Ende 2024 vorliegen, wird das Finanzamt sich erneut für eine Betriebsprüfung anmelden. Das kann verhindert werden, wenn der selbstständige Metzger mit dem Finanzamt für die Steuerjahre 2021 bis 2024 eine tatsächliche Verständigung eingeht. Dann schätzt das Finanzamt auch in diesen Jahren jeweils 20.000 Euro dem Umsatz und Gewinn zu und die Folge-Betriebsprüfung wäre damit in der Regel vom Tisch.
Steuertipp: Die tatsächliche Verständigung ist deshalb oftmals sinnvoll, weil es bei einer folgenden Prüfung zu noch höheren Steuernachzahlungen kommen könnte. Nicht selten kommt dann nämlich ein neuer Prüfer, der möglicherweise noch strenger ist als sein Vorgänger. dhz
