Noch 300.000 ausstehende Abrechnungen Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnung diesen Monat fällig

Bis zum 30. September 2024 haben Betriebe noch Zeit, die Endabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen. Wen es dafür braucht und was bei Nichtabgabe droht.

Deadline: Bis zum 30. September 2024 muss alles eingereicht sein. - © stock56876 - stock.adobe.com

Die Frist für die Abgabe der Endabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen wurde von Bund und Ländern mehrfach verlängert – nun läuft sie bald endgültig ab: Bis 30. September 2024 müssen alle Schlussabrechnungen eingereicht sein.

Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt die Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten, zum Beispiel durch Steuerberater. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid die endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Bei den Schlussabrechnungen wird geprüft, ob die von den Unternehmen während der Pandemie genannten Einnahmeausfälle und Fixkosten tatsächlich angefallen sind. Je nach gewähltem Programm kann dies zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Was passiert bei Nichtabgabe

Die Schlussabrechnungen der Betriebe für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen sind vom Prüfer fristgerecht einzureichen. Ist das nicht der Fall, kann die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe vom Bundeswirtschaftsministerium zurückgefordert werden. Wer Fragen zur Einreichung hat, findet möglicherweise Antworten in den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium der Finanzen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fehlen derzeit noch rund 300.000 Schlussabrechnungen. Demnach wurden bereits 565.000 Anträge gestellt. Davon sind 160.000 bereits abschließend geprüft.

40 Prozent der Betriebe erhalten Nachzahlungen

Nach Angaben des BMWK trat bei 21 Prozent der abgeschlossenen Prüfungen der Fall ein, dass Hilfen zurückgezahlt werden mussten. Im Durchschnitt beliefen sich die Rückzahlungsverpflichtungen auf 6.812 Euro. 40 Prozent der Betriebe erhielten aber auch eine Nachzahlung. Deren durchschnittliche Höhe gibt das Ministerium mit 3.144 Euro an. Bei 38 Prozent der Prüfungen mussten rückwirkend keine Zahlungen durchgeführt werden. tb