Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird zum 1. Januar deutlich angehoben. Für wen die Beiträge steigen.

Menschen mit höheren Einkommen müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Sozialabgaben einstellen. Das Bundeskabinett ließ am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passieren. Die Verordnung muss nun noch den Bundesrat passieren – eine Formsache. Zuvor hatte es wochenlang Streit darüber gegeben.
Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgt eigentlich routinemäßig. Die Grenzen orientieren sich an den Löhnen – und da die 2023 um 6,44 Prozent gestiegen sind, sollen die Beitragsgrenzen entsprechend nach oben geschraubt werden. Das bekommen besonders Gutverdiener zu spüren, da durch die höheren Bemessungsgrenzen ein größerer Teil ihres Gehalts von Sozialabgaben betroffen ist. Der ehemalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte die Anhebung zunächst blockiert und an Steuerforderungen geknüpft.
Beitragsbemessungsgrenze steigt 2025 um 337,50 Euro
Der Verordnung zufolge steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung von jährlich 62.100 auf 66.150 Euro beziehungsweise von monatlich 5.175 auf 5.512,50 Euro. Das bedeutet, dass bis zu dieser Lohnhöhe Beiträge für die Krankenkasse abgezogen werden. Darüber hinaus steigen die Beiträge nicht weiter.
In der Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.050 Euro im Monat (96.600 im Jahr) steigen. 2024 waren es in den neuen Ländern noch 7.450, in den alten Ländern 7.550 Euro. Nachdem sich mit der jüngsten Rentenerhöhung im Sommer die Ost- an die Westrente angeglichen hatte, gilt nun eine bundesweit einheitliche Bemessungsgrenze auch für die Rentenbeiträge. dpa/fre