32 Rechtsänderungen gegen überbordende Bürokratie bringt eine neue Entlastungsverordnung, die jetzt von der Bundesregierung beschlossen wurde. Damit wird auch ein Vorschlag des Bäckerhandwerks umgesetzt.

Nach dem Entlastungsgesetz kommt die Entlastungsverordnung. Als letzten Baustein eines 3,5 Milliarden schweren Entlastungspakets hat die Bundesregierung jetzt eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Nach Aussage des Bundesjustizministeriums will der Staat die Wirtschaft damit jährlich um rund 420 Millionen Euro entlasten. Erst vor zwei Wochen hat der Bundestag mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV eine weitere Maßnahme aus dem Paket beschlossen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) preist das Entlastungspaket als "das größte Bürokratieabbau-Programm in der Geschichte unseres Landes" an.
Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) reagierte man verhalten auf das jüngste Gesetz. Zu hoch sei die bürokratische Belastung im Land. Und zu viele Neubelastungen bahnten sich an. Ein Beispiel: die drohende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. So dürfte der Verband auch in der jetzigen Verordnung keinen wirklichen Befreiungsschlag sehen.
Auflistung von Zutaten künftig digital möglich
Insgesamt umfasst die Verordnung 32 Rechtsänderungen. Darunter Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, der Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten und weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigungen. Als finanziell wirksamste Erleichterung nennt das Bundesjustizministerium, dass Steuerberater ihre Rechnungen künftig einfacher und vollständig digital stellen können.
Zudem setzt die Regierung einen Vorschlag um, der vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bei einer Verbändeabfrage im Jahr 2023 eingebracht worden war. Eine Änderung im Lebensmittelrecht sieht vor, dass Angaben zu verwendeten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffen künftig nicht mehr in Papierform, sondern auch in elektronischer Form zulässig sind.
Vereinfachungen sind außerdem in der Außenwirtschaftsverordnung vorgesehen. Hier werden unter Verweis auf die Geldwertentwicklung im Euroraum die Schwellenwerte für Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr angehoben und damit die Meldepflichten für Unternehmen reduziert. Geplant ist auch, Anzeigepflichten im Gewerberecht abzubauen. fre