Während der Ausbildung kann es von Zeit zu Zeit sinnvoll sein, Ordnungsmaßnahmen einzusetzen. Was sie von einer Bestrafung unterscheidet und warum sie notwendig sind, erklärt Ausbildungsberater Peter Braune in seiner aktuellen Kolumne.

Ein Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer wirkt – nach dem betrieblichen Ausbildungsplan – in einem Neubau beim Einbau der Wände und Decken mit.
An einem Tag passiert, was nicht passieren sollte. Er räumt eine Lieferung von Gefahrstoffen im falschen Lager ein.
Ein vorbeikommender Geselle erkennt sofort das Problem. Er informiert die Leitung der Baustelle und schickt den Lehrling umgehend dorthin. Der Meister lässt vorab ein Donnerwetter ab und veranlasst eine umfassende Bestrafung.
So eine Strafe ist als Erziehungsmittel in der Berufsausbildung ungeeignet, weil sie ein Fehlverhalten lediglich unterdrückt. Strafen haben keinen langfristigen Nutzen.
Gestraft wird häufig in einer angespannten Lage, in einer Auseinandersetzung, aus verletzter Eitelkeit, aus Unkenntnis über die Zusammenhänge, weil es bequemer ist, aus Angst Ansehen zu verlieren oder aus Mangel an Selbstkritik.
So werden Ordnungsmaßnahmen umgesetzt
Erfahrene Ausbildungsverantwortliche nutzen erzieherische Maßnahmen, um den Lehrlingen Tätigkeiten zu übertragen, die ihr Fehlverhalten erkennen lassen. Durch diese Form der Strafe kann die Ausbildung in Gang gehalten werden.
Eine Ordnungsmaßnahme muss für die Lehrlinge nachvollziehbar sein. Sie werden eine Maßnahme nur anerkennen und umsetzen, wenn sie diese als gerecht empfinden.
Aber Achtung: die Maßnahme oder Regel muss auch machbar sein. So zum Beispiel: "Der vollständig geschriebene Ausbildungsnachweis liegt jeden Freitag um vierzehn Uhr in meinem Postfach"
Die Ordnungsmaßnahme wird nicht von den Gefühlen der ausbildenden Personen beeinflusst. Sie muss im Verhältnis zum Fehlverhalten stehen und soll den Weg aufzeigen, wie es sinnvoll weitergeht. Es ist zu prüfen, ob die in Betracht gezogene Maßnahme geeignet ist, den gewünschten Erfolg herbeizuführen.
Zur Umsetzung gehört ein Gespräch mit den Betroffenen, mit dem Ziel, eine Veränderung des Verhaltens zu erreichen. Nur so ist eine sinnvolle und langfristige Wirkung zu erzielen. Eine Maßnahme wird in der Personalakte dokumentiert.
Was passiert bei Fehlern?
Doch Vorsicht: durch nicht korrekt durchgeführte Ordnungsmaßnahmen kann sich das Verhältnis zu den Lehrlingen außerordentlich verschlechtern.
Auch eine Meisterin oder ein Meister kann eine Lage falsch einschätzen. Wer einen Fehler eingesteht, macht sich menschlicher und gerechter. Ungerechte Behandlung kann zerstörerische Folgen haben. Wer übertreibt, zieht sich meist den Hass der Lehrlinge zu. Der persönliche Ruf leidet und damit die weitere Lehrzeit.
Der Betrieb ist nicht dafür da, die Erziehung der Eltern auszugleichen
Viele Meisterinnen und Meister vertreten berechtigterweise die Ansicht, dass es nicht ihre Aufgabe ist, im Verlauf der Lehrzeit das auszubügeln, was die Eltern jahrelang versäumt haben. Die Angst, Kindern durch Erziehung Schaden zuzufügen, ist groß.
Die Folge: Es wird nicht mehr erzogen, manche Kinder fliegen mit dem Hubschrauber durch die Wohnung!
Gleichwohl sollten sich die Beteiligten bei einer erzieherischen Maßnahme zuvor darüber im Klaren sein, ob die Lehrlinge auf den gewünschten Weg gebracht oder nur die betriebliche Ordnung aufrechterhalten werden soll.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.